Fangschuss nach Unfall?
- pointi2009
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Re: Fangschuss nach Unfall?
als Jäger im fremden Reviert mit oder ohne WP aber zb mit einer Kat C oder D - passiert ja öfter dass Jäger von irgendwo nach irgendwo fährt mit dem Auto.
was ist aber Nichtjäger mit WP?
für mich ist 100% klar, Nichtjäger ohne WP + Schusswaffe => Führen einer Waffe mit Waffenverbot.
was ist aber Nichtjäger mit WP?
für mich ist 100% klar, Nichtjäger ohne WP + Schusswaffe => Führen einer Waffe mit Waffenverbot.
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courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
courage to change the things I can,
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Re: Fangschuss nach Unfall?
pointi2009 hat geschrieben:als Jäger im fremden Reviert mit oder ohne WP aber zb mit einer Kat C oder D - passiert ja öfter dass Jäger von irgendwo nach irgendwo fährt mit dem Auto.
naja
ausserhalb des reviers darf doch auch der jaeger C und D ned (geladen) fuehren, oder?
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Re: Fangschuss nach Unfall?
gewo hat geschrieben:pointi2009 hat geschrieben:als Jäger im fremden Reviert mit oder ohne WP aber zb mit einer Kat C oder D - passiert ja öfter dass Jäger von irgendwo nach irgendwo fährt mit dem Auto.
naja
ausserhalb des reviers darf doch auch der jaeger C und D ned (geladen) fuehren, oder?
Sagt wer?

Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Fangschuss nach Unfall?
BigBen hat geschrieben:gewo hat geschrieben:pointi2009 hat geschrieben:als Jäger im fremden Reviert mit oder ohne WP aber zb mit einer Kat C oder D - passiert ja öfter dass Jäger von irgendwo nach irgendwo fährt mit dem Auto.
naja
ausserhalb des reviers darf doch auch der jaeger C und D ned (geladen) fuehren, oder?
Sagt wer?
hmmm
weiss ned
waffengesetz?
als sportschuetze darf man kat C und Kat D fuehren, aber eben nur ungeladen
dachte auch beim jaeger gibt es diese einschraenkung ..
muesste nachgucken
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Re: Fangschuss nach Unfall?
Als Sportschütze mit WBK darfst niemals führen, sondern nur transportieren (der Gesetzgeber macht da einen gewaltigen Unterschied)! Was die Einschränkungen des Führens von Kat. C und D mit Jagdkarte angeht bin ich mir jetzt auch nicht sicher, ich glaube mal im Jagdkurs was von "Führen im Rahmen der Jagdausübung" gehört habe...was aber auch An- und Abreise im Revier inkludiert, sicher bin ich mir da aber nicht. Weiss da jemand Genaueres? Idealerweise mit Quellen- bzw., Gesetzesangabe, weil mir wird hier viel zuviel gemutmaßt, spekuliert und auch Blödsinn erzählt.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Fangschuss nach Unfall?
BigBen hat geschrieben:Als Sportschütze mit WBK darfst niemals führen, sondern nur transportieren (der Gesetzgeber macht da einen gewaltigen Unterschied
hi
WaffG 1996 idgF
§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen
§ 35. (1) Das Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde nach dem Muster der Anlage 1 (Anm.: Anlage 1 nicht darstellbar) ausgestellten Waffenpasses gestattet.
(2) Außerdem ist das Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen zulässig für Menschen, die
1. Inhaber eines für das Führen einer anderen Schußwaffe ausgestellten Waffenpasses sind;
2. im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Jagdwaffen;
3. als Angehörige einer traditionellen Schützenvereinigung mit ihren Gewehren aus feierlichem oder festlichem Anlaß ausrücken;
dies gilt auch für das Ausrücken zu den hiezu erforderlichen, vorbereitenden Übungen;
4. sich als Sportschützen mit ungeladenen Waffen auf dem Weg zur oder von der behördlich genehmigten Schießstätte befinden.
fazit:
der jaeger darf C + D fuehren
der sportschuetze darf am weg von und zur schiesstaette fuehren (aber nur ungeladen)
Zuletzt geändert von gewo am Di 30. Aug 2011, 17:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fangschuss nach Unfall?
gewo hat geschrieben:fazit:
der jaeger darf C + D fuehren
der sportschuetze darf am weg von und zur schiesstaette fuehren (aber nur ungeladen)
...aber auch nur C und D, damits unter den Sportschützen keine Missverständnisse gibt!
Re: Fangschuss nach Unfall?
[/quote bigben: Was die Einschränkungen des Führens von Kat. C und D mit Jagdkarte angeht bin ich mir jetzt auch nicht sicher, ich glaube mal im Jagdkurs was von "Führen im Rahmen der Jagdausübung" gehört habe...was aber auch An- und Abreise im Revier inkludiert, sicher bin ich mir da aber nicht. Weiss da jemand Genaueres? Idealerweise mit Quellen- bzw., Gesetzesangabe, weil mir wird hier viel zuviel gemutmaßt, spekuliert und auch Blödsinn erzählt. [/quote]
im waff.ges. steht nix davon, dass der jäger seine kat c/d nur im revier führen darf - uns hat man (ein durchaus kompetenter referent!) im jagdkurs dezidiert gesagt, dass man theoretisch nach dem waffG als inhaber einer gültigen jagdkarte seine kat c/d waffe auch in der wiener innenstadt führen darf ( "- dass man aber wenn man dies tatsächlicht tut - auch durchaus mal seinen geisteszustand untersuchen lassen sollte" zitat ende)
im waff.ges. steht nix davon, dass der jäger seine kat c/d nur im revier führen darf - uns hat man (ein durchaus kompetenter referent!) im jagdkurs dezidiert gesagt, dass man theoretisch nach dem waffG als inhaber einer gültigen jagdkarte seine kat c/d waffe auch in der wiener innenstadt führen darf ( "- dass man aber wenn man dies tatsächlicht tut - auch durchaus mal seinen geisteszustand untersuchen lassen sollte" zitat ende)
Re: Fangschuss nach Unfall?
alfacorse hat geschrieben:gewo hat geschrieben:fazit:
der jaeger darf C + D fuehren
der sportschuetze darf am weg von und zur schiesstaette fuehren (aber nur ungeladen)
...aber auch nur C und D, damits unter den Sportschützen keine Missverständnisse gibt!
hallo
natuerlich
ich habe das "meldepflichtiger und sonstiger" jetzt auch fett gemacht damit es niemand ueberliest...
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Re: Fangschuss nach Unfall?
ändert alles aber nichts an der Ausgangsfrage was wer tun sollte bei Fallwild - verletzt.
Klar der JAB braucht man nicht darüber nachdenken.
der Jäger (nicht JAB) dürfte zwar seine Kat C + D führen, aber hier greift ja dann das JG mit für NÖ §94, dass es untersagt ist, mit üblichen Jagdwaffen das Revier nicht durchstreifen darf. Und genau hier würd ich eine klare Antwort brauchen, denn
hier jetzt nur Jäger ohne JAB zu sein in diesem Gebiet:
1. ist das Aussteigen aus dem Auto, die Kat.C oder D Waffe ausm Kofferraum nehmen, laden und dem Tier den Gnadenschuss verpassen schon ein Verstoss gegen §94
2. ist das Aussteigen aus dem Auto und hab zusätzlich eine WP, die Pistole/Revolver nehmen und ebenso das Tier vom Leiden erlösen ein Verstoss gegen §94
... Als reiner Sportschütze kann ich so und so nichts machen, wenn ich nicht weiss, wie man ein Tier rasch und so schmerzfrei wie möglich nur mit vielleicht Messer oder anderen Hilfsmitteln erlösen kann.
Klar der JAB braucht man nicht darüber nachdenken.
der Jäger (nicht JAB) dürfte zwar seine Kat C + D führen, aber hier greift ja dann das JG mit für NÖ §94, dass es untersagt ist, mit üblichen Jagdwaffen das Revier nicht durchstreifen darf. Und genau hier würd ich eine klare Antwort brauchen, denn
hier jetzt nur Jäger ohne JAB zu sein in diesem Gebiet:
1. ist das Aussteigen aus dem Auto, die Kat.C oder D Waffe ausm Kofferraum nehmen, laden und dem Tier den Gnadenschuss verpassen schon ein Verstoss gegen §94
2. ist das Aussteigen aus dem Auto und hab zusätzlich eine WP, die Pistole/Revolver nehmen und ebenso das Tier vom Leiden erlösen ein Verstoss gegen §94
... Als reiner Sportschütze kann ich so und so nichts machen, wenn ich nicht weiss, wie man ein Tier rasch und so schmerzfrei wie möglich nur mit vielleicht Messer oder anderen Hilfsmitteln erlösen kann.
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Re: Fangschuss nach Unfall?
...als Jäger bist du "verpflichtet" im Sinne der Weidgerechtigkeit zu handeln und jedem Tier unnötiges Leid zu ersparen! Kein anderer Jäger sollte dich desshalb rügen, wenn du ein Stück Wild in seinem Revier erlöst -> mit welchen mitteln auch immer!
Hatte ich heuer auch schon zweimal -> was dabei rauskam? Ein Stück erlöst und das zweite Stück war verendet bevor ich hinkam - mir wurde gezeigt, wo die Wildkammer ist und wo ich mir eine Wildwanne holen kann! Bin jederzeit willkommen und sie sind froh, dass es Jemanden gibt, der um die Uhrzeit auch noch am Handy erreichbar ist! Sobald der Jagdleiter das Stück begutachtet hat, kann ich mir meinen Teil für den Hund holen - der freut sich auch darüber!
Hatte ich heuer auch schon zweimal -> was dabei rauskam? Ein Stück erlöst und das zweite Stück war verendet bevor ich hinkam - mir wurde gezeigt, wo die Wildkammer ist und wo ich mir eine Wildwanne holen kann! Bin jederzeit willkommen und sie sind froh, dass es Jemanden gibt, der um die Uhrzeit auch noch am Handy erreichbar ist! Sobald der Jagdleiter das Stück begutachtet hat, kann ich mir meinen Teil für den Hund holen - der freut sich auch darüber!
Re: Fangschuss nach Unfall?
alfacorse hat geschrieben:...als Jäger bist du "verpflichtet" im Sinne der Weidgerechtigkeit zu handeln und jedem Tier unnötiges Leid zu ersparen! Kein anderer Jäger sollte dich desshalb rügen, wenn du ein Stück Wild in seinem Revier erlöst -> mit welchen mitteln auch immer!
Hatte ich heuer auch schon zweimal -> was dabei rauskam? Ein Stück erlöst und das zweite Stück war verendet bevor ich hinkam - mir wurde gezeigt, wo die Wildkammer ist und wo ich mir eine Wildwanne holen kann! Bin jederzeit willkommen und sie sind froh, dass es Jemanden gibt, der um die Uhrzeit auch noch am Handy erreichbar ist! Sobald der Jagdleiter das Stück begutachtet hat, kann ich mir meinen Teil für den Hund holen - der freut sich auch darüber!
im Jagdkurs: "ein Wildschwein ist in einen Pool bei einer Jagd gefallen"
"es war richtig nicht zu schießen und das Schwein ertrinken zu lassen"
Hat sich laut dem Vortragenden auch so abgespielt.
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Fangschuss nach Unfall?
Incite hat geschrieben:im Jagdkurs: "ein Wildschwein ist in einen Pool bei einer Jagd gefallen"
"es war richtig nicht zu schießen und das Schwein ertrinken zu lassen"
Hat sich laut dem Vortragenden auch so abgespielt.
Vollidioten !!!

Re: Fangschuss nach Unfall?
...hast du mal gesehen, wie ein Pool aussieht, in dem man ein Schwein erschiesst? Ich nicht, aber ich kanns mir denken!
Bei mir gings leicht, da ich die einige Jäger dort kenne und Keiner der Zuständigen erreichbar war - somit bekam ich das OK! Und das gilt auch in Zukunft!
Es ist auch kein Wildschwein auf einem Privatgrundstück und noch dazu wurde gerade nicht aktiv gejagt!
Gerade Wildschweine sind oft eine Plage und unter verschiedenen Revieren gibt es Abkommen, wonach du, wenn du auf dem Weg ins Revier oder aus dem Revier in einem "Nachbarrevier" eine oder mehrere Sauen siehst, so bist du im selben Moment zur Saujagd eingeladen und FEUER FREI - nach dem Schuss aber sofort den Jagdleiter verständigen und gut ists! Das Wild gehört natürlich dem JAB des Reviers! So kanns auch gehen, wenn ma mit den Nachbarrevieren auf gut ist und die Sauen haben so ständigen Jagddruck und suchen sich lieber ruhigere Plätze, wo sie nicht so stark bejagd werden!
EDIT: @incite - ich hab das VERPFLICHTET extra unter Anführungszeichen gesetzt, denn das sollte jeder, der "JÄGER" ist und nicht nur Inhaber einer Jagdkarte beherzigen und vor seinem Gewissen entscheiden! Dir wird kein echter JÄGER desshalb einen Strick drehen und die Polizei, die dazukommt ist meist auch froh, weils oft damit überfordert sind!
Bei mir gings leicht, da ich die einige Jäger dort kenne und Keiner der Zuständigen erreichbar war - somit bekam ich das OK! Und das gilt auch in Zukunft!
Es ist auch kein Wildschwein auf einem Privatgrundstück und noch dazu wurde gerade nicht aktiv gejagt!
Gerade Wildschweine sind oft eine Plage und unter verschiedenen Revieren gibt es Abkommen, wonach du, wenn du auf dem Weg ins Revier oder aus dem Revier in einem "Nachbarrevier" eine oder mehrere Sauen siehst, so bist du im selben Moment zur Saujagd eingeladen und FEUER FREI - nach dem Schuss aber sofort den Jagdleiter verständigen und gut ists! Das Wild gehört natürlich dem JAB des Reviers! So kanns auch gehen, wenn ma mit den Nachbarrevieren auf gut ist und die Sauen haben so ständigen Jagddruck und suchen sich lieber ruhigere Plätze, wo sie nicht so stark bejagd werden!
EDIT: @incite - ich hab das VERPFLICHTET extra unter Anführungszeichen gesetzt, denn das sollte jeder, der "JÄGER" ist und nicht nur Inhaber einer Jagdkarte beherzigen und vor seinem Gewissen entscheiden! Dir wird kein echter JÄGER desshalb einen Strick drehen und die Polizei, die dazukommt ist meist auch froh, weils oft damit überfordert sind!
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Re: Fangschuss nach Unfall?
das was alfacorse schreibt ist für mich auch die ideale Lösung und wenn alle miteinander reden können/könnten, würds auch vermutlich nie zu grösseren Problemen kommen. Leider gibts aber auch andere JAB´s, die das nicht so sehen und auf dem Standpunkt stehen, in meinem Revier schiess NUR ich, auch wenn ich dadurch mehr Schaden als Nutzen hab.
Und gerade als Jungjäger wären hier dann klare rechtliche/verbindliche Auskünfte der Bezirks- oder Landesjagdverwaltung wichtig, um nicht in einer "Grauzone" zu handeln. Hab keine Lust, wenn ich dann meine Büchse auspack und schiessen sollte, danach mir wer einen Strick drehen kann. Dafür hab ich zuviel investiert und zuviel Interesse an der Sache.
Und gerade als Jungjäger wären hier dann klare rechtliche/verbindliche Auskünfte der Bezirks- oder Landesjagdverwaltung wichtig, um nicht in einer "Grauzone" zu handeln. Hab keine Lust, wenn ich dann meine Büchse auspack und schiessen sollte, danach mir wer einen Strick drehen kann. Dafür hab ich zuviel investiert und zuviel Interesse an der Sache.
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