WBK weg bei Waffenverkauf?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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WBK weg bei Waffenverkauf?
Hallo,
kurze Frage.. ist die WBK weg wenn man die einzige Waffe verkauft? Kanns zu soetwas kommen wenn man die Waffe veräußert?
Meine Mutter hätte demnächst Verwahrungskontrolle, braucht aber eigentlich keine Waffe mehr (will aber die WBK auch nicht verlieren) und möchte sich demnach die ~60 Euro für den Stempel im Waffenführerschein sparen. Darum hätte ich die Waffe genommen. Wie siehts da nun aus mit der WBK?
kurze Frage.. ist die WBK weg wenn man die einzige Waffe verkauft? Kanns zu soetwas kommen wenn man die Waffe veräußert?
Meine Mutter hätte demnächst Verwahrungskontrolle, braucht aber eigentlich keine Waffe mehr (will aber die WBK auch nicht verlieren) und möchte sich demnach die ~60 Euro für den Stempel im Waffenführerschein sparen. Darum hätte ich die Waffe genommen. Wie siehts da nun aus mit der WBK?
Es grüßt der Schlesi!
- Irwin J. Finster
- Supporter .500 S&W
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- Wohnort: Beim' Charles Nebenan....
Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
Also das ist jetzt nur so weit ich weiß, also keine Garantie. Aber ich bin der Meinung das Du die WBK nicht verlieren kannst, wenn Du keine Waffe besitzt, andererseits aber auch nicht um den Waffenführerschein herumkommst da Du Dir ja jederzeit eine Neue Waffe kaufen KÖNNTEST....
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▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
naja, wenn die Waffe nun vor der Kontrolle veräußert wird is klar. Sobald ich mir wieder eine Waffe zulege (also sie in dem Fall) ist klar dass dann wieder ein neuer Stempel im Waffenführerschein sein muss.
Sie möchte die WBK halt einfach nicht hergeben wenns nicht sein muss, ob sie sich allerdings nochmal eine Waffe zulegt weiß sie selbst ja noch nicht.
Sie möchte die WBK halt einfach nicht hergeben wenns nicht sein muss, ob sie sich allerdings nochmal eine Waffe zulegt weiß sie selbst ja noch nicht.
Es grüßt der Schlesi!
-
- .308 Win
- Beiträge: 376
- Registriert: Fr 4. Nov 2011, 19:18
Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
WBK bleibt, Waffenführerschein spart man sich dadurch nicht.
Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
wegen? Wer kontrolliert den Waffenführerschein in der Zeit wo man keine Waffe hat?
Es grüßt der Schlesi!
Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
Eine Verwahrungskontrolle wird auch dann durchgeführt, wenn man keine Waffen besitzt. Dabei ist der Sachkundenachweis in Form eines Waffenführerscheins, Ergebnislisten oder Bestätigungen eines Vereins über die regelmäßige Teilnahme an Trainings verpflichtend. Wenn sie die WKB nicht verlieren will, dann bleibt ihr wie gesagt die Prozedere nicht erspart.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
alles klar, dann geh ich mit ihr lieber ballern und sie soll sie behalten 

Es grüßt der Schlesi!
- Irwin J. Finster
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Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
Nimm deine Mutter mit zum schießen, man soll ja öfter mal was mit der Familie unternehmen! 

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Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
Irwin J. Finster hat geschrieben:Nimm deine Mutter mit zum schießen, man soll ja öfter mal was mit der Familie unternehmen!
ich nehm an ich soll dir dann sagen wo und wann ich schiessen gehe?

EDIT: ich war eh noch nie mit ihr schiessen, wäre echt interessant wie sich 52 Kilo bei ihrer .38spezial verhalten *lool*
Es grüßt der Schlesi!
- doc steel
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Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
bis jetzt stimmts. ab jetzt is a bledsinn!Promo hat geschrieben:Eine Verwahrungskontrolle wird auch dann durchgeführt, wenn man keine Waffen besitzt.
alles was die mama braucht is a waffenführerschein und den hats sowieso!Dabei ist der Sachkundenachweis in Form eines Waffenführerscheins, Ergebnislisten oder Bestätigungen eines Vereins über die regelmäßige Teilnahme an Trainings verpflichtend. Wenn sie die WKB nicht verlieren will, dann bleibt ihr wie gesagt die Prozedere nicht erspart.
der rest is fantasy!
machts eure pferde ned scheu, cowboys!
grundsätzlich:
die wbk könnens der mama ned wegnehmen nur weils keine waffe besitzt. noch nicht.
sollte eine verwahrungskontrolle ins haus stehen, dann sollens reinkommen auf an guglhupf und an kaffee, reibt ihenen den waff.führerschein unter d' nasen und dann erklärt man ihnen dass ma momentan ka kanon hat, weil.... und warum geht niemand was an. da ist man niemand rechenschaft schuldig.
sie werden sich damit zufrieden geben.
weiters solltest du deine mama in ihre staatsbürgerliche pflicht nehmen und ihr erklären, dass die paar netsch (€60,- alle paar jahr) ein wichtiges maß an persönlicher freiheit bedeuten. für lottoscheine und ähnlichen bledsinn hats wahrscheinlich scho mehr geld ausgegeben.
Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
doc steel hat geschrieben:ab jetzt is a bledsinn!alles was die mama braucht is a waffenführerschein und den hats sowieso!Dabei ist der Sachkundenachweis in Form eines Waffenführerscheins, Ergebnislisten oder Bestätigungen eines Vereins über die regelmäßige Teilnahme an Trainings verpflichtend. Wenn sie die WKB nicht verlieren will, dann bleibt ihr wie gesagt die Prozedere nicht erspart.
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machts eure pferde ned scheu, cowboys!
Heast, wos is do da bledsinn drau? schieass i bissl laungsaumer, oda les gescheit.
Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
Was ich weiss wenn man nicht an Bewerben etc. teilnimmt muss der WaFuSchein aktuell gehalten werden sprich die Nachschulung muss man trotzdem im Intervall machen.
Und nur weil man selber keine Waffe besitzt heist das ja nicht das man keine hat man kann sich ja eine geborgt haben.
oder sehe ich das falsch.
Und nur weil man selber keine Waffe besitzt heist das ja nicht das man keine hat man kann sich ja eine geborgt haben.
oder sehe ich das falsch.
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....
- doc steel
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Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
therion hat geschrieben:doc steel hat geschrieben:ab jetzt is a bledsinn!alles was die mama braucht is a waffenführerschein und den hats sowieso!Dabei ist der Sachkundenachweis in Form eines Waffenführerscheins, Ergebnislisten oder Bestätigungen eines Vereins über die regelmäßige Teilnahme an Trainings verpflichtend. Wenn sie die WKB nicht verlieren will, dann bleibt ihr wie gesagt die Prozedere nicht erspart.
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Heast, wos is do da bledsinn drau? schieass i bissl laungsaumer, oda les gescheit.
ned sag du mir i soll gscheit lesen, hansi!
bei gesetzen ist immer wichtig keinen interpretationsspielraum zu lassen, was so wie oben geschrieben nicht der fall ist.
und jetzt klär mi auf....aber langsam und vorsichtig.
- doc steel
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Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
OC Tom hat geschrieben:Was ich weiss wenn man nicht an Bewerben etc. teilnimmt muss der WaFuSchein aktuell gehalten werden sprich die Nachschulung muss man trotzdem im Intervall machen.
Und nur weil man selber keine Waffe besitzt heist das ja nicht das man keine hat man kann sich ja eine geborgt haben.
oder sehe ich das falsch.
entweder du besitzt eine oder du besitzt keine.
borgen ist so eine sache.
konkret heisst es überlassung und die gilt nur in verbindung mit einem schriftstück für die max. dauer von 6 wochen.
und überlassen darf dir jemand eine waffe nur dann wenn du auf der wbk einen freien platz hast.