Jimmy hat geschrieben:Verstehe nicht wieso. In dem Schreiben stehen weder Staatsgeheimnisse noch persönliche sexuelle Vorlieben.
hi
ein bescheid ist nun mal nicht oeffentlich
die behoerde darf dir zum inhalt des bescheides keine auskunft geben
und wenn die "partei", also der antragsteller nicht will das andere wissen was da drinnen steht dann wirst du es nicht erfahren ....