Abbath hat geschrieben:Das Urteil ist natürlich a Witz. Krimineller erschiesst Polizisten, der Ihn dingfest machen soll, durch geschlossene Tür.
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hallo
das stimmt so nicht
der mann hatte keine vorstrafen
jetzt hat er allerdings eine vorstrafe wegen versuchter noetigung
da ging es offenbar um geld aus der vereinskasse das verschwunden war und welches mit offenbar eher unfeinen methoden wiederbeschafft werden sollte
zum beschaffen von beweisen fuer diese vereinskassensache (es ging um 15.000,- von denen nur 7000,- da waren) wurde bei einem dutzend mitgliederen dieser gruppe zum gleichen zeitpunkt hausdurchsuchungen durch SEKs durchgefuehrt
betreffend der toetung des polizisten wurde er freigesprochen
anbei der link zur urteilsbegruendung
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... lank=1.pdf