Frage zu Waffenimport aus Deutschland
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
- gipflzipfla
- .50 BMG
- Beiträge: 1361
- Registriert: Mo 6. Jun 2011, 20:52
Frage zu Waffenimport aus Deutschland
Hallo @Community,
eine kurze Frage an Wissende bitte?:
" Auf welcher österreichischen Rechtsgrundlage beruhend, muss ein österreichischer Käufer "seiner" Waffenbehörde zur Erlangung der seinerseits beantragten Waffeneinfuhrerlaubnis (für eine Waffe Kat. B) die WBK (in Kopie) des deutschen Verkäufers vorlegen, um die Einfuhrerlaubnis zu erhalten? "
Gibt es dazu bitte einen § im österreichischen Waffenrecht?
Danke im Voraus für sachdienliche Auskünfte!
eine kurze Frage an Wissende bitte?:
" Auf welcher österreichischen Rechtsgrundlage beruhend, muss ein österreichischer Käufer "seiner" Waffenbehörde zur Erlangung der seinerseits beantragten Waffeneinfuhrerlaubnis (für eine Waffe Kat. B) die WBK (in Kopie) des deutschen Verkäufers vorlegen, um die Einfuhrerlaubnis zu erhalten? "
Gibt es dazu bitte einen § im österreichischen Waffenrecht?
Danke im Voraus für sachdienliche Auskünfte!
Zuletzt geändert von gipflzipfla am Mi 14. Dez 2011, 12:13, insgesamt 2-mal geändert.
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....
Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....

Re: Waffenimport aus Deutschland
Das ist Blödsinn!
Q: WaffG Praxiskommentar, Hauer Keplinger, Verein 978-3-902460-39-4
§ 37 Abs. 3 WaffG
Für das Verbringen von Schusswaffen oder Munition aus einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union in das Bundesgebiet stellt die Behörde oder - sofern der Betroffene
keinen Wohnsitz im Bundesgebiet hat - die nach dem beabsichtigten Verbringungsort
zuständige Behörde, auf Antrag eine allenfalls notwendige Einwilligungserklärung nach dem
Muster der Anlage 9 aus, wenn der Inhaber zum Besitz dieser Waffen oder Munition im
Bundesgebiet berechtigt ist.
Runderlass:
Die vorherige Einwilligung ist auszustellen, wenn der Antragsteller zum Besitz dieser Waffen
und Munition im Bundesgebiet berechtigt ist.
Q: WaffG Praxiskommentar, Hauer Keplinger, Verein 978-3-902460-39-4

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
- gipflzipfla
- .50 BMG
- Beiträge: 1361
- Registriert: Mo 6. Jun 2011, 20:52
Re: Waffenimport aus Deutschland
Stickhead hat geschrieben:Das ist Blödsinn!§ 37 Abs. 3 WaffG
Für das Verbringen von Schusswaffen oder Munition aus einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union in das Bundesgebiet stellt die Behörde oder - sofern der Betroffene
keinen Wohnsitz im Bundesgebiet hat - die nach dem beabsichtigten Verbringungsort
zuständige Behörde, auf Antrag eine allenfalls notwendige Einwilligungserklärung nach dem
Muster der Anlage 9 aus, wenn der Inhaber zum Besitz dieser Waffen oder Munition im
Bundesgebiet berechtigt ist.Runderlass:
Die vorherige Einwilligung ist auszustellen, wenn der Antragsteller zum Besitz dieser Waffen
und Munition im Bundesgebiet berechtigt ist.
@Stickhead,
danke schön....
- ich habe meinen Wohnsitz im österr. Bundesgebiet.
- ich will eine Waffe Kat.B (habe ich in die Eingangsfrage editiert) importieren...
Für Kategorie C Waffen mit gezogenem Lauf oder Kat.B Waffen mit glattem Lauf ist alles kein Problem.. jedenfalls war es das bisher nicht.
Aber wer weiß, was "man" sich seitens der Behörde dazu wieder einfallen lassen möchte....

"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....
Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....

Re: Frage zu Waffenimport aus Deutschland
Was sich eine einzelne Behörde einfallen lässt, ist unerheblich. Sie muss sich trotzdem ans Gesetz halten. Solange du eine gültige WBK oder einen gültigen WP hast, sehe ich da überhaupt keinen Grund, warum dir keine Einfuhrbewilligung ausgestellt werden sollte 


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
- gipflzipfla
- .50 BMG
- Beiträge: 1361
- Registriert: Mo 6. Jun 2011, 20:52
Re: Frage zu Waffenimport aus Deutschland
Stickhead hat geschrieben:Was sich eine einzelne Behörde einfallen lässt, ist unerheblich. Sie muss sich trotzdem ans Gesetz halten. Solange du eine gültige WBK oder einen gültigen WP hast, sehe ich da überhaupt keinen Grund, warum dir keine Einfuhrbewilligung ausgestellt werden sollte
@Stickhead,
ausgestellt wird sie mir ja.. aber eben nur unter der Prämisse, dass ich die ordnungsgemäße Anmeldung der Waffe in Deutschland nachweise.
Aus meiner Sicht klar eine Kompetenzüberschreitung der Sachbearbeiterin, denn das Hocheitsrecht der Besitzerkontrolle unterliegt hier eindeutig dem deutschen Staat.
Mit Erteilung der Ausfuhrerlaubnis durch die deutsche Behörde ist die rechtsgültige Melde- und Besitzfrage eindeutig geklärt.
Denn ohne Eintrag in der deutschen WBK des Besitzers kann dieser schlecht möglich eine Ausfuhrerlaubnis beantragen.
Was ich also brauche, wäre die Rechtsgrundlage, worauf die Forderung der österr. Behörde fußt.
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....
Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....

Re: Frage zu Waffenimport aus Deutschland
Kurze Antwort: Es gibt keine 


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Frage zu Waffenimport aus Deutschland
Eine Einfuhrbewilligung kommt immer vor der Ausfuhrbewilligung. Was hilft es wenn ich exportieren kann wenn ich nicht weiß ob ich es irgendwohin importieren kann.
Den zuständigen Beamten auf die Gesetzespassagen aufmerksam machen und sollte er an seiner Meinung verharren unter Androhung in eine höhere Instanz zu gehen eine schriftliche Begründung zur Verweigerung verlangen. Alternativ kann man ihn auch ersuchen doch mal im BMI anzurufen und deren Meinung dazu erfragen.
Den zuständigen Beamten auf die Gesetzespassagen aufmerksam machen und sollte er an seiner Meinung verharren unter Androhung in eine höhere Instanz zu gehen eine schriftliche Begründung zur Verweigerung verlangen. Alternativ kann man ihn auch ersuchen doch mal im BMI anzurufen und deren Meinung dazu erfragen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
- gipflzipfla
- .50 BMG
- Beiträge: 1361
- Registriert: Mo 6. Jun 2011, 20:52
Re: Frage zu Waffenimport aus Deutschland
Promo hat geschrieben:Eine Einfuhrbewilligung kommt immer vor der Ausfuhrbewilligung. Was hilft es wenn ich exportieren kann wenn ich nicht weiß ob ich es irgendwohin importieren kann.
Den zuständigen Beamten auf die Gesetzespassagen aufmerksam machen und sollte er an seiner Meinung verharren unter Androhung in eine höhere Instanz zu gehen eine schriftliche Begründung zur Verweigerung verlangen. Alternativ kann man ihn auch ersuchen doch mal im BMI anzurufen und deren Meinung dazu erfragen.
Update, die Lachnummer schlecht hin:
In heutigem Anruf hat man mir gesagt: " also eigentlich brauchen wir die WBK (jetzt sooo urplötzlich) ja nicht (also nun doch wieder nicht ??

Ich habe nur mal schwach gelächelt und und retour gefragt, ob sie ihre Rechnungen 40 Jahre verwahrt...

Jetzt muss kommenden Montag die zuständige SB die Sache "klären"..
Da wirds aber nicht viel zu klären geben, die Überprüfung auf legalen Waffenbesitz des Verkäufers obliegt der Hoheit der BRD.
Ohne Eintrag in seiner WBK würde er wohl auch keine Ausfuhrgenehmigung für seine Knarre beantragen.
Junge, Junge... Pferde wenn können, kotzen auch vor einer Apotheke.
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....
Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....

Re: Frage zu Waffenimport aus Deutschland
Zur Beruhigung: die deutschen Behörden schicken die ausgestellten Ausfuhrbewilligungen auch an die österreichischen Behörden-Kollegen. Wie oft das passiert weiß ich nicht, dass es passiert weiß ich aber sicher.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Frage zu Waffenimport aus Deutschland
hallo
das ganze system in europa beruht auf den system der vorherigen einwilligung
der KAEUFER muss von seiner behoerde die einwilligung ausgestellt erhalten dass er die betreffende waffe in oesterreich legal besitzen duerfte (das passiert durch ausstellen die ueblichen importgenehmigung um was-weiss-ich 56,- euro oder so)
mit dieser einwilligung (oesterreichischen importgenehmigung) geht der VERKÄUFER zu seiner behoerde, die aufgrund dessen dann die EXPORTERLAUBNIS ausstellt
und dann darf der verkaeufer die waffe von DE nach AT schicken (soferne er in DE einen transporteur findet, denn der internationale versand von waffen wird von praktisch allen botendiensten, DHL, GLS, ect ausgeschlossen)
das ganze system in europa beruht auf den system der vorherigen einwilligung
der KAEUFER muss von seiner behoerde die einwilligung ausgestellt erhalten dass er die betreffende waffe in oesterreich legal besitzen duerfte (das passiert durch ausstellen die ueblichen importgenehmigung um was-weiss-ich 56,- euro oder so)
mit dieser einwilligung (oesterreichischen importgenehmigung) geht der VERKÄUFER zu seiner behoerde, die aufgrund dessen dann die EXPORTERLAUBNIS ausstellt
und dann darf der verkaeufer die waffe von DE nach AT schicken (soferne er in DE einen transporteur findet, denn der internationale versand von waffen wird von praktisch allen botendiensten, DHL, GLS, ect ausgeschlossen)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
- gipflzipfla
- .50 BMG
- Beiträge: 1361
- Registriert: Mo 6. Jun 2011, 20:52
Re: Frage zu Waffenimport aus Deutschland
Seas @gewo,gewo hat geschrieben:hallo
das ganze system in europa beruht auf den system der vorherigen einwilligung
vielen Dank.
Soweit ist und wäre das alles geklärt... Antrag nach "§37 WaffGes. Erlaubnis zur Verbringung von Waffen in die Republik Österreich" (bereits schon einmal pers. durch geführt, damals allerdings Kat.C Waffe ).
Zu meiner eigentlichen Frage der Rechtsgrundlage, ob sich der deutsche "Legalwaffenbesitzer" gegenüber einer österreichischen Behörde offenbahren muss, wurde ich noch nicht fündig.
Ich denke, das Thema kann geschlossen werden und ich danke Allen, die sich hilfreich darum bemüht haben!!

"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....
Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....

Re: Frage zu Waffenimport aus Deutschland
gipflzipfla hat geschrieben:Zu meiner eigentlichen Frage der Rechtsgrundlage[/i], ob sich der deutsche "Legalwaffenbesitzer" gegenüber einer österreichischen Behörde offenbahren muss, wurde ich noch nicht fündig.
hallo
da er das eben NICHT muss gibt es auch keine rechtsgrundlage ..

doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
- gipflzipfla
- .50 BMG
- Beiträge: 1361
- Registriert: Mo 6. Jun 2011, 20:52
Re: Frage zu Waffenimport aus Deutschland
@gewo,gewo hat geschrieben:gipflzipfla hat geschrieben:Zu meiner eigentlichen Frage der Rechtsgrundlage[/i], ob sich der deutsche "Legalwaffenbesitzer" gegenüber einer österreichischen Behörde offenbahren muss, wurde ich noch nicht fündig.
hallo
da er das eben NICHT muss gibt es auch keine rechtsgrundlage ..
und genau desderwegen habe ich gestern auf der Behörde zur Rechtgrundlage um die Forderung gebeten.
Wie ich gestern schon schrieb, will man nun auch nicht mehr die WBK in Kopie, sondern "nur" den Kaufbeleg der Waffe...
Aus meiner Sicht eine ebenso eine absurde Forderung, welche ich am Montag mit der zuständigen Sachbearbeiterin aus diskutieren werde.
Diese ist leider momentan nicht im Amt. Ich fange also unten an, obschon ich besser gleich mal zum Vorgesetzten gehen sollte....

"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....
Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....
