Varminter hat geschrieben:Mit
800.000 € Überschuldung...

und, was ist da die frage daran? ja wenn das nicht so wäre dann müssten sie nicht in konkurs gehen

der betrag schreckt mich nicht.
die frage ist was konkursgrund war: überschuldung oder zahlungsunfähigkeit.
überschuldung ist konkursgrund wenn die eigenkapitalquote unter 8% sinkt, kann aber durch geschicktes argumentieren noch rausgezögert werden, sogar bis ins negative EK. wenn die 800.000 die verbindlickeiten sind, würde dem also ein eigenkapital von ca 68 TEUR gegegnüberstehen, das klingt plausibel. wenn nicht mehr als das mindest-stammkapital von 35 TEUR vorlag, dann wären sie schon bei 4% EK-Quote gewesen. insgesamt also für eine marode GmbH ein sehr "normaler" schuldenstand.
der name "Ferlacher Waffen Präzisionstechnik" könnte ein hinweis darauf sein, dass das zB eine gesellschaft war die für ein entwicklungsprojekt gegründet wurde oder die teurere maschinen gekauft und an eine andere weitervermietet hat oder was weiss ich.
im prinzip ist es im sinne der vorsicht vernünftig, riskante dinge (entwicklungsprojekte, teure anlagen kaufen) in einer eigenen gmbH auszulagern - geht's schief ist der operative betrieb nicht gefährdet.
aber das ist alles spekulation, keine ahnung was da sache ist.
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)