Neue Waffengesetz Durchführungsverordnung geplant

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Promo
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Neue Waffengesetz Durchführungsverordnung geplant

Beitrag von Promo » Do 23. Feb 2012, 22:50

Hier die URL zu allen Dokumenten: http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_begutachtungen/

- WBK/WP im Scheckkartenformat kommen
- Psychotest wird "reformiert" mit alternativen Tests und zusätzlich verteuert

Weitere wesentliche Teuerung erwarte ich mir dadurch dass WBK's nur noch zentral gedruckt und nicht geändert werden können. Dadurch ist bei jeder Änderung (Wechsellauf, Erweiterung, ..) eine Neue fällig die vermutlich mit den selben Gebühren wie für die Neuausstellung einer WBK verbunden ist.
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OC Tom
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Re: Neue Waffengesetz Durchführungsverordnung geplant

Beitrag von OC Tom » Do 23. Feb 2012, 23:08

Promo hat geschrieben: (Wechsellauf, Erweiterung, ..) eine Neue fällig .


Warum wird bei einem Wechsellauf die WBK neu ausgestellt?

Erweiterungen hat man ja zum Glück :evil: auch net so oft das die Kosten jetzt so eine Rolle spielen :D
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Re: Neue Waffengesetz Durchführungsverordnung geplant

Beitrag von gewo » Do 23. Feb 2012, 23:15

OC Tom hat geschrieben:
Promo hat geschrieben: (Wechsellauf, Erweiterung, ..) eine Neue fällig .

Warum wird bei einem Wechsellauf die WBK neu ausgestellt?
Erweiterungen hat man ja zum Glück :evil: auch net so oft das die Kosten jetzt so eine Rolle spielen :D


hi

weil die wenigsten dafuer einen platz "hergeben" wollen

und das geht nur wenn du mit einer art "reservierungsbestaetigung" des haendlers (zumindestens aber mit den daten des wechsellaufes wie seriennummer, kaliber ect) zu deinem SB gehst und dir GENAU DIESEN wechsellauf mit seriennummer und kaliber in die WBK eintraegen laesst

solche zusatzinfos koennte man aber - analog zum neuen scheckkartenfuehrereschein - ueber ein zusatzblatt loesen das auch ned verpflichtend immer mitgefuehrt wird
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Re: Neue Waffengesetz Durchführungsverordnung geplant

Beitrag von Promo » Do 23. Feb 2012, 23:18

Zubehörteile müssen - wenn sie keinen WBK-Platz belegen sollen - auf der Rückseite der WBK vermerkt werden. Dazu ist auch der "Raum für behördliche Vermerke" vorgesehen. Im Falle einer Scheckkarte muss diese neu bei der Staatsdruckerei bestellt werden wofür auch wieder die Kosten einer Neuausstellung anfallen würden.
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Shephard

Neue Waffengesetz Durchführungsverordnung geplant

Beitrag von Shephard » Fr 24. Feb 2012, 06:55

Die Sache mit WBK/WB im Scheckkartenformat find ich an sich gar nicht so schlecht, natürlich nur wenn die Anzahl und etwaige Eintragungen nicht droben stehen.

Es liegt ja ohnehin alles auf und wer sich seine Plätze nicht merken kann sollte eh hinterfragen ob sonst alles richtig läuft...

Wär halt ideal fürs Geldtascherl. Außerdem nicht (Waffen)Ölempfimdlich?!

Armalito
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Re: Neue Waffengesetz Durchführungsverordnung geplant

Beitrag von Armalito » Fr 24. Feb 2012, 07:08

OC Tom hat geschrieben:Erweiterungen hat man ja zum Glück :evil: auch net so oft das die Kosten jetzt so eine Rolle spielen :D


wenn in wien die "regel" verdoppeln gilt-> von 2 auf 4, und von 4 auf 8 wird´s sehr wohl eine rolle spielen...

ABCASHEN WO GEHT! :snooty:
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Re: Neue Waffengesetz Durchführungsverordnung geplant

Beitrag von pointi2009 » Fr 24. Feb 2012, 08:51

da auch jetzt die Anzahl auf der WBK steht, wird das vermutlich in Zukunft auch so sein. Ist ja bei der mangelnden Verfügbarkeit der Informationen nötig, stell dir vor, hast 10 Plätze und fährst mit 10 Kat B Waffen spazieren, Verkehrskontrolle - na woher soll der arme Polizist wissen, wieviele du haben darfst :D
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Shephard

Neue Waffengesetz Durchführungsverordnung geplant

Beitrag von Shephard » Fr 24. Feb 2012, 09:17

Wie oft kommt das vor? Sollen's eine Anfrage machen und fertig.

Jetzt wär die Gelegnheit den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen.

Varminter

Re: Neue Waffengesetz Durchführungsverordnung geplant

Beitrag von Varminter » Fr 24. Feb 2012, 11:04

Shephard0815 hat geschrieben:Wie oft kommt das vor? Sollen's eine Anfrage machen und fertig.

Jetzt wär die Gelegnheit den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen.



DAS wäre das LETZTE, was unsrer Obrigkeit in Sachen Waffen einfällt, da gibt´s nur verschärfen, schikanieren, unattraktiv machen um den hehren Zweck von "sowenig Waffen wie möglich im Volk" zu verwirklichen.

:twisted:

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haunclesam
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Re: Neue Waffengesetz Durchführungsverordnung geplant

Beitrag von haunclesam » Fr 24. Feb 2012, 12:24

ich wäre ja überhaupt dafür, dass sie diese depatte Anzahlbegrenzung ersatzlos streichen ... Träumerei

Lichtgestalt
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Re: Neue Waffengesetz Durchführungsverordnung geplant

Beitrag von Lichtgestalt » Fr 24. Feb 2012, 12:37

haunclesam hat geschrieben:ich wäre ja überhaupt dafür, dass sie diese depatte Anzahlbegrenzung ersatzlos streichen ... Träumerei


Das wäre eine ECHTE Vereinfachung.
Vorschlag 2 Klassen.
Große WBK: Vereinsmittgliedschaft + inlimitiert
Kleine WBK: ohne Verein. 2 Plätze

Nur dann gebe es kein weiteres Abzocken.

Armalito
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Re: Neue Waffengesetz Durchführungsverordnung geplant

Beitrag von Armalito » Fr 24. Feb 2012, 12:41

ALLES viel zu wenig!

WBK mind. 10 Jahre? - JA!
Irgendwelche Vorfälle? - NEIN!
Verwahrung in Ordnung? - JA!

IST GLEICH WAFFENPASS! :at1:
Geh bitte...

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Shephard

Re: Neue Waffengesetz Durchführungsverordnung geplant

Beitrag von Shephard » Fr 24. Feb 2012, 12:44

Lichtgestalt hat geschrieben:
haunclesam hat geschrieben:ich wäre ja überhaupt dafür, dass sie diese depatte Anzahlbegrenzung ersatzlos streichen ... Träumerei


Das wäre eine ECHTE Vereinfachung.
Vorschlag 2 Klassen.
Große WBK: Vereinsmittgliedschaft + inlimitiert
Kleine WBK: ohne Verein. 2 Plätze

Nur dann gebe es kein weiteres Abzocken.


Wo wir wieder bei der Vereinspflicht wären und einer 2 Klassen (WBK) Gesellschaft?!?
Wo es dann so wie in Deutschland von der Gunst des Schützenmeisters abhängt ob er dich aufnimmt oder nicht bzw. so
in der Art?!?!

Nein danke, dann lieber Beschränkung für ALLE.

Haunclesam´s Version wär die einzige mit der ich mich anfreunden kann.
(Natürlich ist mir klar, dass das so nicht kommen wird, schließlich muss dem rechtstreuen Bürger ja regelmässig das Geldbörserl
entleert werden. Wo kämen wir da hin wenn sich der was dersparen könnt)

lg

Lichtgestalt
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Re: Neue Waffengesetz Durchführungsverordnung geplant

Beitrag von Lichtgestalt » Fr 24. Feb 2012, 13:11

Armalitos Variante wäre natürlich die Superlative, mein Voschlag gibt's da bescheidener.
Natürlich wäre dann die Problematik in einem Verein rein zukommen etwas verschärft.
Und was die Twuklassengesellschaft betrifft die gibt es bereits.

Shephard

Re: Neue Waffengesetz Durchführungsverordnung geplant

Beitrag von Shephard » Fr 24. Feb 2012, 13:19

joa, die wp version klingt recht vernünftig soweit. Interessanter Ansatz.

2. Klassen Schicht ist ja großteils bereits umgesetzt, seh ich ähnlich. Auch wenn nicht
offiziell, merken tut man es immer häufiger imho. :(

Aber was das Waffenrecht betrifft sind wir dann doch noch alle ziemlich gleich...

(Letzter Satz gilt unter Vorbehalt der verschieden Auslegungen bei Antragstellung der jeweiligen
Magistrate und BH´s) :whistle:

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