Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas!!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Nudnik
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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von Nudnik » Di 20. Dez 2011, 23:37

Marc hat geschrieben:Wie soll da ein "Mehrgewinn" an Verantwortungsbewustsein vorliegen?


Verantwortungsbewusstsein erwächst nicht durch Handlungen, Handlungen erwachsen aus Verantwortungsbewusstsein. Was ich sagen wollte ist, ich mache mir Gedanken über mögliche Szenarien und handle danach. Ich brauche kein Gesetz um mit Waffen verantwortungsvoll umzugehen.

Ob ein versperrter Koffer sicherer ist als ein Unversperrter, ist jedem selbst überlassen zu entscheiden.
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Wer zieht bloß den Wecker im Krokodil immer wieder auf?
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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von Marc » Di 20. Dez 2011, 23:38

Hallo!

TDK29 hat geschrieben:man stelle sich vor du hast einen Autounfall...
Oder du bist Ersthelfer an einem Unfall..
Oder oder oder.
Ich würd da persönlich lieber ein verschlossenes Behältnis haben um Waffen zu transportieren.


Und was ändert sich dadurch?
Wenn dir jemand das Behältnis entwenden will in dem Fall, kann die Person das auch wenn es verschlossen ist. Weg ist Weg.

Was soll deiner Meinung nach in solch einer Situation passieren müssen, dass sich das Verschlossen-sein des Behältnissess in irgend einer Art und Weise positiv auswirken würde? Bitte erläutere!

Grüsse,

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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von Marc » Di 20. Dez 2011, 23:40

Hallo!

Nudnik hat geschrieben:Ob ein versperrter Koffer sicherer ist als ein Unversperrter, ist jedem selbst überlassen zu entscheiden.

Passt!

Ich sehe da selbst keinerlei Sicherheitsgewinn.


Grüsse,

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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von TDK29 » Di 20. Dez 2011, 23:49

Marc hat geschrieben:Und was ändert sich dadurch?
Wenn dir jemand das Behältnis entwenden will in dem Fall, kann die Person das auch wenn es verschlossen ist. Weg ist Weg.

Was soll deiner Meinung nach in solch einer Situation passieren müssen, dass sich das Verschlossen-sein des Behältnissess in irgend einer Art und Weise positiv auswirken würde? Bitte erläutere!

Grüsse,

Ein neugieriger Marc


Hallo,

So ein versperrter Koffer macht schon erstmal einen abschreckenden Eindruck.. und wenn er dann noch groß und sperrig ist, überlegt sich der Entwendende dann doch gleich zweimal ob er ihn nimmt oder nicht. (Wobei das u.U. auch das Gegenteil bewirken könnte.. Uhh versperrt - könnte was wichtiges sein..)
Ich bin jetzt zwar nicht komplett mit dem WaffG vertraut, aber ich würde es persönlich als grob fahrlässig ansehen, ein Auto, aus welchem Grund auch immer, unverschlossen, mit leicht erreichbaren Waffen stehen zu lassen. Man könnte jetzt auch noch auf noch bösere Gedanken kommen.. ein "Dieb" könnte in Minuten an eine scharfe Waffe kommen, Munition etc. wird ja meist mittransportiert... bei einem versperrten Behältnis braucht er auch erstmal einige Zeit um das zu öffnen, sofern er es vor Ort ohne Werkzeug schafft. Und son Koffer/Behälter aus nem Kofferraum rausnehmen fällt mehr auf als nur schnell ne Waffe unter dem Hemd zu verstecken.

Grüße
TDK29

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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von Marc » Mi 21. Dez 2011, 00:10

Hallo!

TDK29 hat geschrieben:Ich bin jetzt zwar nicht komplett mit dem WaffG vertraut, aber ich würde es persönlich als grob fahrlässig ansehen, ein Auto, aus welchem Grund auch immer, unverschlossen, mit leicht erreichbaren Waffen stehen zu lassen.

Laut Waffengesetzt verlierst du deine Zuverlässigkeit/handelst grob fahrlässig wenn Du eine B-Waffe - unverschlossen wie verschlossen - in einem Auto zurücklässt. Du musst sie immer in einem Behältnis mit Dir führen. Dieses Szenario fällt also flach da an sich schon nicht gedeckt vom Waffengesetz.


TDK29 hat geschrieben:Und son Koffer/Behälter aus nem Kofferraum rausnehmen fällt mehr auf als nur schnell ne Waffe unter dem Hemd zu verstecken.

Einen unverschlossenen Koffer zu öffnen, darin herumzuwerken, Waffe, Magazine, und Munition einzustecken macht also weniger Aufsehen als einfach den kompletten abgeschlossenen Koffer zu schnappen und damit unaufällig wegzugehen? Denke ich nicht...


TDK29 hat geschrieben:Ein "Dieb" könnte in Minuten an eine scharfe Waffe kommen, Munition etc. wird ja meist mittransportiert... bei einem versperrten Behältnis braucht er auch erstmal einige Zeit um das zu öffnen, sofern er es vor Ort ohne Werkzeug schafft.

Du darfst laut Waffengesetzt eine B-Waffe bei einem Transport nicht unbeaufsichtigt lassen.
Die von Dir gezeichnete Situation darf bei ordungsgemässem Umgang also gar nicht erst eintreten, es sein denn du bist bewusstlos, tot, ect.
In diesem Fall hat der Andere aber mehr als genügend Zeit entweder den koffer zu öffnen oder was noch einfacher ist, diesen einfach mitzunehmen.
Eine B-Langwaffe, die ausserhalb eines Koffers transportiert wird dürfte nämlich auch deutlich mehr Aufsehen erregen als in einem sperrigen Koffer...


Ich selbst sehe in einem Abgeschlossenen Transportbehältnis wirklich absolut keinen Sicherheistgewinn - NADA.


Grüsse,

Marc
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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von warbird » Mi 21. Dez 2011, 00:32

mercury hat geschrieben:full ack mit Marc!

+1
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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von joe77 » Mi 21. Dez 2011, 02:20

Aber solch nen Blödsinn der auf Seite 1 steht ist in meiner Gegend bei den Jägern , ob alt oder Jung auch sehr beliebt,..
Ok, das Abzugschloss nicht. Aber der Rest. Waffe darf nur ungeladen im Schrank stehen, Muni muss extra Versperrt sein,... Und der Rest halt was in den einschlägigen Waffenbibeln von kettner , Frank&Monika aus dem Deutschenland halt so drinnen steht. Und von Übereifrigen "Fachverkãufern" weitererzählt wird.
Aber Teilweise ist dieser irrglauben schon sehr eingebrannt,...
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Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte ;)

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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von Barry08 » Mi 21. Dez 2011, 05:52

Welchen Irrglauben haben Deine Jäger?
Jagen mit Herz und Hirn!

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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von joe77 » Mi 21. Dez 2011, 19:40

joe77 hat geschrieben:Waffe darf nur ungeladen im Schrank stehen, Muni muss extra Versperrt sein,... Und der Rest halt was in den einschlägigen Waffenbibeln von kettner , Frank&Monika aus dem Deutschenland halt so drinnen steht. Und von Übereifrigen "Fachverkãufern" weitererzählt wird.
Aber Teilweise ist dieser irrglauben schon sehr eingebrannt,...


Nicht Jager und Waffen, sind auch so ein Thema.
WBk bekommt sowieso keiner mehr, hab ich mir selber anhören müssen. < aus dem Mund eines Jägers.

Und im Allgemeinen kommen manchem die ganzen Dokumente durcheinander.
Wbk, Waffenpass, und europ. Feuerwaffenpass,...

Aber Hauptsach da Jaga hatt sei 12er Schrot im Auto mit xx Schuss die in denn div. Fächern und unterm Sitz rumkullern wenn er im Wirtshaus sitzt,....
Net Böss gemeint, aber wahr,....

Auch wenn er teilweise darf, aber bei machen hält sich die Flinte mehr im Auto auf als im Revier od. Schrank,...
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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas

Beitrag von BigBen » Mi 21. Dez 2011, 19:44

joe77 hat geschrieben:Auch wenn er teilweise darf, aber bei machen hält sich die Flinte mehr im Auto auf als im Revier od. Schrank,...


FUCHS KANN IMMER KOMMEN :D :D :D

Nur Spass...find sowas auch nicht OK.
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