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von sandman » Do 16. Feb 2012, 20:00
BigBen hat geschrieben:Andi1911 hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Das ist prinzipiell korrekt, das Gesetz spricht von "geschlossen" aber nicht "verschlossen". Du darfst aber auch selbst keinen schnellen/direkten Zugriff auf die Waffe haben, sonst wäre es kein Transport sondern ein WP-pflichtiges führen der Waffen.
Und ich habe mir extra ein Glock Koffer mit Schloss gekauft
Trifft das mit kein schneller/direkter Zugriff auch auf eine Tasche mit Zip und wo beide Griffe mit Klett verbunden sind zu?
Es gibt Büchsenmacher die erzählen ihren Kunden das ein Plastiksackerl reicht - was ich bezweifele, aber Tasche mit Zipp und Klett sollte auf jeden Fall in Ordnung gehen.
Jaein! Wen das Plastiksackerl mit Verschluss ist (zB die Ziplocks oder mit Klebeband) und es sich außerhalb der reichweite (zB im Kofferraum) befindet, dann reicht es. Ein Plastiksackerl, das mit einem Tixostreifen verschlossen ist und auf dem Beifahrersitz ruht reicht nicht, da ein schneller Zugriff möglich wäre.
Und gerade ein Bauchtascherl mit Zip gilt als nicht ausreichend, da eben ein schneller Zugriff möglich wäre.
Das wurde irgendwann einmal ausführlich im Verband Forum diskutiert.
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89