Als Nichtjäger Marder fangen und töten legal?

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Das_Frettchen
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Als Nichtjäger Marder fangen und töten legal?

Beitrag von Das_Frettchen » Di 19. Jul 2011, 15:00

Hallo,

darf man als Nichtjäger in Tirol Marder oder Füchse fangen/töten?

mfg

alfacorse
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Re: Als Nichtjäger Marder fangen und töten legal?

Beitrag von alfacorse » Di 19. Jul 2011, 15:36

Nein,

da beide Arten zum jagdbaren Wild gehören!

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Re: Als Nichtjäger Marder fangen und töten legal?

Beitrag von Das_Frettchen » Di 19. Jul 2011, 15:38

Danke, das wollt ich wissen

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Re: Als Nichtjäger Marder fangen und töten legal?

Beitrag von pointi2009 » Di 19. Jul 2011, 15:39

in NÖ gibts Ausnahmen für Nichtjäger, wie das in Tirol ist weiss ich nicht.
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Re: Als Nichtjäger Marder fangen und töten legal?

Beitrag von Incite » Di 19. Jul 2011, 15:40

in NÖ darfst du auf deinem eigenen Grund mit Fallen nachstellen.

Edith: Lebendfallen.

erschießen darfst du ihn nicht, kannst ihn aber anderwertig um die Ecke bringen. Musst ihn dann dem jagdausübungsberechtigten zur Verfügung stellen.

Wie es in Tirol ausschaut - kA
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Re: Als Nichtjäger Marder fangen und töten legal?

Beitrag von alfacorse » Di 19. Jul 2011, 15:44

...aber nur Lebendfallen!

Aber bitte ersäuf die armen Tiere nicht in der Falle, so wie es manche Menschen tun - denn das ist Tierquälerei und auch verboten und gröbst unfein! Die einzige Methode, die genauso schmerzfrei ist wie ein sauberer Schuss ist CO2, denn da schläft das Tier einfach ein!!!

Ich würde das trotzdem nicht machen als Nichtjäger, sondern mich mit den Jägern aus deiner Umgebung absprechen, da eben wie gesagt beides jagdbares Wild ist!

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Re: Als Nichtjäger Marder fangen und töten legal?

Beitrag von Das_Frettchen » Di 19. Jul 2011, 15:45

Aso, also generell mal nicht ausgeschloßen das es nicht verboten ist in Tirol. Dachte eigentlich das diese Tiere eher als Schädlinge einzustufen wären wie Ratten und Mäuse und deswegen auch von jedermann auf dem eigenen Grundstück um die Ecke gebracht werden dürfen.

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Re: Als Nichtjäger Marder fangen und töten legal?

Beitrag von Incite » Di 19. Jul 2011, 15:49

Das_Frettchen hat geschrieben:Aso, also generell mal nicht ausgeschloßen das es nicht verboten ist in Tirol. Dachte eigentlich das diese Tiere eher als Schädlinge einzustufen wären wie Ratten und Mäuse und deswegen auch von jedermann auf dem eigenen Grundstück um die Ecke gebracht werden dürfen.


ne, das ist Haarraubwild ;)

Ich glaube nicht, dass es in Tirol verboten ist aber jedes Bundesland hat ihr eigenes Gesetz und das Tiroler kenne ich nicht :( .

lg
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Re: Als Nichtjäger Marder fangen und töten legal?

Beitrag von pointi2009 » Di 19. Jul 2011, 16:00

sollte aber irgendwo im Tiroler Jagdgesetz zu finden sein. Ansonsten gilt post von alfacorse. Auszug aus dem NÖLJG

§ 97
Töten, Fangen und Beunruhigen des Wildes durch jagdfremde Personen
(3) Zum Schutze der Haustiere ist den Besitzern von Häusern, Gehöften und
dazugehörigen Höfen und Hausgärten gestattet, dort Füchse, Marder, Iltisse, Wiesel
sowie Habichte zu fangen und zu töten; der Gebrauch der Schusswaffe ist hiebei nicht
zulässig. Das gefangene und getötete Raubwild ist dem Jagdausübungsberechtigten
oder seinem Jagdaufseher unverzüglich bekanntzugeben und zu seiner Verfügung zu
halten.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
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Re: Als Nichtjäger Marder fangen und töten legal?

Beitrag von Das_Frettchen » Di 19. Jul 2011, 18:47

§ 10
Ruhen der Jagd

(1) Grundflächen, auf denen die Jagd ruht, sind
a) Friedhöfe,
b) öffentliche Anlagen, wie allgemein zugängliche Parks,
öffentliche Straßen und Wege, Bahnkörper und dergleichen,
c) Gebäude, die dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren oder
gewerblichen Zwecken dienen, und die mit ihnen räumlich
zusammenhängenden Bauwerke,
d) Höfe und Hausgärten, die an die vorgenannten Gebäude und
Bauwerke anstoßen und durch eine Umfriedung abgeschlossen sind,
e) Grundflächen, in die das Eindringen des Wildes durch
natürliche oder künstliche Umfriedung verhindert wird.
(2) Die Eigentümer der im Abs. 1 lit. c und d genannten Anlagen
und Grundstücke oder die von ihnen beauftragten Personen dürfen
auf diesen, soweit dies zur Verhütung ernster Schäden in der
Tierhaltung, insbesondere zum Schutz der Haustiere, erforderlich
ist, Dachse, Füchse, Steinmarder und Iltisse ohne Rücksicht auf
die §§ 27 Abs. 1 und 36 Abs. 2 fangen oder töten. Der
Jagdausübungsberechtigte ist hievon zu verständigen; auf sein
Verlangen ist ihm das gefangene oder getötete Wild zu übergeben.




Ich glaub ich habs gefunden. Also JA

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Re: Als Nichtjäger Marder fangen und töten legal?

Beitrag von BigBen » Di 19. Jul 2011, 18:50

JA...ABER eben nur wenn du ernsthafte Schäden in der Tierhaltung zu befürchten hast.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Als Nichtjäger Marder fangen und töten legal?

Beitrag von Das_Frettchen » Di 19. Jul 2011, 19:05

Ja eben auch Haustiere, also wenn ich meine Katze bedroht sehe kann ich die Gefahr ganz legal beseitigen.

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Re: Als Nichtjäger Marder fangen und töten legal?

Beitrag von gipflzipfla » Di 19. Jul 2011, 20:13

Das_Frettchen hat geschrieben:Hallo,

darf man als Nichtjäger in Tirol Marder oder Füchse fangen/töten?

mfg
@Das_Frettchen,
Landesjagdgesetz Tirol

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10000088

§10 , Ruhen der Jagd

(1) Grundflächen, auf denen die Jagd ruht, sind

a) Friedhöfe,

b) öffentliche Anlagen, wie allgemein zugängliche Parks, öffentliche Straßen und Wege, Bahnkörper und dergleichen,

c) Gebäude, die dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren oder gewerblichen Zwecken dienen, und die mit ihnen räumlich zusammenhängenden Bauwerke,

d) Höfe und Hausgärten, die an die vorgenannten Gebäude und Bauwerke anstoßen und durch eine Umfriedung abgeschlossen sind,

e) Grundflächen, in die das Eindringen des Wildes durch natürliche oder künstliche Umfriedung verhindert wird.

(2) Die Eigentümer der im Abs. 1 lit. c und d genannten Anlagen und Grundstücke oder die von ihnen beauftragten Personen dürfen auf diesen, soweit dies zur Verhütung ernster Schäden in der Tierhaltung, insbesondere zum Schutz der Haustiere, erforderlich ist, Dachse, Füchse, Steinmarder und Iltisse ohne Rücksicht auf die §§ 27 Abs. 1 und 36 Abs. 2 fangen oder töten. Der Jagdausübungsberechtigte ist hievon zu verständigen; auf sein Verlangen ist ihm das gefangene oder getötete Wild zu übergeben.

- Aus meiner Sicht dürftest Du, allerdings nur, wenn es kein Edelmarder ist!
- Aneignen darfst Du Dir solcherlei Wid allerdings nicht, da Du kein Jagdausübungsberechtiger bist!

Wenn Du einen Marder im Dachboden hast, setzte Dich vorab mit dem Jagdausübungsberechtigen zusammen und bespreche die Sachlage. Eventuell ist er ein versierter Fallensteller...

Das_Frettchen hat geschrieben:...

Ich glaub ich habs gefunden. Also JA


edit sagt: und ich war zu langsam bzw. hätte besser vorher lesen sollen ;-)
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl
..... Bild

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Re: Als Nichtjäger Marder fangen und töten legal?

Beitrag von steini345 » Di 19. Jul 2011, 21:49

Auszug aus dem Stmk Jagdgesetz!!

§ 59


(3) Zum Schutze der Kleinhaustiere dürfen Füchse, Marder, Iltisse und der Hühnerhabicht in Häusern, Gehöften und Höfen von den Besitzern oder ihren Beauftragten, auch wenn diese Personen nicht im Besitz einer Jagdkarte sind, ohne Bewilligung des Jagdberechtigten lebend gefangen oder mit einer Schußwaffe getötet werden. Das gefangene oder getötete Tier ist dem Jagdberechtigten zu übergeben.

Mfg und Wh

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Re: Als Nichtjäger Marder fangen und töten legal?

Beitrag von pointi2009 » Mi 20. Jul 2011, 08:12

schau schau, die Steirer dürfen auch ballern :(

:lol:
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