Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austria

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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cosmoch
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Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri

Beitrag von cosmoch » Do 15. Dez 2011, 16:16

Vielen Dank für den Link Martin.

edit: Mir ist noch was aufgefallen, was mich noch stutzig gemacht hat. Nämlich handelt es sich bei meiner vz.58 um die zivile Fertigung cz h2003 Sport und ist auch als solche gekennzeichnet auf dem Systemkasten. Der Unterschied besteht einzig im Bereich der Abzugseinheit, damit diese nicht mehr auf Fullauto umgebaut werden kann.

würde sie nun unter diesen Gesischtspunkt unter Kat. B fallen?
Wer A sagt muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen das A falsch war.

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sandman
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Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri

Beitrag von sandman » Do 15. Dez 2011, 16:38

In Ö fällt jeder Halbautomat (außer Flinte oder KK) unter Kat A, außer er wurde explizit im WaffG erwähnt oder genehmigt.

Grüße

Sandman
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