Darf ich meine Kat C Waffe per öffentlichen Verkehrsmitteln transportieren? Natürlich ungeladen und gesichert.
Was ist dazu erforderlich?
Ein Waffenkopffer? Muss der Verschlossen sein (zb per Zahlenschloss)
Reicht eine Waffentasche (nur mit Zippverschluss geschlossen)?
Transport von Kat C Waffen in öffentlichen Verkehrsmitteln
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Transport von Kat C Waffen in öffentlichen Verkehrsmitte
Kommt auf die Transportbestimmungen der öffentlichen Verkehrsmittel an...die haben quasi das Hausrecht und können es dir verbieten oder auch nicht. Bei den Wiener Linien ist Transport (dem Gesetz entsprechend entladen, geschlossenes Behältnis wie z.B. Waffenkoffer, Rangebag etc.) kein Problem, aber eine geladene Waffe darfst auch mit WP nicht führen - außer du bist Exekutivorgan sprich Polizist oder Ähnliches.
http://www.wienerlinien.at/media/files/ ... _28989.pdf
"D. Ausschluss von der Benützung der Anlagen oder Fahr Ausschluss von der Benützung der Anlagen oder Fahrzzeuge
[...]
e) Personen, die geladene Schusswaffen mit sich führen, mit Ausnahme der Polizei"
da explizit "geladene Schusswaffen" steht, sollte ungeladen also in Ordnung gehen!
http://www.wienerlinien.at/media/files/ ... _28989.pdf
"D. Ausschluss von der Benützung der Anlagen oder Fahr Ausschluss von der Benützung der Anlagen oder Fahrzzeuge
[...]
e) Personen, die geladene Schusswaffen mit sich führen, mit Ausnahme der Polizei"
da explizit "geladene Schusswaffen" steht, sollte ungeladen also in Ordnung gehen!
Zuletzt geändert von BigBen am Mo 20. Feb 2012, 08:20, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: "verschlossenes Behältnis" auf "geschlossenes Behältnis" korrigiert
Grund: "verschlossenes Behältnis" auf "geschlossenes Behältnis" korrigiert
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Transport von Kat C Waffen in öffentlichen Verkehrsmitte
Ich hab meine Glock im Glockkoffer im Rucksack wenn ich zum Schiessen fahre.
Und Langwaffen egal ob B oder C einfach in einer normalen Gewehrtasche mit Zipp ohne Schloss.
Und Langwaffen egal ob B oder C einfach in einer normalen Gewehrtasche mit Zipp ohne Schloss.
Re: Transport von Kat C Waffen in öffentlichen Verkehrsmitte
Rein rechtlich müssen Waffen beim Transport entladen in einem geschlossenen Behältnis sein.
Und ja, es gibt eine Suchfunktion und ja, das Thema wurde schon mehrmals behandelt.
Grüße
Sandman
Und ja, es gibt eine Suchfunktion und ja, das Thema wurde schon mehrmals behandelt.
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: Transport von Kat C Waffen in öffentlichen Verkehrsmitte
Bonfire hat geschrieben:Reicht eine Waffentasche (nur mit Zippverschluss geschlossen)?
ja
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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