steinschleuder mit amstützen, paintball und armbrüste

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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steinschleuder mit amstützen, paintball und armbrüste

Beitrag von Gw10 » Mi 20. Jul 2011, 08:16

gun tach!

angeregt durch die diskussion in deutschen foren - steinschleuder mit armstütze ist verboten :tipphead: - hab ich ein wenig gegoogelt.

angeblich ist das auch bei uns im werden - ebenso wie ein mögliches verbot oder eine meldepflicht für armbrüste und ein verbot von paintball.

frage an die, die sich damit beschäftigt haben, was da so auf uns zurollt: was kommt nun, was ist in diskussion?

lg gemein wie 10
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PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!

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Re: steinschleuder mit amstützen, paintball und armbrüste

Beitrag von Stickhead » Mi 20. Jul 2011, 08:25

:arrow: viewtopic.php?p=99685#p99685
:arrow: Ob die "Abgabe von Schüssen" neben dem Verschießen von Geschossen durch einen festen Lauf auch anderes Abschießen (etwa von Pfeilen mit Sportbögen oder von Bolzen mit Sportarmbrüsten) erfasst, ist unklar. (Historische) Kriegsarmbrüste und Kampfbögen sind ohnehin von § 1 Z 1 erfasst. (Hauer, Keplinger, WaffG Praxiskommentar)

Bei uns ist zur Zeit garnichts im werden!
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: steinschleuder mit amstützen, paintball und armbrüste

Beitrag von Promo » Mi 20. Jul 2011, 23:00

Vollkommener Schwachsinn und ist lediglich ein Verkaufsargument für die Händler von Steinschleuder und Armbrust.

Ein Pfeil ist weder ein Geschoss noch sonstwas, außerdem ist kein Lauf vorhanden. Sind also keine Schusswaffen i.S.d. WaffG96.
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Re: steinschleuder mit amstützen, paintball und armbrüste

Beitrag von gewo » Fr 22. Jul 2011, 14:49

Promo hat geschrieben:..außerdem ist kein Lauf vorhanden. Sind also keine Schusswaffen i.S.d. WaffG96.



das ist der punkt
keine "schusswaffen" nur "waffen"
und vermutlich "minderwirksame"
doubleaction OG, Wien
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