zuerst ein ein generelles Hallo an alle Forenmitglieder!
Ich bin Neuling auf diesem Gebiet und drauf und dran ins TT-Schiessen einzusteigen, und möchte mir natürlich eine BDF samt Waffenschrank kaufen.
Hab mich durch die Rechtsvorschriften gekämpft und auch Sufu benutzt, bin aber zu keiner klaren Lösung gekommen.
Nach langen Hin und Her habe ich mich für den Guntronic Schrank (199.-) entschieden, weil ich mir den Schlüssel sparen wollte. Jetzt ist mir aufgefallen, dass auch dieser einen Notschlüssel hat, mit dem ja der Schrank jederzeit geöffnet werden kann! So gesehen braucht man dann eigentlich kein Elektronik-Schloss... wenn man wieder einen Schlüssel zum Verwahren hat.

Generell die Frage:
Wo darf oder muss man einen Schlüssel für den Waffenschrank aufbewahren? Gibt es da einen rechtlichen Background und/oder wurde sowas schon mal ausjudiziert?
Oder gibt es andere preislich attraktive Schränke mit Zahlenschloss? Will aber nicht unbedingt 600€ dafür ausgeben...
Grüsse
Leo