WP noch gültig?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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WP noch gültig?
Hallo,
habe mal eine komplizierte Frage betreffend meinen Onkel.
Er hat als Besitzer eines Betriebes einen WP bekommen, wo bei Begründung bzw. Einschränkungen steht: "als Besitzer eines Betriebes".
Nun ist dieser Betrieb, ein Sägewerk, und der Wohnort dieselbe Adresse, sprich das private Haus steht am Betriebsgelände. Sein Sohn (also mein Cousin) hat bis jetzt offiziell für ihn gearbeitet.
Mein Onkel ist kürzlich in Pension gegangen und da das Haus gleich neben dem Betrieb steht, hilft mein Onkel seinem Sohn, der den Betrieb offiziell übernommen hat, weiterhin unentgeltlich im Betrieb. Ist also nicht gemeldet, da er keine Kohle bekommt, darf das aber offiziell auch ohne Meldung machen, da er eben keine Kohle bekommt.
Gilt denn der WP nun nur noch als WBK da er den Betrieb nicht mehr leitet, und würde es einen unterschied machen, wenn er es meldet, dass er dort arbeitet. Geht das überhaupt, dass man anmeldet wo zu arbeiten, dafür aber kein Gehalt bekommt?
Er will nicht auf der BH fragen, da er meint die kommen nur auf blöde Ideen wenn er da nachfragt.
habe mal eine komplizierte Frage betreffend meinen Onkel.
Er hat als Besitzer eines Betriebes einen WP bekommen, wo bei Begründung bzw. Einschränkungen steht: "als Besitzer eines Betriebes".
Nun ist dieser Betrieb, ein Sägewerk, und der Wohnort dieselbe Adresse, sprich das private Haus steht am Betriebsgelände. Sein Sohn (also mein Cousin) hat bis jetzt offiziell für ihn gearbeitet.
Mein Onkel ist kürzlich in Pension gegangen und da das Haus gleich neben dem Betrieb steht, hilft mein Onkel seinem Sohn, der den Betrieb offiziell übernommen hat, weiterhin unentgeltlich im Betrieb. Ist also nicht gemeldet, da er keine Kohle bekommt, darf das aber offiziell auch ohne Meldung machen, da er eben keine Kohle bekommt.
Gilt denn der WP nun nur noch als WBK da er den Betrieb nicht mehr leitet, und würde es einen unterschied machen, wenn er es meldet, dass er dort arbeitet. Geht das überhaupt, dass man anmeldet wo zu arbeiten, dafür aber kein Gehalt bekommt?
Er will nicht auf der BH fragen, da er meint die kommen nur auf blöde Ideen wenn er da nachfragt.

Re: WP noch gültig?
Meiner Meinung nach, jetzt nur mehr als WBK zu betrachten,...
War bei nem Bekannten von mir auch so. Als Einschränkung "Nur für die Arbeit" << habs den genauen Wortlaut nicht im Kopf.
Postler, jetzt in Pension.
Lt. Bh der Waffenpass nur mehr WBK zu sehen,...
Aber mal schauen was die anderen sagen.
mfg
Josef
War bei nem Bekannten von mir auch so. Als Einschränkung "Nur für die Arbeit" << habs den genauen Wortlaut nicht im Kopf.
Postler, jetzt in Pension.
Lt. Bh der Waffenpass nur mehr WBK zu sehen,...
Aber mal schauen was die anderen sagen.
mfg
Josef
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Josef
Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte
Josef
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- .50 BMG
- Beiträge: 1529
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Re: WP noch gültig?
Besitzer interpretiere ich als (Teil-)Eigentümer bzw. Gesellschafter.KGR84 hat geschrieben:Er hat als Besitzer eines Betriebes einen WP bekommen, wo bei Begründung bzw. Einschränkungen steht: "als Besitzer eines Betriebes".
Ob jemand in dem Unternehmen tätig ist, ist ja eine andere Sache. Ob nun als Geschäftsführer, Angestellter, Arbeiter, geringfügig oder Vollzeit.
Ob ein Betrieb nun ein Unternehmen, ungeachtet dessen ob Einzelunternehmen oder Gesellschaft bedeutet, ist die zweite Sache.
Steht diese von dir angeführte Einschränkung wortwörtlich so im WP?
Ich würde mal einen Juristen, der auf Waffenrecht spezialisiert ist, kontaktieren. Ohne zu wissen, wie kundig und engagiert bzw. waffenbesitzerfreundlich die Mitarbeiter auf der betreffenden BH sind, würde ich mir dabei keine verbindlichen Auskünfte erwarten.
Re: WP noch gültig?
Andere blöde Frage: warum kriege ich als Inhaber eines Betriebes einen WP?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: WP noch gültig?
BigBen hat geschrieben:Andere blöde Frage: warum kriege ich als Inhaber eines Betriebes einen WP?
Das scheint mir in diesem Fall klar, da:
"Nun ist dieser Betrieb, ein Sägewerk, und der Wohnort dieselbe Adresse, sprich das private Haus steht am Betriebsgelände."
Also ein weitläufiges Betriebsgelände und wenn der Onkel dort Nachtwächter spielen will dann reicht es nicht dass sich seine Wohnung/Haus am selben Gelände befindet. Wenn es sich nachts auf so einem großen Betriebsgelände "tut" kann man ja nicht jedes Mal die Polizei holen aber unbewaffnet nach dem Rechten sehen ist auch nicht das Wahre. Eigentlich einleuchtend die damalige Regelung/Einschränkung.
Re: WP noch gültig?
Gumbar hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Andere blöde Frage: warum kriege ich als Inhaber eines Betriebes einen WP?
Das scheint mir in diesem Fall klar, da:
"Nun ist dieser Betrieb, ein Sägewerk, und der Wohnort dieselbe Adresse, sprich das private Haus steht am Betriebsgelände."
Also ein weitläufiges Betriebsgelände und wenn der Onkel dort Nachtwächter spielen will dann reicht es nicht dass sich seine Wohnung/Haus am selben Gelände befindet. Wenn es sich nachts auf so einem großen Betriebsgelände "tut" kann man ja nicht jedes Mal die Polizei holen aber unbewaffnet nach dem Rechten sehen ist auch nicht das Wahre. Eigentlich einleuchtend die damalige Regelung/Einschränkung.
Ok, macht Sinn....schade dass mein Betriebsgelände nur 30qm groß ist

Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: WP noch gültig?
Nein auch für ein Betriebsgelände in diesem Ausmaß würde ihm unter normalen Umständen kein WP zugesprochen werden, das hatte auch andere, spezielle Gründe ... können wir, bei Interesse, mal persönlich bereden Ben 


- pointi2009
- .50 BMG
- Beiträge: 5545
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
- Wohnort: PL
Re: WP noch gültig?
denke auch, dass das andere Gründe hat, denn sonst hätt jeder Eigentümer einer Firma+Gelände eine WP. Die Frage ist, ob die anderen speziellen Gründe noch Bestand haben und somit die Begründung vielleicht doch noch gegeben ist.
Ansonsten erlischt normal die WP mit dem Wegfall des Ausstellungsgrundes.
Ansonsten erlischt normal die WP mit dem Wegfall des Ausstellungsgrundes.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
Re: WP noch gültig?
Es hat grundsätzlich schon etwas mit dem Betrieb und dem Besitz zu tun, nur zusätzlich kommen ganz spezielle geländespezifische Eigenschaften hinzu, die mitspielen.

Re: WP noch gültig?
Darf ich fragen, wann (Jahr) der WP ausgestellt wurde?
Also wenn der wortlaut wirklich "als Besitzer eines Betriebes" lautet, müsste die Berechtigung zum Führen meiner Meinung nach erloschen sein.
Also wenn der wortlaut wirklich "als Besitzer eines Betriebes" lautet, müsste die Berechtigung zum Führen meiner Meinung nach erloschen sein.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: WP noch gültig?
ca. 5 jahre her.
er hat mich das am we gefragt ... muss ihn noch mal fragen ob das genau so stimmt.
terroretisch braucht er sie ja nur für sein eigenes grundstück ... dieses ist jedoch aufgrund der größe, und weil auch ständig lieferungen kommen, die teilweise selbstständig abgeladen werden, nicht eingefriedet. dann dürfte er die waffe auch auf seinem grund nicht führen oder?
er hat mich das am we gefragt ... muss ihn noch mal fragen ob das genau so stimmt.
terroretisch braucht er sie ja nur für sein eigenes grundstück ... dieses ist jedoch aufgrund der größe, und weil auch ständig lieferungen kommen, die teilweise selbstständig abgeladen werden, nicht eingefriedet. dann dürfte er die waffe auch auf seinem grund nicht führen oder?

Re: WP noch gültig?
Wenn die Berechtigung zum Führen erloschen ist, darf er sie nicht mehr führen, denn
Eine Waffe führt [...] nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder
eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich
hat. (§ 7 WaffG)
Wenn er aus der Liegenschaft eine Einfriedung macht, ist das Führen innerhalb der Einfriedung
kein Problem. Ein Waffenpass mit zeitlicher bzw. örtlicher Beschränkung ist ausserdem nicht zulässig
(BMI-VA1900/0072-III/3/2011, Seite 41).
Eine Waffe führt [...] nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder
eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich
hat. (§ 7 WaffG)
KGR84 hat geschrieben:terroretisch braucht er sie ja nur für sein eigenes grundstück
Wenn er aus der Liegenschaft eine Einfriedung macht, ist das Führen innerhalb der Einfriedung
kein Problem. Ein Waffenpass mit zeitlicher bzw. örtlicher Beschränkung ist ausserdem nicht zulässig
(BMI-VA1900/0072-III/3/2011, Seite 41).

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: WP noch gültig?
pointi2009 hat geschrieben:Ansonsten erlischt normal die WP mit dem Wegfall des Ausstellungsgrundes.
hi
ich weiss eh wie du es meinst
trotzdem der ordnung halber:
der WP erlischt ned
er wird zur WBK ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: WP noch gültig?
Das einzige was "erlischt", ist die Berechtigung zum Führen!

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: WP noch gültig?
Irgendwo hat vor einigen Wochen hier im Forum jemand einen Gesetzesauszug gepostet, wo wortwörtlich drinnen steht, dass wenn bei einen WP der Bedarf wegfällt dieser automatisch zur WBK wird.
