Lohnsteuerausgleich

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Schlesi
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Lohnsteuerausgleich

Beitrag von Schlesi » Di 10. Jan 2012, 09:17

Hallo liebes PD-Forum,

kann mir jemand sagen wie ich den "Erwerb" meines Waffenpasses (dienstliche Zwecke) und den Ankauf der Glock in den Steuerausgleich eintragen muss?

Gehe ich richtig in der Annahme dass die Glock als Arbeitsmittel zählt und der WP als Ausbildungskosten?

Kann ich da die Summe der Aufwendungen (Psychologe, Waffenführerschein, Kosten BH) addieren und eintragen? Belege sind natürlich vorhanden.
Es grüßt der Schlesi!

slow42
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Re: Lohnsteuerausgleich

Beitrag von slow42 » Di 10. Jan 2012, 09:27

Theoretisch ist alles ausser dem Waffenführerschein (-> Ausbildungskosten) in der Rubrik "Werbungskosten" zu "verbuchen". Aufpassen: Gegenstände mit einem Preis über 400,- sind über die Nutzungsdauer "abzuschreiben" -> z.B. Nutzungsdauer 4 Jahre, Preis 800,- -> Abschreibung 4 x 200,- , wenn der Gegenstand erst im 2. Halbjahr angeschafft wurde, im 1. Jahr nur die Hälfte, dafür im 5. Jahr nochmals die Hälfte!
HA 15th .223 - STI 2011 9*19 - STI 1911 6" 9*19 - SVI 1911 5" 9*19 - LB 1911 5" .45 - S&W 14 .38 6" - S&W 15 2,5" - hämmerli .22 - Rem VM 12GA - Rem 700 .308 - Rossi .357

G34 R.I.P.

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Schlesi
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Re: Lohnsteuerausgleich

Beitrag von Schlesi » Di 10. Jan 2012, 09:42

slow42 hat geschrieben:Theoretisch ist alles ausser dem Waffenführerschein (-> Ausbildungskosten) in der Rubrik "Werbungskosten" zu "verbuchen". Aufpassen: Gegenstände mit einem Preis über 400,- sind über die Nutzungsdauer "abzuschreiben" -> z.B. Nutzungsdauer 4 Jahre, Preis 800,- -> Abschreibung 4 x 200,- , wenn der Gegenstand erst im 2. Halbjahr angeschafft wurde, im 1. Jahr nur die Hälfte, dafür im 5. Jahr nochmals die Hälfte!


Puh, das klingt nicht ganz so einfach.. Nutzungsdauer einer Glock? :P

BH-Kosten, Psychologe, Waffe ist unter Werbungskosten (sonstige oder Arbeitsmittel?) zu verbuchen.
Waffenführerschein unter Ausbildungskosten.

Hab nicht gewusst dass das als privater auch so ist :/
Es grüßt der Schlesi!

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BigBen
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Re: Lohnsteuerausgleich

Beitrag von BigBen » Di 10. Jan 2012, 09:46

Schlesi hat geschrieben:
slow42 hat geschrieben:Theoretisch ist alles ausser dem Waffenführerschein (-> Ausbildungskosten) in der Rubrik "Werbungskosten" zu "verbuchen". Aufpassen: Gegenstände mit einem Preis über 400,- sind über die Nutzungsdauer "abzuschreiben" -> z.B. Nutzungsdauer 4 Jahre, Preis 800,- -> Abschreibung 4 x 200,- , wenn der Gegenstand erst im 2. Halbjahr angeschafft wurde, im 1. Jahr nur die Hälfte, dafür im 5. Jahr nochmals die Hälfte!


Puh, das klingt nicht ganz so einfach.. Nutzungsdauer einer Glock? :P

BH-Kosten, Psychologe, Waffe ist unter Werbungskosten (sonstige oder Arbeitsmittel?) zu verbuchen.
Waffenführerschein unter Ausbildungskosten.

Hab nicht gewusst dass das als privater auch so ist :/


Im Prinzip ist der Unterschied zwischen einer privaten Arbeitnehmerveranlagung und der Steuererklärung eines Einzelunternehmers o.Ä. marginal! Ansonsten such dir halt einen günstigen Steuerberater, zahl ihm die 70-100 Euro und er macht das für dich - der kennt sich auch mit so Dingen wie Pauschalierungen etc. aus und stellt sicher dass das Ding richtig ausgefüllt eingereicht wird und du auch wirklich das Maximum rausholst!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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