so wie es bei uns ausschaut, bist eh der Blöde, wenn du z.B.: einen Messerstecher oder Einbrecher anschiesst.
dann darfst dem "armen" auch noch Schmerzensgeld zahlen und dem Staat jede Menge Gerichtsgebühren und fürn Rechtsverdreher.
verkehrte Welt

spareribs hat geschrieben:WP hin oder her:
so wie es bei uns ausschaut, bist eh der Blöde, wenn du z.B.: einen Messerstecher anschiesst.
dann darfst dem "armen" auch noch Schmerzensgeld zahlen und dem Staat jede Menge Gerichtsgebühren.
verkehrte Welt
spareribs hat geschrieben:...
wenn du z.B.: einen Messerstecher oder Einbrecher anschiesst.
...
zum anderen ist erforderlich, dass der Antragsteller selbst mit einer hohen Wahrscheinlichkeit in die bedarfsbegründende Situation kommt
Thule hat geschrieben:...
Nur der Ordnung halber:Ganz einfach, der Polizist darf im Dienst auch ohne WP seine Waffe führen
Seine Waffe nicht nur die Dienstwaffe. Ist im § 47 geregelt.
Thule hat geschrieben:...
KGR84:
Wie ich geschrieben habe:
Nach tschechischem Vorbild.
...
Thule hat geschrieben:Ich versteh dich schon nur ist das aus rechtlicher Sicht etwas ganz anderes und so nicht umzusetzen. ...