Munitionsmenge melden

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
KGR84
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2717
Registriert: Di 1. Feb 2011, 14:26
Wohnort: Transdanubien

Re: Munitionsmenge melden

Beitrag von KGR84 » Mi 2. Nov 2011, 12:49

Ich meinte, wenn ich jetzt (angenommen die 10kg stimmen) 9kg vom Bruder liegen habe, und selber 4500 fertige Patronen, sind ja beide Werte schon sehr na an der oberen Grenze.

Gibt es da irgendwas, dass ich aufpassen muss, dass die beiden in Kombination irgendwas nicht überschreiten?
Bild

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37013
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Munitionsmenge melden

Beitrag von gewo » Mi 2. Nov 2011, 12:57

KGR84 hat geschrieben:Ich meinte, wenn ich jetzt (angenommen die 10kg stimmen) 9kg vom Bruder liegen habe, und selber 4500 fertige Patronen, sind ja beide Werte schon sehr na an der oberen Grenze.

Gibt es da irgendwas, dass ich aufpassen muss, dass die beiden in Kombination irgendwas nicht überschreiten?



boah ......
ehrlich gesagt keine ahnung
der sachbearbeiter deiner zustaendigen waffenbehoerde muesste dir da evt mehr sagen koennen

im prinzip handelt es sich um zwei unabhaengige vorschriften aus zwei verschiedenen bestimmungen bzw. gesetzen

keine der beiden bestimmungen spricht von anderen einzurechnenden vergleichbaren guetern
mir waere auch kein erlass oder keine verordnung bekannt

mit vorbehalt - wuerde ich sagen, ja das ist kein problem
aber bitte komm ned nachher zu mir wenns deshalb doch mal aerger gibt ... ;-)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
pointi2009
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5545
Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
Wohnort: PL

Re: Munitionsmenge melden

Beitrag von pointi2009 » Mi 2. Nov 2011, 13:07

Sprengmittelgesetz vom 1.2011: Aufbewahrung von Kleinmengen

§ 23. (1) Bis zu einer Höchstmenge von 10 Kilogramm dürfen Schieß- oder Sprengmittel (Kleinmengen) außerhalb von bewilligten Lagern in einem geeigneten Raum und versperrtem Behältnis aufbewahrt werden.


Waffengesetz:

§4 Munition ist ein verwendungsfertiges Schießmittel, das seinem Wesen nach für den Gebrauch in Schußwaffen bestimmt ist.


also werden 2 unterschiedliche Gesetze behandelt. daher gehe ich davon aus, dass ein Zusammenzählen von "wäre möglich" nicht rechtlich abgehandelt werden könnte.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

Benutzeravatar
KGR84
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2717
Registriert: Di 1. Feb 2011, 14:26
Wohnort: Transdanubien

Re: Munitionsmenge melden

Beitrag von KGR84 » Mi 2. Nov 2011, 13:34

gewo hat geschrieben:...
der sachbearbeiter deiner zustaendigen waffenbehoerde muesste dir da evt mehr sagen koennen
...


Ich werde es tunlichst vermeiden ihm bzw. ihr das wissen zu lassen :evil:

Wer viel fragt geht viel irr ... vorallem bei unserem AB.
Bild

Benutzeravatar
Isegrim
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 341
Registriert: So 16. Mai 2010, 12:50
Wohnort: Vöcklabruck -OÖ
Kontaktdaten:

Re: Munitionsmenge melden

Beitrag von Isegrim » Mi 2. Nov 2011, 13:40

Ich kann jedem nur raten keine Menge anzugeben.
Ich hab nur eine großere Menge gemeldet -sowie mehr als 20 Stk. Waffen.
Dafür wurde ein Kellerraum deklariert.
Die genaue Menge hab ich nicht angegeben und werde ich auch nicht angeben da ich nicht weis
wieviel es sein wird oder sein kann. z.B. ich erhalte ein günstiges Los kk-Muni - da sind momentan wieder einmal 40.000 Stk im Keller
hab ich einen "Rapel" so wird das Wochenende 2.000 bis 5.000 Stk Muni geladen.
Wenn man zusammenzählt sind das 9.000 9mm, 8500 40 S&W, 2000 357. , 200 -500 Gewehrmuni, 1000 Schrott + je nach Stand 20.000- 40.000 KK
Da würde ich mich dch selbst einschränken, wenn ich eine Menge angeben würde.
Es ist Aufgabe der Behörde mir im Falle der mangelhaften Maßnahmen zusätzliche Auflagen zu erteilen.

DVC

ISEGRIM
DVC

Isegrim

rubylaser694
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2671
Registriert: So 16. Mai 2010, 20:27

Re: Munitionsmenge melden

Beitrag von rubylaser694 » Mi 2. Nov 2011, 13:56

also werden 2 unterschiedliche Gesetze behandelt. daher gehe ich davon aus, dass ein Zusammenzählen von "wäre möglich" nicht rechtlich abgehandelt werden könnte.

"Schießmittel" ist laut Definition nur das Pulver.
SprengmittelG §3 Abs. 4.
Schießmittel: jedes Treibmittel, das dem Wesen nach für den Antrieb von Geschoßen bestimmt
ist, insbesondere Schwarzpulver oder ein-, zwei- und dreibasige Pulver wie Nitrozellulosepulver;

http://iwoe.org/img/SprengmittelG_BGBLA_2009_I_121.pdf

"Verwendungsfertiges Schießmittel" ist die gesamte Patrone.
Unter "verwendungsfertigem" Schießmittel ist nicht die Pulverladung allein zu
verstehen, sondern die Gesamtheit des Gegenstandes, die den Gebrauch in einer
Schusswaffe erst ermöglicht.

http://iwoe.org/img/Runderlass_VA1900_0 ... r_2006.pdf

Munition ist Gefahrenklasse 1.4 S, laut ADR Freimengenregelung beim Transport ist die in unbegrenzer Menge transportierbar. Ob das bei der Lagerung auch gilt ist möglich, ich finde aber leider keine Verordnung dazu.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... eview=True

Wenn die Munition in die Schießmittel-Lagermenge eingerechnet werden muss dann muss eh nur mit der NEM (Nettoexplosivstoffmasse) gerechnet werden.
Bei 10kg ergeben sich schon einige Schuss!
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford

Benutzeravatar
quildor82
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3492
Registriert: Do 27. Mai 2010, 11:25

Re: Munitionsmenge melden

Beitrag von quildor82 » Mi 2. Nov 2011, 19:49

Varminter hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Es geht um das räumliche Naheverhältnis...dabei ist es unerheblich wem die Muni gehört!



[color=#40BF40]Stell dir einen Wiener Genossenschaftsbau vor, mit 50 Hardcore-PD´lern als Mietern... [/color] :whistle:

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol:



Ich garantiere für 0 gelungene Einbrüche in 20 Jahren :twisted:
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947



Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen

Benutzeravatar
Gw10
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2932
Registriert: Di 8. Feb 2011, 16:59
Wohnort: Bezirk Wr.Neustadt

Re: Munitionsmenge melden

Beitrag von Gw10 » Fr 4. Mai 2012, 11:57

also ich war grad mehr als 5000 melden bei meiner bh - und da freundin und ich wbk haben meinten die herren dort "unnötig, brauchma nicht, alles ok" mit der begründung, daß jeder 5000 haben darf.
also 10.000 ohne probleme.

wos allerdings schon probleme sehen, ist wenn man die 10.000 überschreitet, da würden sie eine begründung haben wollen, weil das dann richtung "munition horten" ginge - "wofür brauchens denn so viel?"

seltsam seltsam ...
Bild
Zombies gibt es nicht? Klicke hier für den Beweis!!!

PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!

Benutzeravatar
My Name is Earl
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 289
Registriert: So 11. Mär 2012, 12:50

Beitrag von My Name is Earl » Fr 4. Mai 2012, 12:05

Gw10 hat geschrieben:also ich war grad mehr als 5000 melden bei meiner bh - und da freundin und ich wbk haben meinten die herren dort "unnötig, brauchma nicht, alles ok" mit der begründung, daß jeder 5000 haben darf.
also 10.000 ohne probleme.

wos allerdings schon probleme sehen, ist wenn man die 10.000 überschreitet, da würden sie eine begründung haben wollen, weil das dann richtung "munition horten" ginge - "wofür brauchens denn so viel?"

seltsam seltsam ...


Bitte was??? Seitwann brauch ich eine Rechtfertigung für Mun??? Ich muss es melden mir aber ka Gschichtl einfallen lassen.

Warum? Darum! Preis war günstig und ich hab a Geld eingsteckt ghabt.....
Alkohol ist ein prima Lösungsmittel! Er löst Familien, Freundschaften, Arbeitverhältnisse, Nierensteine und Gehirnzellen auf. Er löst nur keine Probleme!

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37013
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Munitionsmenge melden

Beitrag von gewo » Fr 4. Mai 2012, 12:11

Gw10 hat geschrieben:also ich war grad mehr als 5000 melden bei meiner bh - und da freundin und ich wbk haben meinten die herren dort "unnötig, brauchma nicht, alles ok" mit der begründung, daß jeder 5000 haben darf.
also 10.000 ohne probleme.
...


hi

deine BH ist ahnunglos
die mengen addieren sich eben NICHT

es geht um die verwahrung in einem raeumlichen naheverhaeltnis
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
Gw10
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2932
Registriert: Di 8. Feb 2011, 16:59
Wohnort: Bezirk Wr.Neustadt

Re: Munitionsmenge melden

Beitrag von Gw10 » Fr 4. Mai 2012, 12:16

und was nun? die gesetzespassagen rauskopieren und einfach einen einschreiber hinschicken? erweitert hab ich ja, ob ich da wen "vergräme" oder nicht is mir eigentlich egal.
will nur rechtlich auf der sicheren seite sein.
Bild
Zombies gibt es nicht? Klicke hier für den Beweis!!!

PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37013
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Munitionsmenge melden

Beitrag von gewo » Fr 4. Mai 2012, 12:27

Gw10 hat geschrieben:und was nun? die gesetzespassagen rauskopieren und einfach einen einschreiber hinschicken? erweitert hab ich ja, ob ich da wen "vergräme" oder nicht is mir eigentlich egal.
will nur rechtlich auf der sicheren seite sein.


hallo

schicke den wisch eingeschrieben und fertig

sinngemass:

"Gemaess § 41 (1) Waffg 1996 melde ich, dass ich Munition im grösseren Umfang (mehr als 5000 Schuss) an meinem Wohnort ...Adresse einsetzen ..... verwahre.

Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff sind ........getroffene Massnahmen wie zB "Verwahrung im versperrten Schrank", "... in versperrter Kiste..." o.ä.) einsetzen ......."

adressat ist die für den verwahrungsort zuständige behoerde
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Antworten