Hilfe bei WP Antrag
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Hilfe bei WP Antrag
Auf jeden Fall solltest du erwähnen, dass bereits mehrmals Einbrüche in Wohn- und Betriebsräumen stattgefunden haben. Vor allem, wenn dabei auch noch persönliche Dokumente bzw. Schlüssel dabei gestohlen wurden, kannst du noch eher einen Bedarf glaubhaft machen. Es gibt eine VwGH Entscheidung, die ich gerade nicht finde, wo einem im Ausland Auto, Dokumente und Schlüssel geraubt wurden... der hat einen WP bekommen.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Hilfe bei WP Antrag
Ich will nicht kontraproduktiv wirken, im Gegensatz, ich bin für mehr Freiheiten im Waffenrecht. Aber:
Zitat aus einem VwGH Urteil: "Der Beschwerdeführer habe für den Zeitraum vom 11. März bis 1. Juli 2005 insgesamt vier Einzahlungs-Übernahmsbestätigungen einer Bank über Beträge zwischen EUR 3.000,-- und EUR 9.900,-- vorgelegt, aus denen weder der Rechtsgrund der Zahlung noch die Person des Einzahlers oder sonstige für das Verfahren relevante Umstände hervorgingen."
Die Entscheidung, die diesen Satz enthält, stellt keinen Präzedenzfall dar. Dem Beschwerdeführer ist lediglich der Beweis seiner Gefährdung nicht gelungen. Ehrlich - wer vier mal in ca. vier Monaten mit solch relativ lächerlichen Summen zur Bank geht und nicht einmal nachweisen kann, dass er selbst es war, sucht nur eine Ausrede um zu einem WP zu gelangen.
Umgekehrt würde das auf die Spitze getrieben bedeuten, dass jeder, der zB eine Armbanduhr im Wert von 3.000,- bis 9.900,- trägt, einen WP zu bekommen hätte und der WP wäre praktisch käuflich erwerbbar.
Es ist auch von einer Garantie gesprochen worden: Kein Anwalt garantiert den Erfolg eines Verfahrens. Das wäre nicht seriös.
Alex
Zitat aus einem VwGH Urteil: "Der Beschwerdeführer habe für den Zeitraum vom 11. März bis 1. Juli 2005 insgesamt vier Einzahlungs-Übernahmsbestätigungen einer Bank über Beträge zwischen EUR 3.000,-- und EUR 9.900,-- vorgelegt, aus denen weder der Rechtsgrund der Zahlung noch die Person des Einzahlers oder sonstige für das Verfahren relevante Umstände hervorgingen."
Die Entscheidung, die diesen Satz enthält, stellt keinen Präzedenzfall dar. Dem Beschwerdeführer ist lediglich der Beweis seiner Gefährdung nicht gelungen. Ehrlich - wer vier mal in ca. vier Monaten mit solch relativ lächerlichen Summen zur Bank geht und nicht einmal nachweisen kann, dass er selbst es war, sucht nur eine Ausrede um zu einem WP zu gelangen.
Umgekehrt würde das auf die Spitze getrieben bedeuten, dass jeder, der zB eine Armbanduhr im Wert von 3.000,- bis 9.900,- trägt, einen WP zu bekommen hätte und der WP wäre praktisch käuflich erwerbbar.
Es ist auch von einer Garantie gesprochen worden: Kein Anwalt garantiert den Erfolg eines Verfahrens. Das wäre nicht seriös.
Alex
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- Registriert: Fr 4. Nov 2011, 19:18
Re: Hilfe bei WP Antrag
Xandl hat geschrieben:... Präzedenzfall ...
Das Gericht is sowieso nicht an Entscheidungen in anderen Fällen gebunden.
Re: Hilfe bei WP Antrag
Das ist natürlich richtig. Es nimmt sie aber gerne zur Begründung heran.
Alex
Alex
Re: Hilfe bei WP Antrag
Taxifahrer?
Hmmh - da wäre es ja glatt einfacher, nebenberuflich taxizufahren, um an einen WP zu gelangen
mapilem
Hmmh - da wäre es ja glatt einfacher, nebenberuflich taxizufahren, um an einen WP zu gelangen

mapilem
Hasst Ihr das auch, wenn man nicht weiss was zum Post gehört und was zur Signatur?
Re: Hilfe bei WP Antrag
mapilem hat geschrieben:Taxifahrer?
Hmmh - da wäre es ja glatt einfacher, nebenberuflich taxizufahren, um an einen WP zu gelangen![]()
Soll angeblich heutzutage so gut wie unmöglich sein mit der Begründung "Beruf Taxifahrer" einen WP zu bekommen.
Außerdem ist zu befürchten das "nebenberuflich" überhaupt ein Problem darstellt. Also zB. als nebenberuflicher Personenschützer würde ich mir heutzutage auch keine großen Hoffnungen auf einen WP machen.
Re: Hilfe bei WP Antrag
Ist man also weniger gefährdet, wenn man nur 20h die Woche eine Person beschützt anstatt 40h? Ich denke das wäre mal auszujudizieren, räume dem aber gute Chancen ein damit einen WP zu bekommen.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Hilfe bei WP Antrag
Xandl hat geschrieben:Ich will nicht kontraproduktiv wirken, im Gegensatz, ich bin für mehr Freiheiten im Waffenrecht. Aber:
Zitat aus einem VwGH Urteil: "Der Beschwerdeführer habe für den Zeitraum vom 11. März bis 1. Juli 2005 insgesamt vier Einzahlungs-Übernahmsbestätigungen einer Bank über Beträge zwischen EUR 3.000,-- und EUR 9.900,-- vorgelegt, aus denen weder der Rechtsgrund der Zahlung noch die Person des Einzahlers oder sonstige für das Verfahren relevante Umstände hervorgingen."
Die Entscheidung, die diesen Satz enthält, stellt keinen Präzedenzfall dar. Dem Beschwerdeführer ist lediglich der Beweis seiner Gefährdung nicht gelungen. Ehrlich - wer vier mal in ca. vier Monaten mit solch relativ lächerlichen Summen zur Bank geht und nicht einmal nachweisen kann, dass er selbst es war, sucht nur eine Ausrede um zu einem WP zu gelangen.
Umgekehrt würde das auf die Spitze getrieben bedeuten, dass jeder, der zB eine Armbanduhr im Wert von 3.000,- bis 9.900,- trägt, einen WP zu bekommen hätte und der WP wäre praktisch käuflich erwerbbar.
Es ist auch von einer Garantie gesprochen worden: Kein Anwalt garantiert den Erfolg eines Verfahrens. Das wäre nicht seriös.
Alex
Sehe ich auch so
Ein Freund von mir hat sehrwohl in Wien den WP aufgrund von Geldtransporten als Geschäftsführer bekommen.
Aber der zahlt auch öfter und deutlich mehr ein.
Also wenn du z.B. Nachweisen kannst dass du 2x die Woche Euro 15.000+ ablieferst sollte das schon funktinieren.
Weitere Möglichkeiten als Begründung für einen WP der auch in meinem Freundes und Familienkreis stattgegeben wurde sind Transport von Waffen oder Sprengstoff.
Oder Gefährdung durch Schwarzwild auf der Jagd
Allerdings gilt wie immer du musst es eindeutig nachweisen und manchmal auch mehrfach nachweisen können.
Gruß
Waidmannsheil
Sirmarduk
Sirmarduk
Re: Hilfe bei WP Antrag
edit
Zuletzt geändert von martin01 am Mo 5. Dez 2011, 15:58, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Hilfe bei WP Antrag
martin01 hat geschrieben:Ich arbeite derzeit mit einem Kollegen am Antrag.
Er (selber WP Inhaber, und Jurist) meint das es nicht ganz so schlecht aussieht... wir werden sehen!
Ich halte euch gerne auf dem Laufenden wenn ihr wollt!
lg, und gute Nacht!
*edit*
Ich werde versuchen den Antrag noch dieses Jahr einzubringen.
darf man nach dem bedarf fragen?
Glock - Built to go, not for Show!
Re: Hilfe bei WP Antrag
edit
Zuletzt geändert von martin01 am Mo 5. Dez 2011, 15:57, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Hilfe bei WP Antrag
Ich hätte hier noch ne klitzekleine Off-topic-Frage, da ich nicht extra nen Threat eröffnen wollte.
Bezüglich des WP:
Ich hab den jetzt beantragt, besitze bereits eine WBK und hab letztens einen Brief vom AB bekommen im dem ich ersucht wurde telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Na ich net feig ruf durtn an
Dem AB fehlte ein "Auszug der WGKK". Laut Sachbearbeiterin würde das etwas mit der Versicherung zu tun haben.
Da stellt sich mir die Frage:
Ich habe 3 Zettel am Bezirkskommisariat abgegeben:
- Antrag auf WBK
- Rechtfertigung (beruflicher Bedarf) der Firma
- Schreiben der Firma, in der erklärt wird, dass die Mitarbeiter mit FFW ausgebildet werden. (Soll wohl den WaffFS ersetzen?)
In dem Rechtfertigungsschreiben steht im Großen und Ganzen:
Herr XY ist seit 01.02.03 bei unserer Firma XY angestellt, und versieht Sonderdienste die Bewaffnung erfordern, bla bla"
Wozu dieser Auszug der WGKK ?
Hatte ich die Sachbearbeiterin auch gefragt. "Na des reicht uns nicht. Wir brauchen auch den Auszug"
Ich hab davon noch nie etwas gehört / gelesen und war desshalb doch etwas verwundert.
Weiß da jemand näheres?
Bezüglich des WP:
Ich hab den jetzt beantragt, besitze bereits eine WBK und hab letztens einen Brief vom AB bekommen im dem ich ersucht wurde telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Na ich net feig ruf durtn an

Dem AB fehlte ein "Auszug der WGKK". Laut Sachbearbeiterin würde das etwas mit der Versicherung zu tun haben.
Da stellt sich mir die Frage:
Ich habe 3 Zettel am Bezirkskommisariat abgegeben:
- Antrag auf WBK
- Rechtfertigung (beruflicher Bedarf) der Firma
- Schreiben der Firma, in der erklärt wird, dass die Mitarbeiter mit FFW ausgebildet werden. (Soll wohl den WaffFS ersetzen?)
In dem Rechtfertigungsschreiben steht im Großen und Ganzen:
Herr XY ist seit 01.02.03 bei unserer Firma XY angestellt, und versieht Sonderdienste die Bewaffnung erfordern, bla bla"
Wozu dieser Auszug der WGKK ?
Hatte ich die Sachbearbeiterin auch gefragt. "Na des reicht uns nicht. Wir brauchen auch den Auszug"
Ich hab davon noch nie etwas gehört / gelesen und war desshalb doch etwas verwundert.
Weiß da jemand näheres?
Re: Hilfe bei WP Antrag
Chester hat geschrieben:Dem AB fehlte ein "Auszug der WGKK". Laut Sachbearbeiterin würde das etwas mit der Versicherung zu tun haben.
hallo
ist ueblich
wenn du den antrag mit einem dienstverhaeltnis begruendest brauchst die bestaetigung der krankenkasse die besagt dass du tatsaechlich voll versichert (und nicht etwa nur als "neuer selbststaendiger, geringfuegig oder teilzeit) dort beschaeftigt bist
habe ich schon mehrfach gehoert in letzter zeit von den kollegen die sich einen WP geholt haben
scheint daher - zumindestens in wien - standardproceedere zu sein
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
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Re: Hilfe bei WP Antrag
Ah okay ...
Ich hab heute noch einen Anruf vom AB bekommen in dem mir gesagt wurde, dass ich als Inhaber einer WBK bei Beantragung eines WP die WBK zurückgeben müsste und statt dessen den WP bekomme.
Oder, dass ich die WBK behalten kann und der WP dann auf eine Waffe beschränkt wird. Das kanns doch auch nicht sein?
Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?
Ich glaube, dass man hier wieder der Behörenwillkür ausgesetzt ist. Ich hab auch im Gesetzestext nichts gefunden das so eine Vorgehensweise rechtfertigt
Grundsätzlich ist es mir ja wurscht ob ich am WP einen oder zwei Plätze hab. Ich trag dann ja sowieso nur eine Waffe. Aber trotz alle dem find ich es nicht in Ordnung, dass hier der "zuständige" Sachbearbeiter (Schon mein dritter Sachbearbeiter) das Gesetz so auslegt wie's ihm passt
Ach Gott, da kann man nur den Kopf schütteln

Ich hab heute noch einen Anruf vom AB bekommen in dem mir gesagt wurde, dass ich als Inhaber einer WBK bei Beantragung eines WP die WBK zurückgeben müsste und statt dessen den WP bekomme.
Oder, dass ich die WBK behalten kann und der WP dann auf eine Waffe beschränkt wird. Das kanns doch auch nicht sein?
Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?
Ich glaube, dass man hier wieder der Behörenwillkür ausgesetzt ist. Ich hab auch im Gesetzestext nichts gefunden das so eine Vorgehensweise rechtfertigt

Grundsätzlich ist es mir ja wurscht ob ich am WP einen oder zwei Plätze hab. Ich trag dann ja sowieso nur eine Waffe. Aber trotz alle dem find ich es nicht in Ordnung, dass hier der "zuständige" Sachbearbeiter (Schon mein dritter Sachbearbeiter) das Gesetz so auslegt wie's ihm passt

Ach Gott, da kann man nur den Kopf schütteln



Re: Hilfe bei WP Antrag
[quote="Chester"
Ich hab heute noch einen Anruf vom AB bekommen in dem mir gesagt wurde, dass ich als Inhaber einer WBK bei Beantragung eines WP die WBK zurückgeben müsste und statt dessen den WP bekomme.
[/quote]
hallo
hab ich auch schon oefters gehoert
zumindestens in wien
du hast - ohne weitere nachweise - nur ein grundrecht auf zwei kat B waffen
wenn du nun eine WBK hast mit 2 waffen und jetzt einen WP fuer eine beantragst haettest du ja drei
daher:
entweder WBK wird auf WP umgewandelt
oder du beharrst auf deine WBK, dann gibts aber nur einen platz zusaetzlich am WP
aus dem gesetz laesst sich das nur indirekt rauslesen
was aber (normalerweise) geht ist die uebliche vorgangsweise wie beim erweitern der WBK
also:
vier wettkampfergebnisse beibringen die zu den besessenen/beantragten waffen passen
bestaetigung ueber vereinsmitgleidschaft und stellungnahme des OSm ueber regelmaessiges training
damit sollten dann die zwei WBK plaetze neben den zwei WP plaetzen moeglich sein
muesstest du aber mit deinem SB vorher absprechen
ist zwar ein bisserl aufwaendig, kostet aber im prinzip kaum was
und ist in ein paar wochen zu realisieren
die WBK zurueckgeben sollte der letzte ausweg sein
denn am WP kriegst kaum mehr als 2 waffen genehmigt
wenn du eine dritte magst must wieder neu WBK beantragen mit allen nebeneffekten
Ich hab heute noch einen Anruf vom AB bekommen in dem mir gesagt wurde, dass ich als Inhaber einer WBK bei Beantragung eines WP die WBK zurückgeben müsste und statt dessen den WP bekomme.
[/quote]
hallo
hab ich auch schon oefters gehoert
zumindestens in wien
du hast - ohne weitere nachweise - nur ein grundrecht auf zwei kat B waffen
wenn du nun eine WBK hast mit 2 waffen und jetzt einen WP fuer eine beantragst haettest du ja drei
daher:
entweder WBK wird auf WP umgewandelt
oder du beharrst auf deine WBK, dann gibts aber nur einen platz zusaetzlich am WP
aus dem gesetz laesst sich das nur indirekt rauslesen
was aber (normalerweise) geht ist die uebliche vorgangsweise wie beim erweitern der WBK
also:
vier wettkampfergebnisse beibringen die zu den besessenen/beantragten waffen passen
bestaetigung ueber vereinsmitgleidschaft und stellungnahme des OSm ueber regelmaessiges training
damit sollten dann die zwei WBK plaetze neben den zwei WP plaetzen moeglich sein
muesstest du aber mit deinem SB vorher absprechen
ist zwar ein bisserl aufwaendig, kostet aber im prinzip kaum was
und ist in ein paar wochen zu realisieren
die WBK zurueckgeben sollte der letzte ausweg sein
denn am WP kriegst kaum mehr als 2 waffen genehmigt
wenn du eine dritte magst must wieder neu WBK beantragen mit allen nebeneffekten
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