B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Wiking-76
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B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von Wiking-76 » Mo 5. Dez 2011, 09:56

Liebe Leute,

Meine Plätze sind alle belegt und ich habe ein Angebot (privat) bekommen, das ich gerne nutzen möchte.
Hab mal was gehört, dass man eine B-Waffe bei einem Händler "auf Depot" legen kann.

Wie funktioniert das?
Kann ich auch eine meiner bereits auf mich gemeldeten Waffen hinterlegen, um den Neuerwerb gleich nutzen zu können?
Wie lange kann ich sie hinterlegen? Muss der Vorgang innerhalb der gesetzlichen Meldefrist (6 Wochen, denk ich) abgeschlossen sein?
Macht das jeder Waffenhändler?

Bin für Antworten dankbar!

MfG,
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Floody
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von Floody » Mo 5. Dez 2011, 10:03

Wiking-76 hat geschrieben:Wie funktioniert das?

Du überlässt eine B-Waffe dem Händler der sie bei der Behörde von dir abmeldet. Sie 'gehört' zwar immer noch dir, du hast aber außerhalb des Geschäfts keinen Zugriff mehr darauf.

Wiking-76 hat geschrieben:Kann ich auch eine meiner bereits auf mich gemeldeten Waffen hinterlegen, um den Neuerwerb gleich nutzen zu können?

Ja, sie wird dann hald abgemeldet und deine neue angemeldet.

Wiking-76 hat geschrieben:Wie lange kann ich sie hinterlegen?

Ich schätze mal so lange du die Depotgebühren zahlen kannst ;-)

Wiking-76 hat geschrieben:Muss der Vorgang innerhalb der gesetzlichen Meldefrist (6 Wochen, denk ich) abgeschlossen sein?

Versteh ich nicht ganz wie du das meinst? Direkten Zugriff auf mehr als die in der WBK eingetragene Stückzahl an Waffen darfst du nie haben!

Wiking-76 hat geschrieben:Macht das jeder Waffenhändler?

Nein. Bei manchen ist es ein Spezialservice den nicht jeder bekommt, wo anders eine normale Dienstleistung, andere machen das überhaupt nicht.
Auch fallen teilweise unterschiedliche hohe Lagergebüren an!

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KGR84
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von KGR84 » Mo 5. Dez 2011, 11:26

Du kannst sie aber auch nen Kumpel geben/bei ihm melden, sofern du einen mit Waffenrechtlichen Dokument kennst, wenn er noch nen Platz frei hat.

Der Vorteil ... Keine Kosten, und du kannst jederzeit damit am Schießstand gehen, wenn dein Kumpel Zeit hat, und mitkommen kann.

ACHTUNG:
Du alleine darfst sie nicht mitnehmen, da du sonst Zugriff auf mehr als in deiner WBK/WP angegebenen Stückzahl hättest!


Ist die Frage wie du weiter vorgehen willst, um diese Situation zu lösen, eine andere Waffe, die sich momentan in deinem Besitz befindet, veräußern, oder erweitern?
Zuletzt geändert von KGR84 am Di 6. Dez 2011, 09:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von gewo » Mo 5. Dez 2011, 11:34

KGR84 hat geschrieben:Der Vorteil ... Keine Kosten, und du kannst sie dir jederzeit von ihm "ausborgen".


hi

eigentlich nicht
denn dann hast du ja waehrend des "ausborgens" um eine zuviel im zugrifff, oder?
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von KGR84 » Mo 5. Dez 2011, 11:38

Nein, wenn du die Waffe beim Kumpel abholst, damit zum Schießstand fährst, und sie am Rückweg wieder zurück bringst nicht, außer du hast dein komplettes Arsenal von zu Hause mit ;)

Darf man übrigens auch mit Waffen, die einem wirklich nicht gehören, und die man sich wirklich ausborgt, wenn man genug Platz hat, sogar zu Hause und auf lange Zeit. Dann wäre halt zu empfehlen, dass beide ein Schreiben haben, wer die Waffe wo hat, und wem sie gehört, am Besten mit WBK Nummern ... nur für den Fall einer Überprüfung.
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von Wiking-76 » Mo 5. Dez 2011, 11:42

...recht herzlichen Dank für die Antworten, jetzt ist mir geholfen!


Floody hat geschrieben:
Wiking-76 hat geschrieben:Muss der Vorgang innerhalb der gesetzlichen Meldefrist (6 Wochen, denk ich) abgeschlossen sein?

Versteh ich nicht ganz wie du das meinst? Direkten Zugriff auf mehr als die in der WBK eingetragene Stückzahl an Waffen darfst du nie haben!

Nachdem ich über den Vorgang des Hinterlegens keine Ahnung hatte und deshalb auch nicht gewusst habe, dass die Waffe dabei abgemeldet wird, wäre für mich ein logischer Schluss gewesen, dass ich sie beim Händler deponiere - eben um keinen Zugriff auf die Waffe zu haben - und innerhalb der sechs Wochen die Veräusserung einer Waffe bzw. Erweiterung der Berechtigung veranlassen muss.

MfG,
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von gewo » Mo 5. Dez 2011, 11:45

KGR84 hat geschrieben:Nein, wenn du die Waffe beim Kumpel abholst, damit zum Schießstand fährst, und sie am Rückweg wieder zurück bringst nicht, außer du hast dein komplettes Arsenal von zu Hause mit ;)


hallo

das ist falsch
es geht nicht um den phsyikalischen zugriff sondern um die rechtliche komponente

sie summe der waffen auf die du zugriff hast (weil sie dir entweder ueberlassen wurden oder weil sie auf basis eines rechtsgeschaeftes in deinem eigentum stehen) darf nie die anzahl uebersteigen die in deiner WBK steht (ausnahme verheiratete ehepaare mit gemeinsamen wohnsitz)

KGR84 hat geschrieben:Darf man übrigens auch mit Waffen, die einem wirklich nicht gehören, und die man sich wirklich ausborgt, wenn man genug Platz hat, sogar zu Hause und auf lange Zeit. Dann wäre halt zu empfehlen, dass beide ein Schreiben haben, wer die Waffe wo hat, und wem sie gehört, am Besten mit WBK Nummern ... nur für den Fall einer Überprüfung.


und das schon garned
brrrrrrr
wo hast den schmarrn her bitte ?
iwoe, oder was?
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von KGR84 » Mo 5. Dez 2011, 11:49

Ist ja auch nicht der Fall. Wenn du z.B. ohne ner Waffe zum Kumpel gehst, dir eine nimmst und damit schießen gehst, hast du zugriff auf eine Waffe. Wenn man nun zwei eingetragen hat ...

Wenn du damit dann halt nach Hause gehst, wo deine zwei anderen liegen, dann hättest du Zugriff auf 3. Das ist dann pöse!

gewo hat geschrieben:
KGR84 hat geschrieben:Darf man übrigens auch mit Waffen, die einem wirklich nicht gehören, und die man sich wirklich ausborgt, wenn man genug Platz hat, sogar zu Hause und auf lange Zeit. Dann wäre halt zu empfehlen, dass beide ein Schreiben haben, wer die Waffe wo hat, und wem sie gehört, am Besten mit WBK Nummern ... nur für den Fall einer Überprüfung.


und das schon garned
brrrrrrr
wo hast den schmarrn her bitte ?
iwoe, oder was?


Wo steht denn was anderes? Warum sollte das nicht sein dürfen? Ich darf, wie du oben selber sagst, Zugriff auf so viele Waffen haben, wie mir zugestanden wird. Wo steht, dass das meine sein müssen?
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von gewo » Mo 5. Dez 2011, 11:59

KGR84 hat geschrieben:Wo steht denn was anderes? Warum sollte das nicht sein dürfen? Ich darf, wie du oben selber sagst, Zugriff auf so viele Waffen haben, wie mir zugestanden wird. Wo steht, dass das meine sein müssen?


hallo

es geht ned darum ob es deine oder die von wem anderen sind
es geht um die gesamtanzahl
egal ob die gerade zuhause, bei einem kumpel, im banksafe oder sonstwo liegen

und stehen tut es hier:
WaffG 1996 § 6. Als Besitz von Waffen und Munition gilt auch deren Innehabung

es gab mal einen generalsekretaer einer buergerrechtsbewegung der das auch ned gerafft hat

der hat dann lange zeit ein behoerdliches waffenverbot gehabt und ist jetzt mehrere jahre danach immer noch waffenrechtlich uinzuverlaessig soweit ich weiss
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von Floody » Mo 5. Dez 2011, 12:13

Was gewo sagt stimmt. Das einzige was man, so weit ich weis, machen darf ist "tauschen". Aber wie schon richtig zitiert gilt:

Als Besitz von Waffen und Munition gilt auch deren Innehabung


Wenn du eine WBK mit zwei Plätzen hast, zwei Waffen in deinem Tresor und dir dann eine dritte kaufst/holst/ausborgst/transportierst/bei dir hast ist das definitiv illegal.
(Ausgenommen vom hantieren auf behördlich zugelassenen Schießständen, beim Händler angreifen usw.)

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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von KGR84 » Mo 5. Dez 2011, 12:13

gewo hat geschrieben:...
WaffG 1996 § 6. Als Besitz von Waffen und Munition gilt auch deren Innehabung
...


Ok, das würde dann das ausborgen von dem Kumpel, der deine überzählige wegen Platzmangel (auf der WBK), betreffen. Das habe ich noch nicht gemacht, und da könnte ich mich geirrt haben. Dann müsste man quasi den Kumpel mit ausborgen, wenn man schießen gehen will :D

Aber dass "ausborgen", auch auf längere Zeit, wenn ich min. einen Platz frei habe trifft das nicht. Das mache ich selber öffter (früher, jetzt habe ich keinen Platz mehr frei) auch wenn ich Waffen von anderen repariert habe.
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von gewo » Mo 5. Dez 2011, 12:22

KGR84 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:..
WaffG 1996 § 6. Als Besitz von Waffen und Munition gilt auch deren Innehabung
...


Aber dass "ausborgen", auch auf längere Zeit, wenn ich min. einen Platz frei habe trifft das nicht.


hallo

da die innehabung als besitz gilt wuerde ich es instinktiv - ohne das jetzt genauer durchueberlegt zu haben - so sehen dass nach spaetestens 6 wochen die ueberlassungsmeldung an die behoerde zu erfolgen hat

sollte innerhalb der sechs wochen wieder eine rueckgabe und neuueberlassung erfolgen dann wuerde das den fristenlauf vermutlich hemmen

sollte dass aber auf dauer fuer lange zeit ohne erkennbaren grund immer kurz vor dem fristablauf so hin- und hergehen dann stuende aber wohl eine umgehungshandlung im raum ...

ich kann dazu nix konkretes sagen, ich bin kein jurist (und ein solcher duerfte es hier auch nicht denn seine standesregeln verbieten solche oeffentliche beratungen in konkreten faellen)

sollte eine solche (doch recht ungewoehnliche) sachlage bei dir vorliegen wuerde ich mich andeiner stelle bei einem auf das gebiet waffenrecht spezialisierten anwalt oder deinem zustaendigen bearbeiter bei deiner waffenbehoerde darueber informieren ...
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von Stefan » Mo 5. Dez 2011, 12:59

auf depo legen, egal ob bei einem händler, oder einem bekannten, geht natürlich. ausborgen geht auch, aber dann müsste man für die dauer des ausborgens eine seiner anderen B waffen hinterlegen. sozusagen ein tausch der depoware für einen kurzen zeitraum.

nur um das noch mal so in einem satz zusammenzufassen, nicht dass hier falsche ansichten dann praktiziert werden. da machts gewaltig bum, sollte man erwischt werden.

mfg stefan

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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von gewo » Mo 5. Dez 2011, 13:06

Stefan hat geschrieben:auf depo legen, egal ob bei einem händler, oder einem bekannten, geht natürlich.


hi

naja
aber nur in form einer verkaufsmeldung an die behoerde

denn wenn hinter der ueberlassung kein rechtsgeschaeft steht ist sie waffenrechtlich wirkungslos
dann ist die waffe immer noch "dein besitz"
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?

Beitrag von Lichtgestalt » Mo 5. Dez 2011, 13:29

Den Gedankengang von Stefan weiter gesponnen müsste daher bedeuten man kann sich theoretisch soviele B-Waffen kaufen wie man möchte und tauscht immer die ein die man gerade braucht.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das das geht. Spätestens bei einer Kontrolle wollen sie die gemeldeten Waffen sehen.

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