Dandy hat geschrieben:454casull hat geschrieben:die steinschloss-pistole ist übrigens frei ab 18.jahre...
Der Verkäufer im Geschäft meinre das man eine WBK benötigt, die Steinschlosspistole einen Platz belegt und von einem neuen Waffengesetz wo Vorderlader keinen Platz benötigen hat er noch nie gehört.....
Der Verkäufer im Geschäft hat wahrscheinlich vor nicht allzulanger Zeit noch Wurschtsemmeln beim Billa eingetütet.
Dandy hat geschrieben:Ist die wirklich ab 18?
mfg
Ja:
WaffG 1996 hat geschrieben:8. Abschnitt
Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen, Zwecke und Personen
Ausnahmebestimmung für bestimmte Waffen
§ 45. Auf
1. Schußwaffen mit Luntenschloß-, Radschloß- und Steinschloßzündung,
2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder
unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben
werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
4. Zimmerstutzen und
5. andere Arten minderwirksamer Waffen, die der Bundesminister für Inneres durch
Verordnung als solche bezeichnet, sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis
49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52
bis 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.
die entsprechende Paragraphen bitte selber nachlesen, und zwar hier:
http://www.polizeigewerkschaft-fsg.at/d ... 201996.pdf
weil des werd sonst a Beitrag mit zwaraholb Meter Länge.

mfg
Kemira