Hallo!
TDK29 hat geschrieben:Ich bin jetzt zwar nicht komplett mit dem WaffG vertraut, aber ich würde es persönlich als grob fahrlässig ansehen, ein Auto, aus welchem Grund auch immer, unverschlossen, mit leicht erreichbaren Waffen stehen zu lassen.
Laut Waffengesetzt verlierst du deine Zuverlässigkeit/handelst grob fahrlässig wenn Du eine B-Waffe -
unverschlossen wie verschlossen - in einem Auto zurücklässt. Du musst sie immer in einem Behältnis mit Dir führen. Dieses Szenario fällt also flach da an sich schon nicht gedeckt vom Waffengesetz.
TDK29 hat geschrieben:Und son Koffer/Behälter aus nem Kofferraum rausnehmen fällt mehr auf als nur schnell ne Waffe unter dem Hemd zu verstecken.
Einen unverschlossenen Koffer zu öffnen, darin herumzuwerken, Waffe, Magazine, und Munition einzustecken macht also weniger Aufsehen als einfach den kompletten abgeschlossenen Koffer zu schnappen und damit unaufällig wegzugehen? Denke ich nicht...
TDK29 hat geschrieben:Ein "Dieb" könnte in Minuten an eine scharfe Waffe kommen, Munition etc. wird ja meist mittransportiert... bei einem versperrten Behältnis braucht er auch erstmal einige Zeit um das zu öffnen, sofern er es vor Ort ohne Werkzeug schafft.
Du darfst laut Waffengesetzt eine B-Waffe bei einem Transport nicht unbeaufsichtigt lassen.
Die von Dir gezeichnete Situation darf bei ordungsgemässem Umgang also gar nicht erst eintreten, es sein denn du bist bewusstlos, tot, ect.
In diesem Fall hat der Andere aber mehr als genügend Zeit entweder den koffer zu öffnen oder was noch einfacher ist, diesen einfach mitzunehmen.
Eine B-Langwaffe, die ausserhalb eines Koffers transportiert wird dürfte nämlich auch deutlich mehr Aufsehen erregen als in einem sperrigen Koffer...
Ich selbst sehe in einem Abgeschlossenen Transportbehältnis wirklich absolut keinen Sicherheistgewinn - NADA.
Grüsse,
Marc