Unmoralische Angebote
Re: Unmoralische Angebote
Hehe, ist "Thule" dann die abkürzung für meTHUsaLEm?
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: Unmoralsiche Angebote
Incite hat geschrieben:"Habe Interesse am Gewehr XY, in Österreich ist so ein Gewehr frei ab 18 Jahren bla bla bla bezahle was sie wollen bla bla ohne Papiere, Versand nach Deutschland da ich das Gewehr nicht abholen kann"![]()
hm, ein grenzfall.
denn nach österr. recht wäre es ja kein problem Kat C/D an einen x-beliebigen nur auf basis alternachweis zu verkaufen. ob er in seinem land erwerbsberechtigt ist - man kann nicht alle gesetze der welt kennen! aber natürlich müsste beim versand = nachweislicherweise verbringen aus dem bundesgebiet in einen anderen staat § 37. (1) anzuwenden sein = du braucht die ausfuhrerlaubnis. wenn ein deutscher wirklich geil auf gewehr ohne besitzkarte ist braucht er ja nicht weit zu fahren.
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: Unmoralische Angebote
Thule hat geschrieben:Das holprige Deutsch aus dem unverschämten Angebot habe ich nicht erfunden. Kam wirklich so.
Naja, vielleicht war grad dringend die Ehre zu retten, da kommt es auf ein paar Euro mehr nicht an.
Re: Unmoralische Angebote
OC Tom hat geschrieben:Kids weniger Jugentlich das könnte ich mir schon vorstellen, dann aber eher ohne "bösen" Hintergrund.trenck hat geschrieben:OC Tom hat geschrieben:und vllt auch mit behördlichem Hintergrund, wäre ja möglich das die mit Fake Mails Anrufen arbeiten um ungerade Waffenbesitzer zu entlarven und da muss ich sagen würde ich sogar OK finden wenn ein WBKler auf so ein Angebot einsteigt ala "Glock 17 ich gebe dir 2000€" dann hat er die WBK nicht verdient und soll ruhig bestraft werden.
Anstiftung zu einem Verbrechen. Ist m.M.n. als Verbrechen des Beamten zu werten.
Trenck
Ja da hast du auch wieder recht..
Wikipedia hat geschrieben:Die österreichische Strafprozessordnung enthält in § 5/Abs. 3 ein ausdrückliches Verbot des Lockspitzeleinsatzes. Gleichwohl hat es der Oberste Gerichtshof bisher stets abgelehnt, aus einer Verletzung dieser Vorschrift prozessuale oder materiellrechtliche Folgerungen für das Strafverfahren gegen zu einer Straftat verlockte Personen zu ziehen.
Willkommen im Rechtsstaat. Insbesondere wenn's um Waffen geht, wird man sich da mit Grundrechten und Rechtsprinzipien nicht lange aufhalten.
Re: Unmoralische Angebote
naja das bedeutet dass nur deswegen weil du gelockt wurdest deine straftat nicht ungesühnt bleiben muß. im gegensatz zum amerikanischen recht bei dem die "Früchte des vergifteten Baumes" als prinzip gelten wodurch schon viele straftäter leer ausgegangen sind... ich finde das nicht weiter schlimm oder schlecht, eher im gegenteil.
dass der lockende beamte deswegen möglicherweise trotzdem ein problem haben wird, ist eine andere frage.
dass der lockende beamte deswegen möglicherweise trotzdem ein problem haben wird, ist eine andere frage.
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
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Re: Unmoralsiche Angebote
mgritsch hat geschrieben:Incite hat geschrieben:"Habe Interesse am Gewehr XY, in Österreich ist so ein Gewehr frei ab 18 Jahren bla bla bla bezahle was sie wollen bla bla ohne Papiere, Versand nach Deutschland da ich das Gewehr nicht abholen kann"![]()
hm, ein grenzfall.
denn nach österr. recht wäre es ja kein problem Kat C/D an einen x-beliebigen nur auf basis alternachweis zu verkaufen. ob er in seinem land erwerbsberechtigt ist - man kann nicht alle gesetze der welt kennen! aber natürlich müsste beim versand = nachweislicherweise verbringen aus dem bundesgebiet in einen anderen staat § 37. (1) anzuwenden sein = du braucht die ausfuhrerlaubnis. wenn ein deutscher wirklich geil auf gewehr ohne besitzkarte ist braucht er ja nicht weit zu fahren.
Du brauchst eine Ausführgenehmigung, die, soweit ich weiß, eine Einfuhrgenehmigung voraussetzt, die er wohl nicht bekommen wird, wenn er keine EWB hat.
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
"A Russian Mosin is more or less a spear that happens to fire bullets."
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Re: Unmoralische Angebote
Ein Deutscher kann in Österreich von Privat eine Kat. C bzw. D Waffe kaufen. So sehe ich zumindest das (hab ich wohl noch nie gemacht). So mir jemand einen Ausweis zeigt und die Voraussetzungen erfüllt, ist dem Gesetz doch Genüge getan oder übersehe ich da was?
Die Österreicher sind doch nicht dafür verantwortlich, daß die Deutschen (u.a.) sinnlose Gesetze haben.
Die Österreicher sind doch nicht dafür verantwortlich, daß die Deutschen (u.a.) sinnlose Gesetze haben.

Re: Unmoralische Angebote
Mal ein wenig abweichend ... kann man mir ner Vorstrafe noch ne WBK bekommen? Bzw. ist es da abhängig was man gemacht hat, oder ist es dann von vorn herein schon mal ausgeschlossen?
N Kumpel ist mal, wie er noch Schüler war, in den Garten (mit Fußballplatz) seiner Schule eingestiegen um mit ein paar Kumpels Fußball zu spielen. Irgendjemand hat die Polizei gerufen und die wurden dann wegen Sachbeschädigung (weil der Zaun beschädigt war, war nicht das erste mal, dass da jemand hingegangen ist Fußballspielen) und Hausfriedensbruch angezeigt, und haben angeblich ne Vorstrafe bekommen.
Hab gelesen, dass je nach Vorstrafe die zuständige Behörde entscheidet. Wie sieht es da mit og. Punkten beim AB aus? Hat da jemand Erfahrung?
N Kumpel ist mal, wie er noch Schüler war, in den Garten (mit Fußballplatz) seiner Schule eingestiegen um mit ein paar Kumpels Fußball zu spielen. Irgendjemand hat die Polizei gerufen und die wurden dann wegen Sachbeschädigung (weil der Zaun beschädigt war, war nicht das erste mal, dass da jemand hingegangen ist Fußballspielen) und Hausfriedensbruch angezeigt, und haben angeblich ne Vorstrafe bekommen.
Hab gelesen, dass je nach Vorstrafe die zuständige Behörde entscheidet. Wie sieht es da mit og. Punkten beim AB aus? Hat da jemand Erfahrung?

Re: Unmoralische Angebote
Vorstrafen sollten egal sein...wichtig ist das er damit verbunden kein Waffenverbot bekommen hat.
Re: Unmoralische Angebote
Liegt nicht im freien ermessen der bh. Vorstrafen sind auch ohne explizites waffverbot ein problem, aber nur wenn:
Gewalttaten
Andere: Über mindestmaß von x monaten
Menschenhandel
(kann man im waffg nachlesen)
Jugendstrafen sind sowieso ein anderes thema und scheinen nicht auf.
Gewalttaten
Andere: Über mindestmaß von x monaten
Menschenhandel
(kann man im waffg nachlesen)
Jugendstrafen sind sowieso ein anderes thema und scheinen nicht auf.
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: Unmoralische Angebote
Bezüglich Vorstrafen ein Auszug aus § 8 WaffG
Kein Waffenverbot heisst nicht automatisch verlässlich.
(3) Als nicht verläßlich gilt ein Mensch im Falle einer Verurteilung
1.
wegen einer unter Anwendung oder Androhung von Gewalt begangenen oder mit Gemeingefahr verbundenen vorsätzlichen strafbaren Handlung, wegen eines Angriffes gegen den Staat oder den öffentlichen Frieden oder wegen Zuhälterei, Menschenhandels, Schlepperei oder Tierquälerei zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 120 Tagessätzen oder
2.
wegen gewerbsmäßigen, bandenmäßigen oder bewaffneten Schmuggels oder
3.
wegen einer durch fahrlässigen Gebrauch von Waffen erfolgten Verletzung oder Gefährdung von Menschen oder
4.
wegen einer in Z 1 genannten strafbaren Handlung, sofern er bereits zweimal wegen einer solchen verurteilt worden ist.
(4) Eine gemäß Abs. 3 maßgebliche Verurteilung liegt nicht vor, wenn sie bereits getilgt ist. Trotz einer nicht getilgten Verurteilung im Sinne des Abs. 3 kann ein Mensch verläßlich sein, wenn das Gericht vom Ausspruch der Strafe abgesehen hat (§ 12 des Jugendgerichtsgesetzes 1988 - JGG, BGBl. Nr. 599); gleiches gilt, wenn das Gericht sich den Ausspruch der Strafe vorbehalten hat (§ 13 JGG) oder die Strafe - außer bei Freiheitsstrafen von mehr als sechs Monaten - ganz oder teilweise bedingt nachgesehen hat, sofern kein nachträglicher Strafausspruch oder kein Widerruf der bedingten Strafnachsicht erfolgte.
(5) Weiters gilt ein Mensch als nicht verläßlich, der öfter als zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen schwerwiegenden Verwaltungsübertretung bestraft worden ist, sofern keine dieser Bestrafungen getilgt ist.
Kein Waffenverbot heisst nicht automatisch verlässlich.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Unmoralische Angebote
Genau, den meinte ich. Steht doch alles klar da 

“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)