die Waffen und die Ehe

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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OC Tom
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die Waffen und die Ehe

Beitrag von OC Tom » So 26. Feb 2012, 22:06

Hallo Leute,

wie der Titel schon sagt geht es um unser Hobby und in diesem Fall um meine bessere Hälfte bzw unsere besseren Hälften :)
Da ich mit der SuFu leider nichts gutes gefunden habe dachte ich mir frage ich euch halt mal.

Das ich und meine Frau die Waffen gemeinsam Verwahren dürfen denke ich richtig zu wissen. (Bei jedem anderen Verhältnis wird ist es schwerer Kinder/Eltern Freund/Freundin etc.)
Beispiel bei uns: Verheiratet jeweils eine WBK mit 2 Plätzen ein Tresor alle 4 Waffen liegen frei drin rum. Eine gesonderte Trennung ist nicht nötig. Sprich zwei Geldkassetten wo jeweils die jeweiligen Waffen drin sind.

aber wie sieht das mit einem Besuch am Schiessstand aus jetzt kenne ich mich nicht mehr aus.
Ich habe mal gehört oder besser glaube zu wissen das wenn mir ein Freund/Schützenkollege seine Waffe borgt wir so eine Art "Überlassungserklärung" machen müssen.
Beispiel: Ich WBK 2 Plätze beide voll Er WBK 2 Plätze ebenfalls voll
Ich gebe ihm eine von meinen er eine von Ihm dann hat noch jeder einen Zettel wo steht das wir "Getauscht" haben zum Zweck "am Schiessstand fahren und testen/trainieren what ever"

Aber muss ich das auch mit meiner Frau machen wenn ich mir eine Ihrer Waffen "ausborge/nehme" und damit schiessen fahre ?
Klar das ich nur mit der max. Zahl an Waffen unterwegs bin die meiner WBK entsprechen und sie Bescheid weiss ;)

Aber muss ich mit meiner Frau auch so einen Zettel ausfüllen oder ist das durch die Ehe etwas unkomplizierter ? :?

_____________
_____________

Noch eine Frage aber diese betrifft das Thema Erweiterung ist aber wieder mit der Ehe verwurzelt.

Wenn ich mehre Wohnsitze bzw. Nebenwohnsitze habe könnte ich doch probieren die WBK zu erweitern mit der Begründung SV an allen Wohnsitzen und das ein ständiges hin und her der Waffen nur schwer möglich ist, vorallem das ich noch eine für den Schiesssport taugliche Waffe brauche auf die ich mich aber bei SV nicht verlassen will zb. KK zum günstigen Training
Ich sage mal Probieren kann man das ja mal.ha
Aber würden mir die Waffen meiner Frau bzw. eher die Plätze einen Strich durch die Rechnung machen den soviele WS/NWS haben wir dann doch nicht an der Zahl sind es 3.
Nun könnte die BH ja leicht sagen na eigentlich würde die Begrundung funken aber die Frau besitzt ja auch eine WBK und Plätze, also vergessen Sie das gleich mal.


Danke für eure Hilfe
LG
Tom
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haunclesam
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Re: die Waffen und die Ehe

Beitrag von haunclesam » So 26. Feb 2012, 22:21

Mir wurde es damals (2008) beim WaFü so erklärt, dass man zu jedem Zeitpunkt nur zu 2 Waffen (bei 2 WBK Plätzen) Zugang haben darf, also da ginge dann auch theoretisch auch in der Ehe die gemeinsame Verwarung in dieser Form nicht.
Allerdings wurde mir damals auch erklärt (ging damals um mich und meinen Bruder), dass man so eine Überlassungsbescheinigung in schriftlicher Form erst nach x (4 of 6?) der Überlassung benötigt; also wäre es Tageweise zum am Schießstand fahren kein Prob, so lange man eben physich gun getauscht hat und zu jedem Zeitpunkt nur zu so vielen Kat B guns zugriff hat wie man haben darf... aber da ich das leider mit konkreten Paragraphen weder untermauern noch widerlegen kann bin ich wohl nicht die beste Hilfe. - wie gesagt, wurde uns damals so erklärt, bin aber auf handfestere Be- oder Hinweise gespannt.


EDIT: bezüglich der 3. Frage: ich glaube in diesem Zusammenhang werden die WBKs schon getrennt betrachtet - vor allem wenn man ned grad zur gleichen Zeit mit gleichen Begründungen erweitert. Jedoch ist SV immer ein schlechter Erweiterungsgrund. Mit Schießsport und ausreichend Listen hat man bessere Chancen. Angenommen die Frau schießt KK und Revolver Bewerbe, du aber HA Gewehr und Pistole dynamisch dann könnte man ja mit den jeweils geliehenen Waffen die anderen Bewerbe schießen und dann erweitern mit der Begründung man hat auch gesteigertes Interesse an den anderen Berwebsarten benötigt aber jeweils dafür eine Waffe die besser auf einen abgstimmt ist oder was auch immer

sf77
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Re: die Waffen und die Ehe

Beitrag von sf77 » So 26. Feb 2012, 22:37

Für die Meldung des Erwerbs einer FFWaffe bei der Behörde hat man eine Frist. Innerhalb dieser Frist (ich glaube 6 Wochen bei FFW) müsste man theoretisch gar nix machen beim Tausch. Wichtig ist das du nicht mehr Waffen hast als deine WBK erlaubt.
Mit einer Überlassungserklärung ist man daher immer auf der sicheren Seite.
Auch bei Eheleuten. Das bisserl Aufwand sollte es dir Wert sein.
Recht zu haben heißt nicht zwangsläufig dieses auch anstandslos zugesprochen zu bekommen.
Wenn also ein Polizist eine Anfrage macht wem den die Waffe gehört die du da grad spazieren führst, dann kann er das einfach hinnehmen oder nicht, mit der Überlassungserklärung gibts keine offenen Fragen und er muß es so akzeptieren.
Zum Thema der gemeinsamen Verwahrung gabs etwas, ein Rundschreiben, Erlass oder ähnliches, weiß nicht mehr genau. Bei Eheleuten geht die gemeinsame Verwahrung in Ordnung, bzw. wird geduldet.

Suche nach "VwGH 2978/80 vom 22.4.81" oder hier:

viewtopic.php?t=6510&p=114747#p109956
viewtopic.php?t=2859&p=49325#p49325

gewo
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Re: die Waffen und die Ehe

Beitrag von gewo » So 26. Feb 2012, 23:16

hi

OC Tom hat geschrieben:...
Ich gebe ihm eine von meinen er eine von Ihm dann hat noch jeder einen Zettel wo steht das wir "Getauscht" haben zum Zweck "am Schiessstand fahren und testen/trainieren what ever"
Aber muss ich das auch mit meiner Frau machen wenn ich mir eine Ihrer Waffen "ausborge/nehme" und damit schiessen fahre ?

wenn du es machst bist du mit einem (vorkopierten) kaesezettel bei dem du nur noch datum einstetzt und unterschreibst auf der sicheren seitee
evt ist es auch nicht noetig
kann dir wohl kaum wer sicher sagen
dein sachbearbeiter am waffenamt evt

OC Tom hat geschrieben:.
Wenn ich mehre Wohnsitze bzw. Nebenwohnsitze habe könnte ich doch probieren die WBK zu erweitern mit der Begründung SV an allen Wohnsitzen und das ein ständiges hin und her der Waffen nur schwer möglich ist, vorallem das ich noch eine für den Schiesssport taugliche Waffe brauche auf die ich mich aber bei SV nicht verlassen will zb. KK zum günstigen Training
Ich sage mal Probieren kann man das ja mal.

ja, das geht
dazu gibt es einen erlass
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Re: die Waffen und die Ehe

Beitrag von munin » Mo 27. Feb 2012, 09:23

haunclesam hat geschrieben:Mir wurde es damals (2008) beim WaFü so erklärt, dass man zu jedem Zeitpunkt nur zu 2 Waffen (bei 2 WBK Plätzen) Zugang haben darf, also da ginge dann auch theoretisch auch in der Ehe die gemeinsame Verwarung in dieser Form nicht.
Allerdings wurde mir damals auch erklärt (ging damals um mich und meinen Bruder), dass man so eine Überlassungsbescheinigung in schriftlicher Form erst nach x (4 of 6?) der Überlassung benötigt; also wäre es Tageweise zum am Schießstand fahren kein Prob, so lange man eben physich gun getauscht hat und zu jedem Zeitpunkt nur zu so vielen Kat B guns zugriff hat wie man haben darf... aber da ich das leider mit konkreten Paragraphen weder untermauern noch widerlegen kann bin ich wohl nicht die beste Hilfe. - wie gesagt, wurde uns damals so erklärt, bin aber auf handfestere Be- oder Hinweise gespannt.


Weil meine Frage gerade dazu passt:

Mein Bruder und ich sind beide Besitzer eines WP. Wir sind beide am gleichen Ort Hauptwohnsitz gemeldet. Ich habe noch einen weiteren Nebenwohnsitz. An beiden Orten ist eine sichere Verwahrung gegeben. Ist es dann problematisch wenn mein Bruder am Hauptwohnsitz auch auf meine Waffe Zugriff hat?
Im Fall einer Kontrolle wäre meine Waffe gerade am Nebenwohnsitz - was passiert dann?
Muss ich hier irgendetwas besonders beachten?

Danke im Voraus,

der Munin

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Re: die Waffen und die Ehe

Beitrag von Stickhead » Mo 27. Feb 2012, 10:06

gewo hat geschrieben:hi

OC Tom hat geschrieben:...
Ich gebe ihm eine von meinen er eine von Ihm dann hat noch jeder einen Zettel wo steht das wir "Getauscht" haben zum Zweck "am Schiessstand fahren und testen/trainieren what ever"
Aber muss ich das auch mit meiner Frau machen wenn ich mir eine Ihrer Waffen "ausborge/nehme" und damit schiessen fahre ?

wenn du es machst bist du mit einem (vorkopierten) kaesezettel bei dem du nur noch datum einstetzt und unterschreibst auf der sicheren seitee
evt ist es auch nicht noetig
kann dir wohl kaum wer sicher sagen
dein sachbearbeiter am waffenamt evt


Wenn du dem, dem du sie borgst zu 100% vertraust, brauchst du keinen Zettel - andernfalls wäre es auf jeden Fall ratsam etwas schriftlich zu haben!

munin hat geschrieben:Weil meine Frage gerade dazu passt:

Mein Bruder und ich sind beide Besitzer eines WP. Wir sind beide am gleichen Ort Hauptwohnsitz gemeldet. Ich habe noch einen weiteren Nebenwohnsitz. An beiden Orten ist eine sichere Verwahrung gegeben. Ist es dann problematisch wenn mein Bruder am Hauptwohnsitz auch auf meine Waffe Zugriff hat?
Im Fall einer Kontrolle wäre meine Waffe gerade am Nebenwohnsitz - was passiert dann?
Muss ich hier irgendetwas besonders beachten?


Teile der Behörde nachweislich mit, dass du die Waffen fallweise bzw. permanent am Zweitwohnsitz verwahrst. Ist auf jeden Fall kein Fehler!
Zur gemeinsamen Verwahrung:

Runderlass des BMI zur 2. WaffV hat geschrieben:Auf Grundlage dieser Überlegungen stellt die gemeinsame Verwahrung von Schusswaffenm in einem Tresor unter Verwendung von jeweils nur einem Ehepartner zugänglichen Stahlkassetten zwar eine erhöhte Verwahrungssicherheit dar, es erscheint jedoch mit dem Schutzzweck der Norm des § 8 WaffG, dass nur Berechtigte Zugang zu genehmigungspflichtigen Schusswaffen haben sollen, nicht im Widerspruch zu stehen, wenn die Verwahrung der genehmigungspflichtigen Schusswaffen durch berechtigte Ehegaetten in einem Tresor ohne Verwendung von Stahlkassetten erfolgt.


Ich kann mir auch vorstellen, dass es zwischen Geschwistern, Eltern und Kindern, Ehepartnern oder Lebensabschnittspartnern kein Problem darstellen sollte. Ich verwahre meine Waffen fallweise mit meinem Vater gemeinsam und es gab noch nie Beanstandungen.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: die Waffen und die Ehe

Beitrag von Charles » Mo 27. Feb 2012, 10:43

Stickhead hat geschrieben:
Ich kann mir auch vorstellen, dass es zwischen Geschwistern, Eltern und Kindern, Ehepartnern oder Lebensabschnittspartnern kein Problem darstellen sollte. Ich verwahre meine Waffen fallweise mit meinem Vater gemeinsam und es gab noch nie Beanstandungen.



So ist es. Aber ob das noch möglich ist nach dem 1.7.2012? :think:

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Re: die Waffen und die Ehe

Beitrag von Stickhead » Mo 27. Feb 2012, 10:44

Sehen wir dann eh, was in der DVO zum neuen §16a WaffG steht. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass was komplett realitätsfremdes drinnenstehen wird.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: die Waffen und die Ehe

Beitrag von gewo » Mo 27. Feb 2012, 22:24

Stickhead hat geschrieben:Ich kann mir auch vorstellen, dass es zwischen Geschwistern, Eltern und Kindern, Ehepartnern oder Lebensabschnittspartnern kein Problem darstellen sollte. Ich verwahre meine Waffen fallweise mit meinem Vater gemeinsam und es gab noch nie Beanstandungen.


hi

also bei letzteren waere ich vorsichtig
das wuerde ich nur tun wenn ich mir vorher die meinung meines SBs eingeholt haette
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Re: die Waffen und die Ehe

Beitrag von Stickhead » Di 28. Feb 2012, 07:54

Gerade gefunden:
WaffG Praxiskommentar, Hauer/Keplinger, Seite 55 hat geschrieben:An der Sicherung von Waffen gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner sind keine "überspitzt stringenten Anforderungen zu stellen", richtigerweise sind ihm gegenüber gar keine Sicherheitsvorkehrungen erforderlich: man dürfte ihm die Waffe ja auch sogleich überlassen.
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Re: die Waffen und die Ehe

Beitrag von Stefan » Di 28. Feb 2012, 08:17

Stickhead hat geschrieben:Ich kann mir auch vorstellen, dass es zwischen Geschwistern, Eltern und Kindern, Ehepartnern oder Lebensabschnittspartnern kein Problem darstellen sollte. Ich verwahre meine Waffen fallweise mit meinem Vater gemeinsam und es gab noch nie Beanstandungen.


eben genau diese verwahrungsart wurde mir sogar vor einigen jahren von meiner damaligen BPD empfohlen. direkte verwandte und ehepartner gelten im gemeinsamen haushalt als "besonders vertrauenswürdige" personen und einer gemeinsamen verwahrung steht nichts entgegen. beide ehepartner dürfen zugriff zu allen gemeinsamen schusswaffen haben, im haushalt auch alle aus dem tresor nehmen, aber das grundstück mit nicht mehr waffen als zugestandenen plätzen verlassen. kaszettel brauchts nichts, schadet allerdings sicherlich nicht um bei einer polizeikontrolle ein nachspiel zu verhindern.

mfg stefan

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Re: die Waffen und die Ehe

Beitrag von gewo » Di 28. Feb 2012, 09:12

Stickhead hat geschrieben:Gerade gefunden:
WaffG Praxiskommentar, Hauer/Keplinger, Seite 55 hat geschrieben:An der Sicherung von Waffen gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner sind keine "überspitzt stringenten Anforderungen zu stellen", richtigerweise sind ihm gegenüber gar keine Sicherheitsvorkehrungen erforderlich: man dürfte ihm die Waffe ja auch sogleich überlassen.


hallo

naja, das ist halt "nur" der kepplinger
das ist kein erlass und keine verordnung
der kepplinger ist auch immer wieder mal anderer meinung als das WaffG ..

aber wie gesagt, bei der familie wuerde ich mir keinen kopf machen

bei lebensgefaehrtin bin ich ned sicher
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Re: die Waffen und die Ehe

Beitrag von Stickhead » Di 28. Feb 2012, 09:37

Eh... aber sogar der VwGH zitiert draus.. also danach richten kann man sich sicher.

Und wenns wirklich sein sollte, dass zwei berechtigte Bewohner, die Waffen aus irgendeinem
Grund trotzdem nicht miteinander verwahren dürfen sollten, wird man das sicher unter
geringfügige Verwahrungsmängel unterbringen können.

Runderlass BMI hat geschrieben:[...] geringfügige Verwahrungsmängel, nicht jedenfalls dazu führen, dass von der Unverlässlichkeit des Betroffenen auszugehen ist. Voraussetzung dafür ist aber eine entsprechende „Nachbesserung“ nach Fristsetzung durch die Waffenbehörde.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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