B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?
der witz an der sache ist, dass die auf depo liegenden waffen gar nicht auf dich gemeldet sind, sondern auf den büma. daher gibt es im falle einer überprüfung eben nur soviele waffen zu überprüfen, wie deine karte plätze hat.
es wäre allerdings empfehlenswert bei jedem tausch dies schriftlich festzuhalten. ansonsten könnte es im falle einer überprüfung sein, dass eine auf dich gemeldet waffe nicht vorhanden ist (liegt ja im tausch auf depo) und stattdessen eine nicht auf dich gemeldete waffe vorhanden ist (ist ja auf den büma gemeldet).
als ich z.b. von einem bekannten einen B waffe erwarb, die er aufgrund von platzmangel beim seidler auf depo hatte, standen nur der seidler und meine wenigkeit auf den formularen für die behörde. seidler brauchte nur eine unterschrift des besitzers der B waffe, damit er sie an mich verkaufen durfte. ansonsten hätte er ja fremdes eigentum veräußert. das betrifft aber nur interne regelungen vom seidler. waffenrechtlich relevant ist die meldung von ihm auf mich.
mfg stefan
es wäre allerdings empfehlenswert bei jedem tausch dies schriftlich festzuhalten. ansonsten könnte es im falle einer überprüfung sein, dass eine auf dich gemeldet waffe nicht vorhanden ist (liegt ja im tausch auf depo) und stattdessen eine nicht auf dich gemeldete waffe vorhanden ist (ist ja auf den büma gemeldet).
als ich z.b. von einem bekannten einen B waffe erwarb, die er aufgrund von platzmangel beim seidler auf depo hatte, standen nur der seidler und meine wenigkeit auf den formularen für die behörde. seidler brauchte nur eine unterschrift des besitzers der B waffe, damit er sie an mich verkaufen durfte. ansonsten hätte er ja fremdes eigentum veräußert. das betrifft aber nur interne regelungen vom seidler. waffenrechtlich relevant ist die meldung von ihm auf mich.
mfg stefan
Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?
Stefan hat geschrieben:...
ausborgen geht auch, aber dann müsste man für die dauer des ausborgens eine seiner anderen B waffen hinterlegen. sozusagen ein tausch der depoware für einen kurzen zeitraum.
...
Wenn man keinen Platz mehr frei hat. Wenn ich noch Platz habe, muss ich nichts tauschen oder hinterlegen.

Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?
interessanter sachverhalt! das kam bei meinem waffenführerschein, wo man eigentlich über genau SOWAS aufgeklärt werden sollte, garnicht rüber. auch als ich mit meiner freundin mit war (ich begleitung, sie führerschein) wurde das nicht angesprochen.
danke für den hinweis ans forum und auch an gewo
danke für den hinweis ans forum und auch an gewo


Zombies gibt es nicht? Klicke hier für den Beweis!!!
PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!
Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?
Ach Waffenführerschein ... überhaupt das unnötigste was es gibt, zumindest so wie es bei uns abgehalten wird. Das ist nur zur Bereicherung der Händler. Und die die den eigentlich brauchen sind davon befreit.

Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?
KGR84 hat geschrieben:Nein, wenn du die Waffe beim Kumpel abholst, damit zum Schießstand fährst, und sie am Rückweg wieder zurück bringst nicht, außer du hast dein komplettes Arsenal von zu Hause mit
Darf man übrigens auch mit Waffen, die einem wirklich nicht gehören, und die man sich wirklich ausborgt, wenn man genug Platz hat, sogar zu Hause und auf lange Zeit. Dann wäre halt zu empfehlen, dass beide ein Schreiben haben, wer die Waffe wo hat, und wem sie gehört, am Besten mit WBK Nummern ... nur für den Fall einer Überprüfung.
Nur zur Klarstellung:
Obige Aussage ist komplett falsch und bringt einen in ernsthafte rechtliche Schwierigkeiten!
vielmehr ist richtig:
gewo hat geschrieben:aber nur in form einer verkaufsmeldung an die behoerde
denn wenn hinter der ueberlassung kein rechtsgeschaeft steht ist sie waffenrechtlich wirkungslos
dann ist die waffe immer noch "dein besitz"
@KGR84: bitte zuerst den Anflug eines Wahrheitsgehalts überprüfen, bevor man so einen Unsinn postet, der einem die waffenrechtliche Zuverlässigkeit kosten kann!
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?
ich bedanke mich für diesen thread bei allen da hier doch einige fragen aufgeworfen wurden bzw behandlet wurden die doch nicht so klar sind!
eine frage habe ich: meine frau 1 waffe ich 2 und damit alle plätze belegt. bei der aufbewahrung von eheleuten gibt es ja eine druchführungsverordnung die besagt das wir unsere 3 geschütze im gemeinsamen save aufbewahren können. ABER wie sieht es aus wenn ich die waffe meiner frau auf den schießstand nehme und zwar ohne ihr? ist rechtlich nicht ok - läuft auf das gleiche hinaus das ich dann 3 waffen inne habe. verwahrung zu hause und fahren auf den schießstand sind hier 2 paar schuhe - oder sehe ich das falsch.
@sandmann: ich bin für niemanden sein anwalt und kann auch nciht für dritte sprechen aber ich bin mir sich er das KGR81 im guten glauben der rechtssicherheit gepostet hat und niemanden irre führen wollte - zumal er sich ja auch seines irrtums einsichtig gezeigt hat.
wir alle gehen eine hobby nach das sehr unpopulär ist und auf einen gesetzwerk basiert das nur all zu oft durch anlassgesetz "verschlimmbessertwurde" und über weite strecken jede logik vermissen lässt. jeder von uns kann mit ach noch so kleinen taten in bezug auf schußwaffen in der illegalität stehen ohne das man es möchte und immer mit dem grundvorsatz in dieser lage niemals sein zu wollen.
ich wollte hier ganz und gar nicht maßregeln oder gar einen streit beginnen, daß steht mir nicht zu! darum bitte ich diese zeilen nicht als angriff auf dich zu verstehen! ganz im gegenteil!
ich bin dankbar für diese forum - mehr mitleser als mitschreiber - da hier genau solche themen aufgearbeitet werden die für den "druschnittlichen hobbyschütze" schwer zu ergründen sind.
mfg
thor
eine frage habe ich: meine frau 1 waffe ich 2 und damit alle plätze belegt. bei der aufbewahrung von eheleuten gibt es ja eine druchführungsverordnung die besagt das wir unsere 3 geschütze im gemeinsamen save aufbewahren können. ABER wie sieht es aus wenn ich die waffe meiner frau auf den schießstand nehme und zwar ohne ihr? ist rechtlich nicht ok - läuft auf das gleiche hinaus das ich dann 3 waffen inne habe. verwahrung zu hause und fahren auf den schießstand sind hier 2 paar schuhe - oder sehe ich das falsch.
@sandmann: ich bin für niemanden sein anwalt und kann auch nciht für dritte sprechen aber ich bin mir sich er das KGR81 im guten glauben der rechtssicherheit gepostet hat und niemanden irre führen wollte - zumal er sich ja auch seines irrtums einsichtig gezeigt hat.
wir alle gehen eine hobby nach das sehr unpopulär ist und auf einen gesetzwerk basiert das nur all zu oft durch anlassgesetz "verschlimmbessertwurde" und über weite strecken jede logik vermissen lässt. jeder von uns kann mit ach noch so kleinen taten in bezug auf schußwaffen in der illegalität stehen ohne das man es möchte und immer mit dem grundvorsatz in dieser lage niemals sein zu wollen.
ich wollte hier ganz und gar nicht maßregeln oder gar einen streit beginnen, daß steht mir nicht zu! darum bitte ich diese zeilen nicht als angriff auf dich zu verstehen! ganz im gegenteil!
ich bin dankbar für diese forum - mehr mitleser als mitschreiber - da hier genau solche themen aufgearbeitet werden die für den "druschnittlichen hobbyschütze" schwer zu ergründen sind.
mfg
thor
Zuletzt geändert von Thor am Mo 5. Dez 2011, 21:06, insgesamt 1-mal geändert.
meist via Handy incl Tippfehler
Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?
@Thor: ist kein Angriff, aber wie heisst es so schön: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". Und bevor ich etwas in einem waffenrechtlichen thread mit der Inbrunst der Überzeugung poste, was jemanden die Zuverlässigkeit (und damit seine Waffen) kosten kann, sollte ich doch ein - zweimal nachdenken. Bösen Willen unterstelle ich ihm nicht, sonst wäre er gesperrt
Streit sehe ich auch keinen, eher ein markantes Hinweisen, vorallem, weil sich einige User schon über obige (falsche) Aussage beschwert habe und gebeten haben dies richtig zu stellen.
zu Deiner Frage: Ist ein bisschen schwierig.
- Alle drei mitnehmen ist ein absolutes No-Go!
- Eine von Deinen & die Deiner Frau mitnehmen sollte möglich sein, aber nur, wenn Du nachweisen kannst, dass sie Dir Ihre rechtmäßig überlassen hat und Du ihr eine von Deinen, da Du ja nie mehr als 2 Stück innehaben darfst. Am besten ist dies schriftlich nachzuweisen. Aber Vorsicht: Ohne Datum ist das Ganze (angeblich) ungültig und das Datum darf nicht älter als zwei Wochen sein, da Du sonst ja alles an das AB/BH melden müsstest.
Grüße
Sandman
Streit sehe ich auch keinen, eher ein markantes Hinweisen, vorallem, weil sich einige User schon über obige (falsche) Aussage beschwert habe und gebeten haben dies richtig zu stellen.
zu Deiner Frage: Ist ein bisschen schwierig.
- Alle drei mitnehmen ist ein absolutes No-Go!
- Eine von Deinen & die Deiner Frau mitnehmen sollte möglich sein, aber nur, wenn Du nachweisen kannst, dass sie Dir Ihre rechtmäßig überlassen hat und Du ihr eine von Deinen, da Du ja nie mehr als 2 Stück innehaben darfst. Am besten ist dies schriftlich nachzuweisen. Aber Vorsicht: Ohne Datum ist das Ganze (angeblich) ungültig und das Datum darf nicht älter als zwei Wochen sein, da Du sonst ja alles an das AB/BH melden müsstest.
Grüße
Sandman
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?
sandman hat geschrieben:zu Deiner Frage: Ist ein bisschen schwierig.
- Alle drei mitnehmen ist ein absolutes No-Go!
- Eine von Deinen & die Deiner Frau mitnehmen sollte möglich sein, aber nur, wenn Du nachweisen kannst, dass sie Dir Ihre rechtmäßig überlassen hat und Du ihr eine von Deinen, da Du ja nie mehr als 2 Stück innehaben darfst. Am besten ist dies schriftlich nachzuweisen. Aber Vorsicht: Ohne Datum ist das Ganze (angeblich) ungültig und das Datum darf nicht älter als zwei Wochen sein, da Du sonst ja alles an das AB/BH melden müsstest.
hallo
alle drei mitnehmen ist ... logisch ... verboten
eine von der ehefrau mitzunehmen ist - mit schriftlicher gegenseitiger ueberlassung - sicher zulaessig
ob auch ohne schriftliche ueberlassung kann ich nicht zu 100% sicher sagen
genau genommen kann ein rechtsgeschaeft auch muendlich abgeschlossen werden
und erst fuer die meldung ist in offener frist die schriftform vorgesehen
solange die frist noch ned abgelaufen ist hat daher auch noch niemand "was falsch gemacht"
ich selber habe frueher in solchen faellen immer mit den wechselseitigen ueberlassungsbestaetigungen gearbeitet, eine lag im tresor wo die waffe "fehlte" und eine hatte ich mit.
muss jeder fuer sich entscheiden
ich wuerde die schriftliche ueberlassung empfehlen
die frist fuer die meldung bei KAT B ist uebrigens 6 (sechs) wochen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?
gewo hat geschrieben:......die frist fuer die meldung bei KAT B ist uebrigens 6 (sechs) wochen
Ich habe das nicht genau im Kopf, aber die sechs Wochen sind doch nur für Händler, oder? Für Normalsterbliche gelten zwei Wochen. So wurde es mir zumindest damals am AB gesagt.
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?
sandman hat geschrieben:gewo hat geschrieben:......die frist fuer die meldung bei KAT B ist uebrigens 6 (sechs) wochen
Ich habe das nicht genau im Kopf, aber die sechs Wochen sind doch nur für Händler, oder? Für Normalsterbliche gelten zwei Wochen. So wurde es mir zumindest damals am AB gesagt.
Grüße
Sandman
hallo
soweit ich weiss auch 6 wochen fuer private ...
wenn ich ned an haufen arbeit hier liegen haette und hunger wie ein baer wuerde ich ins WaffG schauen gehen
soweit ich weiss:
kat C 4 wochen
kat B 6 wochen
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Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?
sandman hat geschrieben:...
@KGR84: bitte zuerst den Anflug eines Wahrheitsgehalts überprüfen, bevor man so einen Unsinn postet, der einem die waffenrechtliche Zuverlässigkeit kosten kann!
Grüße
Sandman
Finde ich jetzt nicht. Denn es lesen ja genug andere mit, und wenn was nicht stimmt wirds schon korrigiert. Dafür bin aber ich jetzt schlauer. Und wenns um solche Themen geht muss der TS eh alles lesen bzw. darf sich nicht blindlings auf eine Antwort fixieren und verlassen.
Und die Empfehlung die ich gemacht habe stimmt ja dennoch, dass man sie einen Freud überschreiben kann, nur der Gebrauch in dieser Zeit ist dann fraglich.
Außerdem ganz sicher bin ich mir zwar nicht mehr, aber ich denke doch noch, dass es so ist wie ich gesagt habe. Der § den gewo gepostet kann man auch so oder so auslegen, das wäre in meinen Augen ein Fall für einen richtigen Rechtexperten.
Thor hat geschrieben:
...
eine frage habe ich: meine frau 1 waffe ich 2 und damit alle plätze belegt. bei der aufbewahrung von eheleuten gibt es ja eine druchführungsverordnung die besagt das wir unsere 3 geschütze im gemeinsamen save aufbewahren können. ABER wie sieht es aus wenn ich die waffe meiner frau auf den schießstand nehme und zwar ohne ihr? ist rechtlich nicht ok - läuft auf das gleiche hinaus das ich dann 3 waffen inne habe. verwahrung zu hause und fahren auf den schießstand sind hier 2 paar schuhe - oder sehe ich das falsch.
...
Wenn man den §, den gewo gepostet hat so auslegen kann, wie hier vermutet wird, dann ist es nicht erlaubt, und zwar auch nicht mit schriftlicher gegenseitiger Überlassung, denn das wäre dann ja das Gleiche was ich gesagt habe.

Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?
An dieser Stelle nochmal die Forumsregeln für das Unterforum Waffenrecht:
"ACHTUNG! Das Unterforum "Waffenrecht" kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen und alle Aussagen werden ohne Gewähr veröffentlicht! Es kann von Seiten der Forums-Leitung keinerlei Haftung für die Korrektheit getätigter Aussagen übernommen werden und im Zweifelsfall sollte immer ein Anwalt konsultiert werden.
Äusserungen zum Waffengesetz sollten immer mit entsprechender Judikatur untermauern und das Verbreiten von Unwahrheiten muss gerade im Waffenrecht mit allen Mitteln verhindert werden."
Das bedeutet:
1. Was hier geschrieben wird kann unter Umständen Blödsinn sein und man soll sich nicht blind darauf verlassen
2. Wer hier etwas behauptet, sollte dies Belegen können um 1. möglichst zu verhindern
"ACHTUNG! Das Unterforum "Waffenrecht" kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen und alle Aussagen werden ohne Gewähr veröffentlicht! Es kann von Seiten der Forums-Leitung keinerlei Haftung für die Korrektheit getätigter Aussagen übernommen werden und im Zweifelsfall sollte immer ein Anwalt konsultiert werden.
Äusserungen zum Waffengesetz sollten immer mit entsprechender Judikatur untermauern und das Verbreiten von Unwahrheiten muss gerade im Waffenrecht mit allen Mitteln verhindert werden."
Das bedeutet:
1. Was hier geschrieben wird kann unter Umständen Blödsinn sein und man soll sich nicht blind darauf verlassen
2. Wer hier etwas behauptet, sollte dies Belegen können um 1. möglichst zu verhindern
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?
KGR84 hat geschrieben:Finde ich jetzt nicht. Denn es lesen ja genug andere mit, und wenn was nicht stimmt wirds schon korrigiert.
Net bös sein, aber diese Einstellung ist ziemlich weit von jediglicher Selbstverantwortung oder einem intellektuellem Vorgehen entfernt (um es einmal nett zu sagen). Einfach irgend ein Hörensagen daher schreiben und hoffen, dass es eh irgendwer berichtigen wird ist noch dazu ziemlich sinnlos, da mit so einem Vorgehen keiner mehr irgendwelche Posts Ernst nimmt.
Also bitte, vorher überlegen, eventuell auch nachlesen (das WaffG findet sich als Sticky) und dann erst posten, ähnlich dem Motto: "Erst denken, dann reden"
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?
-
Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 13:44, insgesamt 1-mal geändert.
Re: B-Waffe auf Depot legen - wie funktioniert's?
@ sandman
Also ich plapper sicher niemanden etwas nach. Ich bin selber davon überzeugt, bzw. war ich das bis jetzt. Da hier ja begründete Zweifel ausgesprochen wurden, werde ich das auf alle Fälle rechtlich hinterfragen.
Das es, wenn nötig, berichtigt wird, ist halt ein positiver Nebeneffekt von einem Forum.
Und ich sage es noch einmal, das was ich empfohlen habe trifft ja trotzdem zu, nämlich, dass er die Waffe auf einen Kumpel schreiben kann, und sich dadurch Kohle spart.
@id:
Hmm das AB gibts nicht mehr
Ist jetzt das BfWuVA!
Auf alle Fälle habe ich mich dort mal erkundigt. Ich wurde zwar nur zu ner Sachbearbeiterin durchgestellt, und zu keinem Rechtsexperten, von daher ist die Auskunft auch mit Vorsicht zu geniesen.
Also ausborgen kann man nur wenn man nen Platz frei hat. Dann aber auch ohne irgendwas.
Brauche also weder ein Schreiben in der Hand, noch zur Behörde schicken. Sie hat mir nur empfohlen (da ich explizit danach gefragt habe) wenn die Überlassung länger anhält eine Information an die zuständige Behörde (sowohl vom Überlasser, als auch vom Entgegennehmer) zu schicken. Sollte logischer Weise Name und WBK Nummer, Waffe und Seriennummer der Waffe enthalten, so wie beide Unterschriften. Wenn man das so macht ist es auch zwingend erforderlich erneut ein so ein Schreiben an die Behörde zu schicken, wenn man die Waffe wieder zurückgibt.
Das ist dann keine Überschreibung der Waffe, das ist nur als Information an die Behörde gedacht!
Ab welchen Zeitraum der Überlassung man das machen sollte konnte sie mir nicht empfehlen. Sie hat gesagt, wenns mir halt länger vorkommt soll ich das machen.
Unabhängig von der Info der Behörde, kann es meiner Meinung nach auch nicht schaden, wenn man eine Waffe nur kurzzeitig ausborgt, so ein Schreiben ebenfalls auszuführen, nur halt nicht an die Behörde zu senden, sondern bei sich bzw. bei der Waffe zu tragen.
Also ich plapper sicher niemanden etwas nach. Ich bin selber davon überzeugt, bzw. war ich das bis jetzt. Da hier ja begründete Zweifel ausgesprochen wurden, werde ich das auf alle Fälle rechtlich hinterfragen.
Das es, wenn nötig, berichtigt wird, ist halt ein positiver Nebeneffekt von einem Forum.
Und ich sage es noch einmal, das was ich empfohlen habe trifft ja trotzdem zu, nämlich, dass er die Waffe auf einen Kumpel schreiben kann, und sich dadurch Kohle spart.
@id:
Hmm das AB gibts nicht mehr

Ist jetzt das BfWuVA!
Auf alle Fälle habe ich mich dort mal erkundigt. Ich wurde zwar nur zu ner Sachbearbeiterin durchgestellt, und zu keinem Rechtsexperten, von daher ist die Auskunft auch mit Vorsicht zu geniesen.
Also ausborgen kann man nur wenn man nen Platz frei hat. Dann aber auch ohne irgendwas.
Brauche also weder ein Schreiben in der Hand, noch zur Behörde schicken. Sie hat mir nur empfohlen (da ich explizit danach gefragt habe) wenn die Überlassung länger anhält eine Information an die zuständige Behörde (sowohl vom Überlasser, als auch vom Entgegennehmer) zu schicken. Sollte logischer Weise Name und WBK Nummer, Waffe und Seriennummer der Waffe enthalten, so wie beide Unterschriften. Wenn man das so macht ist es auch zwingend erforderlich erneut ein so ein Schreiben an die Behörde zu schicken, wenn man die Waffe wieder zurückgibt.
Das ist dann keine Überschreibung der Waffe, das ist nur als Information an die Behörde gedacht!
Ab welchen Zeitraum der Überlassung man das machen sollte konnte sie mir nicht empfehlen. Sie hat gesagt, wenns mir halt länger vorkommt soll ich das machen.
Unabhängig von der Info der Behörde, kann es meiner Meinung nach auch nicht schaden, wenn man eine Waffe nur kurzzeitig ausborgt, so ein Schreiben ebenfalls auszuführen, nur halt nicht an die Behörde zu senden, sondern bei sich bzw. bei der Waffe zu tragen.
Zuletzt geändert von KGR84 am Di 6. Dez 2011, 09:34, insgesamt 3-mal geändert.
