Hunde die zweite

smoky
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Hunde die zweite

Beitrag von smoky » Di 26. Jul 2011, 20:55

servus,

da das alte topic geschlossen wurde ohne dass ich auf die beschuldigungen einiger hier antworten konnte eröffne ich ein zweites, dieses kann auch gerne sofort wieder geschlossen werden, ich möchte mich nur zu den beschuldigungen der hier anwesenden hundehalter äussern.


1. schrieb ich dass ich nicht auf tiere schiessen will, sondern es mich aus der juristischen sicht interessieren würde.

2. ich glaube die meisten haben meinen beitrag nur quergelesen, ich schrieb ja dass es zeitlich nicht umsetzbar währe ins haus zu rennen um die ffw zu holen, da würde sich wohl jeder vater selbst vor den hund stellen.

3. gibt es kein mir bekanntes gesetz dass mir vorschreibt meine gartentüre zu verschliessen, es gibt viele gründe eine türe zum grundstück auch mal für einige minuten offen zu lassen. selbst das verschliessen der haustüre ist nicht gesetzlich verankert nur wenn dann besuch kommt zahlt die versicherung nicht.
das betreten fremden eigentums ist verboten selbst wenn es nicht gekenzeichnet ist, jeder der ein fremdes grundstück betritt muss mit einer besitzstörungsklage rechnen und das gilt sogar auf div. äckern, weinbergen usw. und ja das stimmt wirklich, wird aber nicht oft angewand,

4. finde ich es interesannt, dass hier immer geraunzt wird, dass alle waffenbesitzer über einen kamm geschert werden weil einer mist gebaut habt, ihr schimpft über vorurteile gegen hunde. aber wehe einer stellt mal eine frage wie die gesetzeslage genau ist.

5. ich dachte wir sind mehr oder minder ein team, sitzen in einem boot, betreibe noch andere hobbys die nicht zu den "volkshobbys" gehören und dort wird man nicht als troll bezeichnet dort bekommt man NORMALE antworten

6. wenn die hunde leinen und oder beisskorb tragen würden, ja dann, aber immer nur die aussage "der macht e nix" ist mir als vater zu wenig denn mich interessiert dann nicht wie sich der hund die letzten tage oder jahre verhalten hat sondern wie er sich in den nächsten minuten verhällt. aber ich behaupte NICHT das alle hundehalter verantworungsloss sind.

ein sehr enttäuschter und entsetzter
smoky

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Re: Hunde die zweite

Beitrag von Expat » Di 26. Jul 2011, 20:58

Rumtheoretisieren ist im allgemeinen und im Internet im speziellen fruchtlos und erregt nur ohne Ziel und Zweck die Gemüter.
Dieses Thema gehört in die Müllhalde - wenn du es genau wissen willst, frag einen Anwalt, der dir ebenfalls keine wasserdichte Antwort geben wird, da es einfach keine gibt.

Ist nicht persönlich gemeint, aber sowas wurde hier oft genug durchgekaut und ist absolut uninteressant.

Edit: Fühl dich nicht gehindert, private Nachrichten zu schreiben oder ähnliches, wenn dich das Thema um den Schlaf bringt ;)
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Re: Hunde die zweite

Beitrag von Floody » Di 26. Jul 2011, 21:10

Waffenbesitzer die in diesen Tagen darüber philosophieren ob und wann man auf Viecher ballern darf. Kloar.

Müllhalde.

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Re: Hunde die zweite

Beitrag von gewo » Di 26. Jul 2011, 21:42

hallo

bei aller liberalitaet die natuerlich auch einschliest dass man alles fragen darf .... aber die von dir dargestellte situation ist praxisfern ...... die von dir geposteten halbargumente klingen nur nach an den haaren herbeigezogenen gruenden warum sowas doch mal vorkommen koennte

abgesehen dass dir kein mensch sagen kann was im einzelfall ein gericht zu recht erkennt .... ich kann mir beim besten fall nicht vorstellen dass sich hier jemand mit der frage beschaeftigen und sie mit dir gemeinsam eroertern moechte

es ist schlichtweg absurd

wenn ein hund deine kinder gefaehrdet muss er zwangslaeufig so nahe am kind sein dass du nimmer schiessn kannst.... und selbst wenn nicht ... uebliche geschossflugweiten sind zwischen 1500 und 6000m .... du ballerst alle moeglichen sachen in der nachbarschaft ab wenn du das versuchst... alleine darueber nachzudenken ist voellig wirr

nimm einen gartenschlauch, einen feuerloescher oder reiss den hund am schwanz vom kind weg .. es gibt sicher ein dutzend gute moeglichkeiten hier einzugreifen

eine schusswaffe ist dazu definitiv ungeeignet
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Re: Hunde die zweite

Beitrag von santiago » Di 26. Jul 2011, 22:20

Ich spar's mir jetzt mal dich über die stopwirkung eines schusses auf einen hund aufzuklären.
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Re: Hunde die zweite

Beitrag von <BigM> » Di 26. Jul 2011, 23:44

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Re: Hunde die zweite

Beitrag von Stickhead » Mi 27. Jul 2011, 11:31

BTW: Wenn dein Gartentürl offen wäre, wäre das Beisichhaben einer Schusswaffe im Garten als "Führen" zu werten.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Hunde die zweite

Beitrag von santiago » Mi 27. Jul 2011, 11:45

Darf ich das in meinem Garten denn nicht
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Re: Hunde die zweite

Beitrag von BigBen » Mi 27. Jul 2011, 11:51

santiago hat geschrieben:Darf ich das in meinem Garten denn nicht


Eingefriedet bedeutet meiner Auffassung nach, dass niemand hineinkommt ohne dass du ihn hineinlässt - d.h. eine verschlossene Tür ist für mein Verständnis immer noch eingefriedet...aber sobald die Tür sperrangelweit auf steht, ist es nicht mehr eingefriedet und dementsprechend könntest beim Führen der Waffe dann schon theoretisch Probleme bekommen. Ist jetzt aber nur meine persönliche Meinung, vielleicht meldet sich ja einer der Juristen zu Wort.
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Re: Hunde die zweite

Beitrag von gipflzipfla » Mi 27. Jul 2011, 11:54

Stickhead hat geschrieben:BTW: Wenn dein Gartentürl offen wäre, wäre das Beisichhaben einer Schusswaffe im Garten als "Führen" zu werten.

@Stickhead,
interessanter Ansatz.. kannst Du mir bitte aufzeigen, wo expliziet geschrieben steht, dass das eigene Grundstück hermetisch abgeschlossen umfriedet sein muss?

Dass ein eventuell abgeschossenes Projektil das Grundstück nicht verlassend darf, steht für mich dabei ausser Frage.

(mich interessiert es wirklich...)

§7 WaffG

Führen

§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.

(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.

(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).

Aus diesem Text werde ich nicht wirklich schlau.. sprich "zwingend eingefriedet".. davon steht da nix, zum eigenen Grundstück.
Oder muss ich es mir selbst gestatten, mein eigenes Grundstück mit meiner Waffe betreten zu dürfen?
Zuletzt geändert von gipflzipfla am Mi 27. Jul 2011, 12:08, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Hunde die zweite

Beitrag von santiago » Mi 27. Jul 2011, 11:55

:evil: Welche Attribute muss die einfriedung haben hecken maschendrahtzaun vier Meter mauern mit natodraht
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Re: Hunde die zweite

Beitrag von gipflzipfla » Mi 27. Jul 2011, 12:06

santiago hat geschrieben::evil: Welche Attribute muss die einfriedung haben hecken maschendrahtzaun vier Meter mauern mit natodraht

es sollte wohl klar eine Abtrennung vom Umland erkenbar sein.
Ein Weidezaun ist auch ein Umfriedung....
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Re: Hunde die zweite

Beitrag von Stickhead » Mi 27. Jul 2011, 12:12

Les einfach den vorigen Thread:

VwGH 25.09.1979, 3391/78 hat geschrieben:Eine "Einfriedung" ist eine Abgrenzung eines Grundstückes gegen die Straße und Nachbarn durch Hecken, Zäune oder Mauern, die ein Betreten durch Unbefugte in der Regel ausschließt.

VwGH 12.01.1971, 386/70 hat geschrieben:Wenn eine Umzäunung teilweise fehlt (also lückenhaft ist), so handelt es sich nicht um eine eingefriedete Liegenschaft.

VwGH 12.01.1971, 386/70 hat geschrieben:Eine umfassende künstliche Umzäunung ist entbehrlich, wenn die Umschließung der Liegenschaft durch andere Hindernisse so gestaltet ist, dass ein Betreten durch Umbefugte in der Regel ausgeschlossen ist.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Hunde die zweite

Beitrag von Expat » Mi 27. Jul 2011, 12:18

Danke für den Gesetzestext, Stickhead!

in der Regel


Mit anderen Worten:
Ein Gartentor, das im Normalfall geschlossen ist, darf durchaus auch geöffnet werden (nonaned, nicht wahr?) oder "kurze" Zeit offen stehen, ohne dass das Grundstück als nicht-eingefriedet zählt.
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Re: Hunde die zweite

Beitrag von Stickhead » Mi 27. Jul 2011, 12:26

Genau. Meiner Auffassung nach besteht die Einfriedung auch dann, wenn ich die Gartentür für einen bestimmten Zweck öffne und unmittelbar danach wieder schließe. Nicht aber wenn ich die Tür grundlos offen stehen lasse. Wie gesagt: Meiner Auffassung nach.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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