Welches Waffenlicht?

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jhjfdf
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Welches Waffenlicht?

Beitrag von jhjfdf » Do 6. Okt 2011, 10:11

Suche eine Taschenlampe die zusätzlich mit einem Kabelschalter ausgerüstet werden kann und eine passende Picatinnymontage dafür.
So das ich sie als Waffenlicht und als normale lampe verwenden kann, also keine reine Picatinnylampe.
Preis ist mir mal egal...wichtig für mich ist das die Lampe was aushält und eine gute Lichtleistung hat.
Kein Softair Zeug.

Verbaut soll das Ganze auf einem RONI werden, also keine LW ;D

Hat jemand schon sowas in Verwendung oder kann mir was empfehlen?
Und Links zu Onlineshops wären auch nicht schlecht.


Danke
jhjfdf

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Re: Welches Waffenlicht?

Beitrag von Coolhand » Do 6. Okt 2011, 10:41

Ich wär da vorsichtig...Ob man das darf oder nicht, ist meines Erachtens nicht restlos geklärt. Es hat zwar jeder eine Meinung dazu, aber es wird wohl auf die Auslegung eines Beamten ankommen, wenn du damit mal Probleme bekommen solltest.

Gehen wir davon aus, du montierst das Ding einfach auf deine Glock.
Du brauchst eine gute Lampe, eine Halterung und einen Kabelschalter.
Von Led Lenser gibts das alles, die Halterung ist für "Fahrradlenkstangen" gemacht...kann man verdrehen, wenn man es will...
Wichtig ist nur, dass du weißt, welchen Durchmesser die Lampe hat. Dann kannst jede Halterung nehmen, die passt.
Mir persönlich würden die Surefire Lampengriffe gefallen. Da hast sozusagen einen Abzug fürs Licht und kein rumhängendes Kabel...und einen Laufgriff braucht man sowieso...

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Re: Welches Waffenlicht?

Beitrag von Schnittbrot » Do 6. Okt 2011, 10:45

Coolhand hat geschrieben:Ich wär da vorsichtig...Ob man das darf oder nicht, ist meines Erachtens nicht restlos geklärt. Es hat zwar jeder eine Meinung dazu, aber es wird wohl auf die Auslegung eines Beamten ankommen, wenn du damit mal Probleme bekommen solltest.
...
aha! Ich dachte, das sei eindeutig wenn <60cm. Dann kanns ja gem. WaffG keine Langwaffe sein, oder übersehe ich da was?

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Re: Welches Waffenlicht?

Beitrag von gewo » Do 6. Okt 2011, 10:59

Schnittbrot hat geschrieben:aha! Ich dachte, das sei eindeutig wenn <60cm. Dann kanns ja gem. WaffG keine Langwaffe sein, oder übersehe ich da was?


hi

wuerde ich auch sagen

waffenhalterung + lampe sind laut erlass eindeutig ein scheinwerfer fuer waffe
wer sollte jetzt beurteilen wollen ob die dinger fuer kurz- oder langwaffe sind?

einziges problem koennte sein dass die teile deshalb als gewehrscheinwerfer eingestuft werden weil der kabelschalter ein zu langes kabel hat

quasi nach dem motto: "fuer eine kurzwaffe bedarf es keines so langen kabels, daher muss die lampe fuer langwaffen gedacht sein" (und wir erinnern uns: auch der blosse BESITZ eines gewehrscheinwerfers ist verboten..)

aber ob man da wirklich so um die ecke denken muss?
im prinzip isses ne simple taschenlampe und zwei ringe ....
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Re: Welches Waffenlicht?

Beitrag von Revierler_old » Do 6. Okt 2011, 11:06

Ich würde empfehlen einfach auf Ebay ein Streamlight TLR1 zu kaufen, das ist ratzfatz montiert und ohne Kabelschalter zumontieren. Ca. 100 EUR
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Welches Waffenlicht?

Beitrag von Stickhead » Do 6. Okt 2011, 11:14

Runderlass BMI hat geschrieben:Unter einem Gewehrscheinwerfer ist ein Gegenstand zu verstehen, der dazu dient, ein Ziel auszuleuchten. Dabei kann es sich entweder um einen Weißlichtscheinwerfer oder um einen Infrarotscheinwerfer in Kombination mit einem Infrarotnachtsichtgerät handeln.

Unstrittig ist im gegebenen Zusammenhang, dass es sich um einen verbotenen Gewehrscheinwerfer handelt, wenn der Gewehrscheinwerfer als solcher und für diesen Zweck von einem Unternehmer produziert wird.

Schwieriger ist die Frage zu entscheiden, wann ein Gewehrscheinwerfer entsteht, der aus Teilen besteht, die jeweils allein keine Gewehrscheinwerfer sind (insb. auf dem Gewehr mit Gummiringerl bzw. Klebeband montierte Taschenlampe).

Nach ho. Ansicht müsste im Ergebnis eine analoge Betrachtungsweise wie in § 1 WaffG vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass nur dann ein Gewehrscheinwerfer vorliegt, wenn er dem Wesen nach dazu bestimmt ist, als solcher verwendet zu werden.

Im Einzelnen sind damit grundsätzlich drei Sachverhalte zu unterscheiden:

1. Der Gewehrscheinwerfer wurde als solcher von einem Unternehmen produziert. Diesfalls fällt dieser Gegenstand unter § 17 Abs. 1 Z.5 WaffG und zwar sowohl allein, als auch wenn er am Gewehr montiert ist.

2. Der Gegenstand (Taschenlampe/Handscheinwerfer) wurde umgebaut (z.B. Anbringung einer Halterung an der Taschenlampe/Handscheinwerfer zur Fixierung am Gewehr), sodass er für sich allein ein Gewehrscheinwerfer (Vorrichtung) ist. Diesfalls fällt der umgebaute Gegenstand unter § 17 Abs. 1 Z.5 WaffG und zwar sowohl allein, als auch wenn er am Gewehr montiert ist.

3. Der Gegenstand (Taschenlampe/Handscheinwerfer) wurde nicht umgebaut, wird aber am Gewehr befestigt (z.B. mit Gummiringerl oder Klebeband). Die nicht montierte Taschenlampe stellt keine verbotene Waffe im Sinne des § 17 WaffG dar. Die montierte Taschenlampe wird damit zum Zeitpunkt der Fixierung am Gewehr ein verbotener Gegenstand gem. § 17 Abs. 1 Z. 5 WaffG, weil sie ab diesem Zeitpunkt dem Wesen nach dazu bestimmt wurde, (zumindest auch) als Gewehrscheinwerfer verwendet zu werden.

Abschließend wird darauf aufmerksam gemacht, dass selbst für den Fall, dass die landesrechtlichen Regelungen die Fixierung einer Taschenlampe/Handscheinwerfer am Gewehr zuließen, damit das waffenrechtliche Verbot nicht aufgehoben/abgeändert wird und somit weiterhin strafrechtlich relevant wäre.


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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Welches Waffenlicht?

Beitrag von jhjfdf » Do 6. Okt 2011, 12:05

Ok...
das heisst so eine Mount
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macht meine Taschenlampe automatisch zu einem verbotenen Gegenstand?...auch wenn ich das Ganze auf einer Kurzwaffe montieren möchte...

Danke an alle...also wirds nichts mit einem Licht auf dem RONI

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Re: Welches Waffenlicht?

Beitrag von martin01 » Do 6. Okt 2011, 12:32

bei einem RONI sehe ich kein problem. hat bei uns im verein auch einer (oder zwei)... hätte noch keiner was gesagt!

ich kann dir vor der lampe her den LEDLENSER nur empfehlen!
verwendet handelsübliche batterien, sehr gutes licht (fokusierbar), recht klein / kompakt!

ich bin mit meinem ledlenser sehr zufrieden (haltbarkeit kann ich noch nicht beurteilen, da ich das ding erst 2 monate habe)! ;)

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Re: Welches Waffenlicht?

Beitrag von Hasenfuss » Do 6. Okt 2011, 12:44

LedLenser? Diese Firma gibt es noch? :mrgreen:

Wenn du eine richtige Taschenlampe haben möchtest, kauf dir eine Olight oder eine Fenix. Und wenn das Budget keine große Rolle spielt, eine Surefire.

http://www.flashlightshop.de/
http://www.qualityflashlights.at/
Wenn sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, so stellen sie sich einen Stiefel vor, der auf ein Gesicht tritt. Unaufhörlich.

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Re: Welches Waffenlicht?

Beitrag von Capulus » Do 6. Okt 2011, 13:37

ist jetzt ein wenig OffTopic

ABER: weiss eigentlich irgendwer, warum ein Scheinwerfer an der Langwaffe verboten ist (nicht nur, weils gesetzlich so geregelt ist)
"der Gerät hat immer Schuld"
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Re: Welches Waffenlicht?

Beitrag von sponsi » Do 6. Okt 2011, 13:42

Hasenfuss hat geschrieben:LedLenser? Diese Firma gibt es noch? :mrgreen:

Wenn du eine richtige Taschenlampe haben möchtest, kauf dir eine Olight oder eine Fenix. Und wenn das Budget keine große Rolle spielt, eine Surefire.

http://www.flashlightshop.de/
http://www.qualityflashlights.at/



LedLenser ist eh keine Firma :teasing-neener:

Zweibrüder Optoelectronics GmbH & Co.KG

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- 22 lr - 7,65 mm Browning - 9 mm Luger - 357 Mag - 10 mm Auto - 45 ACP - 45 WinMag - 6,5x55 - 7x57 - 30 Carbine - 7,5x54 French - 7,5x55 Swiss - 308 Win - 7,62x54R - 8x50R - 8x56R - 8x57IS - 12/76 Mag -

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Re: Welches Waffenlicht?

Beitrag von Revierler_old » Do 6. Okt 2011, 14:10

Capulus hat geschrieben:ist jetzt ein wenig OffTopic

ABER: weiss eigentlich irgendwer, warum ein Scheinwerfer an der Langwaffe verboten ist (nicht nur, weils gesetzlich so geregelt ist)


Das dürfte noch aus der Zeit mit der Angst vor der Wilderei stammen.

Außerdem ist es brandgefährlich, wenn ich im Dunkeln zuerst identifizieren kann, worauf ich schieße :mrgreen:
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Welches Waffenlicht?

Beitrag von gewo » Do 6. Okt 2011, 14:52

jhjfdf hat geschrieben:Ok...
das heisst so eine Mount
Bild
macht meine Taschenlampe automatisch zu einem verbotenen Gegenstand?...auch wenn ich das Ganze auf einer Kurzwaffe montieren möchte...
Danke an alle...also wirds nichts mit einem Licht auf dem RONI


nein

hiesst es nicht

wenn du es wirklich eng auslegen willst (und dich auf der sicheren seite bewegen willst) dann lass die finger von taschenlampen mit kabelschalter an einem langen kabel

denn dort koennte sich die behoerde auf den standpunkt stellen dass diese spezielle taschenlampe mit langem kabelschalter (in verbindung mit einer passenden halterung) ..."...dem Wesen nach dazu bestimmt wurde..." auf einem gewehr montiert zu werden

ueber die halterung und lampe mit normalem kabelschalter (die nicht ausdruecklich vom hersteller als gewehrscheinwerfer produziert wurde) wuerde ich mich persoenlich druebertrauen

dass ist dann eindeutig ein scheinwerfer fuer kurzwaffen, es gibt keinen gesichtspunkt warum das ein langwaffenscheinwerfer sein sollte
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Re: Welches Waffenlicht?

Beitrag von Hasenfuss » Do 6. Okt 2011, 14:58

sponsi hat geschrieben:LedLenser ist eh keine Firma :teasing-neener:

Klugscheisser mag niemand! :naughty: :D
Wenn sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, so stellen sie sich einen Stiefel vor, der auf ein Gesicht tritt. Unaufhörlich.

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Re: Welches Waffenlicht?

Beitrag von kemira » Do 6. Okt 2011, 15:07

Hasenfuss hat geschrieben:
sponsi hat geschrieben:LedLenser ist eh keine Firma :teasing-neener:

Klugscheisser mag niemand! :naughty: :D

LedLenser dafür schon, ich z.B. 8-)
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

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