OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild
Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild
LOL. Und ne Autobahn bzw. Bundesstrasse druch Waldgebiete stört nicht.....
Voll****. Wir haben echt keine anderen Probleme mehr.
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Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild
Die Formulierung ist ja etwas eigenartig, finde ich:
Von einem Beschießen des Wildes kann wohl keine Rede sein, denn beschossen werden nur die Spieler.
Zu den Farbkügelchen: Ich habe auch schon mal gehört, dass das Lebensmittelfarbe sein soll. Aber was ist eigentlich mit der Hülle? Ist die nicht aus Kunststoff? Die würde ja dann nicht verrotten. Weiß jemand Genaueres?
Die davon ausgehende Störung wird als erheblich eingestuft, weil Schwarz- und Rehwild "auf ein Beschießen mit Fluchtverhalten" reagiert.
Von einem Beschießen des Wildes kann wohl keine Rede sein, denn beschossen werden nur die Spieler.
Zu den Farbkügelchen: Ich habe auch schon mal gehört, dass das Lebensmittelfarbe sein soll. Aber was ist eigentlich mit der Hülle? Ist die nicht aus Kunststoff? Die würde ja dann nicht verrotten. Weiß jemand Genaueres?
Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild
Die Hülle besteht aus Gelatine und ist harmlos.
Hier geht es eher darum, dass 10 - 25 Leute schreiend und rufend durch den Wald laufen und sich beschießen.
Grüße
Sandman
Hier geht es eher darum, dass 10 - 25 Leute schreiend und rufend durch den Wald laufen und sich beschießen.
Grüße
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Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild
Also ich finde, obwohl ich Paintball mag, das Urteil ok. Schließlich geht es ja nicht darum, Paintball generell zu verbieten, sondern nur die (wenn man schon mal dabei war, wird man das bestätigen können) in diesem Fall erhebliche Behinderung der Jagd durch die Spiele zu verhindern.
Ich würde mich auch ärgern, wenn ich Eintritt zum Golfspielen zahle und dann plötzlich der Platz als Liegewiese für Menschenmassen in Verwendung ist, weil der Besitzer meint, dass es ja trotzdem noch ihm gehört.
Ich würde mich auch ärgern, wenn ich Eintritt zum Golfspielen zahle und dann plötzlich der Platz als Liegewiese für Menschenmassen in Verwendung ist, weil der Besitzer meint, dass es ja trotzdem noch ihm gehört.
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"A Russian Mosin is more or less a spear that happens to fire bullets."
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Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild
gewo hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Versteht die Aufregung auch nicht...ich verpachte etwas für nicht gerade wenig Geld an Jäger...und dann vermiete ich das Gelände zusätzlich für einen Zweck, der es de facto für die Jagd untauglich macht - das grenzt doch fast schon an Betrug gegenüber den Jagdpächtern!
hallo
hmmm
ich kenn den speziellen fall ja nicht
aber es ist doch so dass JEDER waldbesitzer laut gesetz seinen wald an die dort befindliche jagdgesellschaft verpachten MUSS (soferne er nicht genug hektar hat um eine eigenjagd daraus zu machen)
oder habe ich da was falsch verstanden?
Jein.
Er kann seinen Grund einzäunen, darauf die Jagd untersagen und verliert dann den Anspruch auf Jagdpacht und auf Wildschaden.
Wird aber nur sehr selten so gehandhabt und das hat seine Gründe.
Das Problem ausgegrenzter Flächen liegt im Wildschaden - die Wildtiere lernen, wo sie nicht bejagt werden und dann hast du die Situation, dass die Wildsauen oder Hirscherl in der Nacht ein Maisfeld kurz und kleinmachen oder Bäume verbeissen und kaputtschälen und sich am Tag auf´s Nachbargrundstück verziehen, wo der Eigentümer keine Jagd will... ist also grossräumig undurchführbar und diese Rechtslage hatte sogar vor der EU Bestand.
Dort haben militante Tierschützer gegen Jagd auf ihrem Grund geklagt,

Ich bin Jäger und mag Paintballer, aber ich bin sicher, im Radius von 500 m um so einen Trainingsplatz findet man kein Wild mehr auf und dann ist bei Pachtpreisen bis zu 30 € pro Hektar ein schönes Stück unbejagbar.
Sowas würde ich 2 oder 3 x im Jahr tolerieren, aber nicht jedes Wochenende Samstag und Sonntag mit einem ganzen Rudel Paintballer in Aktion.
Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild
Varminter hat geschrieben:gewo hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Versteht die Aufregung auch nicht...ich verpachte etwas für nicht gerade wenig Geld an Jäger...und dann vermiete ich das Gelände .....
aber es ist doch so dass JEDER waldbesitzer laut gesetz seinen wald an die dort befindliche jagdgesellschaft verpachten MUSS....
Jein.
Er kann seinen Grund einzäunen, darauf die Jagd untersagen und verliert dann den Anspruch auf Jagdpacht und auf Wildschaden.
Wird aber nur sehr selten so gehandhabt und das hat seine Gründe.
...
hallo
danke fuer die info
mir war ueberhaupt nicht bekannt dass das ueberhaupt geht
ich dachte immer das abzaeunen des waldes ist eben aus diversen anderen bestimmungen heraus verboten, und wenn nicht abgezaeunt dann iost der wald automatisch teil des jeweiligen jkagdreviers, also quasi zwangsverpachtet
ich kenne die sachlage allerdings nur aus einer situation vor ca 15 jahren.
da hatte sich wer ein huebsches grundstueck gekauft eigentlich vor allem wiese und gebuesch, kaum wald, und als sein damals 13jaehriger sohn auf eigenem grundstueck mit seiner trailmaschine da rumfahren wollte hatten die einen riesenaufstand mit den jaegern
er hat das damals so richtig bei gericht ausgefochten und soweit ich mich erinnere kam damals raus dass es keinen legalen weg gibt wie sein sohn mit dem ding da auf dem eigenen grund fahren kann weil eben die jagd gestoert werden wuerde. einzaeunen durfte er auch nicht, weiss nimmer warum ..
das ganze war in oberoesterreich ..
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild
gewo hat geschrieben:Varminter hat geschrieben:gewo hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Versteht die Aufregung auch nicht...ich verpachte etwas für nicht gerade wenig Geld an Jäger...und dann vermiete ich das Gelände .....
aber es ist doch so dass JEDER waldbesitzer laut gesetz seinen wald an die dort befindliche jagdgesellschaft verpachten MUSS....
Jein.
Er kann seinen Grund einzäunen, darauf die Jagd untersagen und verliert dann den Anspruch auf Jagdpacht und auf Wildschaden.
Wird aber nur sehr selten so gehandhabt und das hat seine Gründe.
...
hallo
danke fuer die info
mir war ueberhaupt nicht bekannt dass das ueberhaupt geht
ich dachte immer das abzaeunen des waldes ist eben aus diversen anderen bestimmungen heraus verboten, und wenn nicht abgezaeunt dann iost der wald automatisch teil des jeweiligen jkagdreviers, also quasi zwangsverpachtet
ich kenne die sachlage allerdings nur aus einer situation vor ca 15 jahren.
da hatte sich wer ein huebsches grundstueck gekauft eigentlich vor allem wiese und gebuesch, kaum wald, und als sein damals 13jaehriger sohn auf eigenem grundstueck mit seiner trailmaschine da rumfahren wollte hatten die einen riesenaufstand mit den jaegern
er hat das damals so richtig bei gericht ausgefochten und soweit ich mich erinnere kam damals raus dass es keinen legalen weg gibt wie sein sohn mit dem ding da auf dem eigenen grund fahren kann weil eben die jagd gestoert werden wuerde. einzaeunen durfte er auch nicht, weiss nimmer warum ..
das ganze war in oberoesterreich ..
Servus,
kann mir kein Gesetz vorstellen, welches das vollständige Umzäunen eines Grundes verbietet - falls doch, ersuche ich um Quellenangabe.
War es Naturschutzgebiet oder hatte jemand Wegrechte durch das Gelände?
Was bei deinem Freund aber ev. die Fussangel war, es gibt ein Geländefahrzeuggesetz, die freies Befahren von Feld & Flur (übrigens auch für Jäger) verbietet.
Bringt bei Anzeige übrigens 72 € in die Kasse der BH, wenn ich mich richtig erinnere...

Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild
Varminter hat geschrieben:kann mir kein Gesetz vorstellen, welches das vollständige Umzäunen eines Grundes verbietet - falls doch, ersuche ich um Quellenangabe.
War es Naturschutzgebiet oder hatte jemand Wegrechte durch das Gelände?
boah .. des ist 15 jahre her
ich weiss es wirklich ned
der hatte einen kleinen see bzw groesseren teich am gelaend
evt hatte es ja damit was zu tun
naturschutzgebiet oder so war es keines
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Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild
Paintball im Wald beunruhigt Wild
Und ich dachte immer dass Treibjagden und Schüsse das Wild beunruhigen.

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Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild
>Michael< hat geschrieben:Paintball im Wald beunruhigt Wild
Und ich dachte immer dass Treibjagden und Schüsse das Wild beunruhigen.
Köstlich!

Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild
>Michael< hat geschrieben:Paintball im Wald beunruhigt Wild
Und ich dachte immer dass Treibjagden und Schüsse das Wild beunruhigen.
Das ist zutreffend, aber es kommt auf die Häufigkeit an... Treibjagd/Drückjagd machst du 1 - maximal 5 x im Jahr und dann ist wieder Ruhe für lange Zeit... das Wild, welches diese Jagd überlebt, kommt in relativ kurzer Zeit wieder zurück... ist dann aber länger sehr vorsichtig.
Darum schrieb ich auch, ein paar Mal im Jahr wäre Paintball erträglich, aber nicht clubweise jedes Wochenende.
Wie immer, die Masse/Häufigkeit der Störungen macht´s... wie im sanften Tourismus - 5 Wanderer/Alpinisten sind kein Problem... 5.000 am Tag im selben Gebiet aber schon...
Beim Einzelschuss bekommt das Wild den Knall auch mit - aber die direkt betroffenen Stücke erzählen es meist nicht weiter...

Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild
>Michael< hat geschrieben:Paintball im Wald beunruhigt Wild
Und ich dachte immer dass Treibjagden und Schüsse das Wild beunruhigen.
Also wenn Treib/Drückjagden nicht das Wild beunruhigen dann steht die Welt kopf.
Auch Schüsse, des Jagdbetriebs, beunruhigen Wild.
Durch die Anwesenheit im Revier und durch den Jagdbetrieb entsteht Jagddruck.
Mit der strategische Platzierung von Hochsitzen kann man sich mit diesem Druck ein wenig spielen. -> Jagdliche Schwerpunkte setzen. Kann man nützen für Wildschadenverhütung. Setzten von Ruhezonen im nicht so schadanfälligen Gebieten.
Dieses Spielchen wird eingeschränkt wenn du viel Publikumsverkehr im Revier hast.
Vergessen kannst du dieses Spielchen wenn der Verkehr sich nicht nur auf den Waldweg beschränkt.
Der besagte Grundbesitzer wollte, aus meinen Augen, doppelt abcashen.
Kaltenleutgeben grenzt direkt an Wien. Daher glaub ich nicht das der Hektarpreis bei 30-35€ liegt sondern darüber.
Das Revier wird durch die Paintballspielerei entwertet, da unkontrollierter Druck auf das Wild ausgeübt wird.
Das gefällt den Jägern nicht da:
Kaum Wild in Anblick kommt.
Eine Strategie, das Reh in Anblick kommt, durch die unkontrollierte Ausübung von Druck nicht möglich ist.
Bleibt nur eines, entweder Paintball oder Jagd einstellen.
ABER es steht jeden Tag ein neuer Trottel auf.
wh
nominus
Rechtschreibfehler sind Ausdruck künstlerischer Freiheit und geistiges Eigentum des Urhebers.
Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild
Was mich an der Sache stört ist, dass die mit diesem Problem sogar den ÖGH bemühen.
Sind die nicht im Stande, sich das bei einem Bier im Wirtshaus auszumachen und eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten leben können? Wie die Kleinkinder...
DVC+WH
Coolhand
Sind die nicht im Stande, sich das bei einem Bier im Wirtshaus auszumachen und eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten leben können? Wie die Kleinkinder...
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Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild
Einer Freundin, die ihn kennt hat mir schon vor Jahren gesagt, dass er sich ein kleines Grundstück / Wald gekauft hat um dort "in Ruhe" Paintball spielen zu können. Also kann von abcashen mit Verpachtung wohl keine Rede sein.
50-100m vom "Spielfeld" steht auch ein Haus. Will mir die Jägerschaft auch verbieten dort Radio zu Hören oder Rasen zu Mähen, weil sonst das Wild vergrämt wird?
Andererseits ist das "Spielfeld" an der Wald-Wiesengrenze und somit für die Jagd sehr interessant. Wenn dort bis in die Nacht gespielt wird, ist es wohl vorbei, mit dem Wild. Wenn jetzt auf genau der Wiese gespielt wird, wohl auch
Durch ein konstruktives Gespräch wäre das sicher zu Regeln gewesen. Hier wird wohl wieder mal Eines das Andere ergeben haben und dann sitzt man halt vor dem Richter. Völlig unnötig
Gruß, Hans
50-100m vom "Spielfeld" steht auch ein Haus. Will mir die Jägerschaft auch verbieten dort Radio zu Hören oder Rasen zu Mähen, weil sonst das Wild vergrämt wird?
Andererseits ist das "Spielfeld" an der Wald-Wiesengrenze und somit für die Jagd sehr interessant. Wenn dort bis in die Nacht gespielt wird, ist es wohl vorbei, mit dem Wild. Wenn jetzt auf genau der Wiese gespielt wird, wohl auch

Durch ein konstruktives Gespräch wäre das sicher zu Regeln gewesen. Hier wird wohl wieder mal Eines das Andere ergeben haben und dann sitzt man halt vor dem Richter. Völlig unnötig

Gruß, Hans
Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild
Warnschuss hat geschrieben:Die Formulierung ist ja etwas eigenartig, finde ich:Die davon ausgehende Störung wird als erheblich eingestuft, weil Schwarz- und Rehwild "auf ein Beschießen mit Fluchtverhalten" reagiert.
Von einem Beschießen des Wildes kann wohl keine Rede sein, denn beschossen werden nur die Spieler.
Zu den Farbkügelchen: Ich habe auch schon mal gehört, dass das Lebensmittelfarbe sein soll. Aber was ist eigentlich mit der Hülle? Ist die nicht aus Kunststoff? Die würde ja dann nicht verrotten. Weiß jemand Genaueres?
Die Hülle ist aus Gelatine.
Ausserdem ist das in Praxis etwas anderes. Ich Sipele hin und wieder in Karnabrunn Paintball. Da haben wir das Problem genau umgekehrt. Da müssen wir als erste mal die Sauner verjagen. Denn die sind draufgekommen das die Kugeln auch essbar sind. Kein wunnder bestehen die ja auch nur aus gute Sachen, die Füllung ist genau genommen meist eine mischung aus Stärke Salz und Öl. Was für die Sauner das reinste Festmahl zu sein schein auch jeden Fall Fressen die da Zeug wie Wild. Auf dem ehemaligen Feld in Deutsch Wagram hatten wir ein ähnliches Problem mit den Feldhasen, 2-3 Hassen hatten wir immer aum Feld.
Ich bin die Strafe Gottes und hättet ihr nicht so furchtbare Sünden begangen, so hätte Gott mich nicht als Strafe über euch kommen lassen.
Euer IT Abteilung
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