Anfängerfrage zum Psychotest f. WBK
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Anfängerfrage zum Psychotest f. WBK
Grüß euch Gott!
Kurze Frage: Wie lange ist der Psychotest "gültig"? Ich möchte den Test demnächst machen, will aber erst nach Wohnsitzänderung die WBK beantragen - kann es sein, dass wenn ich den Psychotest jetzt im Oktober11 bestehe und erst Anfang 2012 den Antrag abgebe, dieser nicht mehr "gültig" sein könnte?
Danke f. Info im Voraus!
Grüße aus GU,
Weissi
Kurze Frage: Wie lange ist der Psychotest "gültig"? Ich möchte den Test demnächst machen, will aber erst nach Wohnsitzänderung die WBK beantragen - kann es sein, dass wenn ich den Psychotest jetzt im Oktober11 bestehe und erst Anfang 2012 den Antrag abgebe, dieser nicht mehr "gültig" sein könnte?
Danke f. Info im Voraus!
Grüße aus GU,
Weissi
Re: Anfängerfrage zum Psychotest f. WBK
Eine Gültigkeitsdauer ist mir nicht bekannt. Die 6 Monate gelten für den Waffenführerschein. Jedenfalls würde ich mir nicht zu lange Zeit lassen. Mach den Test lieber unmittelbar bevor!

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Anfängerfrage zum Psychotest f. WBK
Hm...okay, hab's mir auch fast gedacht - danke vielmals!
Grüße aus GU,
Weissi
Grüße aus GU,
Weissi
Re: Anfängerfrage zum Psychotest f. WBK
ruf doch einfach an!
www.waffentest.at
der ist sehr nett und kann dir diese auskunft sicher auch am telefon geben!
www.waffentest.at
der ist sehr nett und kann dir diese auskunft sicher auch am telefon geben!

Zombies gibt es nicht? Klicke hier für den Beweis!!!
PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!
Re: Anfängerfrage zum Psychotest f. WBK
Ich bilde mir ein, mal was mit 3 Monaten Gültigkeit gehört zu haben. Obs stimmt weiß ich nicht.
Auf der BH wurde mir damals gesagt: max. 3 Monate vor Beantragung.
(Kanns aber auch nicht ganz sicher sagen)
Tight pants - tight groupings
Re: Anfängerfrage zum Psychotest f. WBK
Laut einem klinischen Psychologen der die waffenpsychologische Verlässichkeitsprüfung in Wien durchführt, hat diese eine Gültigkeit von 6 Monaten.
Grüße aus GU,
Weissi
Grüße aus GU,
Weissi
Re: Anfängerfrage zum Psychotest f. WBK
Ergänzung - laut einem anderen Psychologen liegt die Gültigkeit ab Ausstellung bei 3 Monaten.
Nichts genaues weiss man nicht... ...
Grüße aus GU,
Weissi
Nichts genaues weiss man nicht... ...
Grüße aus GU,
Weissi
Re: Anfängerfrage zum Psychotest f. WBK
Der Geisteszustand eines Menschen, möge er beim Psychotest noch so normal sein, kann sich beinahe schlagartig ändern. Von daher würde ich einfach nicht zu viel Zeit zwischen Psychotest und Antragstellung verstreichen lassen. Dann haben auch allfällige Zweifler weniger Argumentationsspielraum.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Anfängerfrage zum Psychotest f. WBK
bei mir hat der SB von der BH auch an der Echtheit gezweifelt und musste nachsehen ob es den Psychologen überhaupt kennt..^^
Es grüßt der Schlesi!
- chris_ooe
- .357 Magnum
- Beiträge: 124
- Registriert: Mi 20. Okt 2010, 07:09
- Wohnort: OOE / Kirchdorf ad. Krems
- Kontaktdaten:
Re: Anfängerfrage zum Psychotest f. WBK
Warum diese lange Diskussion...
Einfach bei der künftig ausstellenden Behörde anrufen, und fragen....
Ich kann nur von meiner SBin sprechen - die gibt sofort fachlich als auch sozial kompetent Antworten.
lg
Einfach bei der künftig ausstellenden Behörde anrufen, und fragen....
Ich kann nur von meiner SBin sprechen - die gibt sofort fachlich als auch sozial kompetent Antworten.
lg