Schiessen in der Schottergrube!?
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Schiessen in der Schottergrube!?
hallo forumsgemeinde
angenommen ein bekannter von mir lädt seinen freund in eine nicht eingezäunte schottergruben zum schiessen ein.
der bekannte ist nur pächter der grube und möchte seienen freud mit einer ffw schiessen lassen.
mmn ist diese aktion verboten, oder nicht?
angenommen ein bekannter von mir lädt seinen freund in eine nicht eingezäunte schottergruben zum schiessen ein.
der bekannte ist nur pächter der grube und möchte seienen freud mit einer ffw schiessen lassen.
mmn ist diese aktion verboten, oder nicht?
Glock - Built to go, not for Show!
- herr_rhodes
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- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 14:51
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Wegen dem eingezäunt bin ich mir nicht ganz sicher, auf jeden Fall müssten beide eine WBK haben da es sich um keinen behördlich genehmigten Schiessstand handelt.
Weiters müsstest du mir Bescheid sagen damit ich mitkommen kann
...
P.S.: Du bist am 31. Dez. sicher nochmal heimlich nach BL gefahren .... ich bin 2.ter nach dir

Weiters müsstest du mir Bescheid sagen damit ich mitkommen kann

P.S.: Du bist am 31. Dez. sicher nochmal heimlich nach BL gefahren .... ich bin 2.ter nach dir


Re: Schiessen in der Schottergrube!?
herr_rhodes hat geschrieben:Wegen dem eingezäunt bin ich mir nicht ganz sicher, auf jeden Fall müssten beide eine WBK haben da es sich um keinen behördlich genehmigten Schiessstand handelt.
Weiters müsstest du mir Bescheid sagen damit ich mitkommen kann...
P.S.: Du bist am 31. Dez. sicher nochmal heimlich nach BL gefahren .... ich bin 2.ter nach dir :angry-banghead:


Glock - Built to go, not for Show!
- pointi2009
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Re: Schiessen in der Schottergrube!?
WBK/WP verpflichtend für FFW Schiessen
Schottergrube muss "eingefriedet" sein, also nicht jeder darf Zutritt haben und es muss für jedermann ersichtlich sein, dass das Privatgrund ist. Als Pächter bist ja rechtlich auf Eigengrund.
Schottergrube muss "eingefriedet" sein, also nicht jeder darf Zutritt haben und es muss für jedermann ersichtlich sein, dass das Privatgrund ist. Als Pächter bist ja rechtlich auf Eigengrund.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
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and wisdom to know the difference."
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
vielen dank, genau so hätt ich mir dass vorgestellt......
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- herr_rhodes
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Re: Schiessen in der Schottergrube!?
slasher hat geschrieben:herr_rhodes hat geschrieben:Wegen dem eingezäunt bin ich mir nicht ganz sicher, auf jeden Fall müssten beide eine WBK haben da es sich um keinen behördlich genehmigten Schiessstand handelt.
Weiters müsstest du mir Bescheid sagen damit ich mitkommen kann...
P.S.: Du bist am 31. Dez. sicher nochmal heimlich nach BL gefahren .... ich bin 2.ter nach dir :angry-banghead:
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Natürlich trotzdem herzliche Gratulation
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
vielen dank, aber den 2. 49er hatte ich schon im juli geschossen.
der is mitgerechnet worden!
der is mitgerechnet worden!
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- herr_rhodes
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- Beiträge: 540
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 14:51
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Klar ist ja ein Jahresbewerb ... aber hast verdient gewonnen!
Aber wart nur nächstes Jahr schnall ich mir einen Anschlagschaft und ein Zielfernrohr auf die Viper
Aber wart nur nächstes Jahr schnall ich mir einen Anschlagschaft und ein Zielfernrohr auf die Viper

Re: Schiessen in der Schottergrube!?
pointi2009 hat geschrieben:WBK/WP verpflichtend für FFW Schiessen
Schottergrube muss "eingefriedet" sein, also nicht jeder darf Zutritt haben und es muss für jedermann ersichtlich sein, dass das Privatgrund ist. Als Pächter bist ja rechtlich auf Eigengrund.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege: muss nicht auch gewährleistet sein, dass ein Geschoss das eingefriedete Grundstück nicht verlassen kann?
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
und wie siehts da mit einem kk gewehr aus? Bezüglich wbk oder wp
(jagdkarte vorhanden)
(jagdkarte vorhanden)
.22l.r. 9x19 .357 Magnum 454 Casull .22 Hornet .243Win .308Win 6,5x55 SE 7,5x55 .300 Win Mag 12/76
Traditon ist nicht das Bewahren der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers.
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- Irwin J. Finster
- Supporter .500 S&W
- Beiträge: 4509
- Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
- Wohnort: Beim' Charles Nebenan....
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
GehtDas hat geschrieben:und wie siehts da mit einem kk gewehr aus? Bezüglich wbk oder wp
(jagdkarte vorhanden)
Wenn die Schottergrube nicht eingefriedet ist, würde ich auf jeden Fall das Einverständnis des Jägers einholen in dessen Jagdrevier sich die Grube befindet, damit es da keine Probleme gibt.
▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Bei einer Schottergrube läufts nicht anders als bei einem Grundstück mit Einfamilienhaus.
@GehtDas
Die Jagdkarte ändert nichts. Wenn die Schottergrube nicht eingefriedet ist und zu dem Jagdrevier gehört in dem Du ausgehberechtigt bist dann kannst dort jagen und somit auch schiessen.
@GehtDas
Die Jagdkarte ändert nichts. Wenn die Schottergrube nicht eingefriedet ist und zu dem Jagdrevier gehört in dem Du ausgehberechtigt bist dann kannst dort jagen und somit auch schiessen.
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Irwin J. Finster hat geschrieben:GehtDas hat geschrieben:und wie siehts da mit einem kk gewehr aus? Bezüglich wbk oder wp
(jagdkarte vorhanden)
Wenn die Schottergrube nicht eingefriedet ist, würde ich auf jeden Fall das Einverständnis des Jägers einholen in dessen Jagdrevier sich die Grube befindet, damit es da keine Probleme gibt.
Eine solche "Erlaubnis" darf Dir der Jagdausübungsberechtigte nicht erteilen.
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Gumbar hat geschrieben:Irwin J. Finster hat geschrieben:GehtDas hat geschrieben:und wie siehts da mit einem kk gewehr aus? Bezüglich wbk oder wp
(jagdkarte vorhanden)
Wenn die Schottergrube nicht eingefriedet ist, würde ich auf jeden Fall das Einverständnis des Jägers einholen in dessen Jagdrevier sich die Grube befindet, damit es da keine Probleme gibt.
Eine solche "Erlaubnis" darf Dir der Jagdausübungsberechtigte nicht erteilen.
Weil? Am Besten mit einer rechtlichen Grundlage, weil sowas einfach so behaupten ist ein wenig schwach!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
BigBen hat geschrieben:Gumbar hat geschrieben:Irwin J. Finster hat geschrieben:GehtDas hat geschrieben:und wie siehts da mit einem kk gewehr aus? Bezüglich wbk oder wp
(jagdkarte vorhanden)
Wenn die Schottergrube nicht eingefriedet ist, würde ich auf jeden Fall das Einverständnis des Jägers einholen in dessen Jagdrevier sich die Grube befindet, damit es da keine Probleme gibt.
Eine solche "Erlaubnis" darf Dir der Jagdausübungsberechtigte nicht erteilen.
Weil? Am Besten mit einer rechtlichen Grundlage, weil sowas einfach so behaupten ist ein wenig schwach!
Umgekehrt wird aber auch ein Schuh daraus - kennst du eine rechtliche Grundlage, warum ein Jäger das Schiessen in einer privaten Schottergrube erlauben sollte?
Wenn das so ginge, würden die Vereinseinsparer vor uns Jägern Kniefälle machen...

Sollte dir irgendwann ein Lodenmäntler einen Kaszettel unterschreiben, dass du in der Schottergrube eines Anderen schiessen darfst, ist der Zettel wohl nicht mal das Papier wert vor Gericht...
