Waffe ,,schlachten"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
Benutzeravatar
Samy
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 169
Registriert: Fr 6. Jan 2012, 18:51

Waffe ,,schlachten"

Beitrag von Samy » Mi 14. Mär 2012, 21:24

Ich hätte da ne Frage an die werte Runde.
Ich bin begeisterter Schrauber und Bastler, und auch das Waffenhobby blieb bis her nicht verschont.
Nun hätt ich ne günstige Gelegenheit an einen sehr billigen Repetierer zu kommen.
Faktum ist allerdings, dass der Lauf fertig ist, das finisch nicht mehr schön und paar so wewechen.
Ich würde ihn ,,schlachten" und nur paar Teile behalten die noch gut sind, wie diverse Verschlussteile, kleinteile, federn, Abzug usw.

Sie sieht das rechtlich aus? Den Gemeldet ist sie ja. Muss hier ne schriftliche Stellungsnahme an die BH erfolgen, oder soll ich da antanzen
und die Relevanten Teile mit der Seriennummer abliefern oder wie sieht das aus?

Eigentlich hab ich da auch so gar keine Lust den Lauf abzugeben, er ist war nimmer gut, aber ein wunderbares Messer lässt sich immer drauß Schmieden.
Muss Ich hier das Patronenlager rausschneiden und mit der Seriennummer als beweiß abgeben?

Ich würd mich über Eure Antworten sehr freuen.

LG Samy

Benutzeravatar
sandman
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3773
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 21:54
Wohnort: Wien

Re: Waffe ,,schlachten"

Beitrag von sandman » Mi 14. Mär 2012, 21:35

Hi

Wenn Du aus Österreich kommst, dann braucht die Behörde nicht informiert werden, da Kat C Waffen nicht gemeldet werden müssen. Waffenrelevante Teile (Verschluß, System, Lauf) musst Du aber nach §30 bei einem Büchser (Deiner Wahl) melden, dann bekommst du eine Bestätigung dafür.

Wenn Du die Waffe wirklich schlachten willst, dann würde ich Verschluß und Lauf getrennt melden.

Grüße

Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89

Thule
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1500
Registriert: Mi 30. Jun 2010, 20:17

Re: Waffe ,,schlachten"

Beitrag von Thule » Fr 16. Mär 2012, 09:02

-
Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 13:51, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
sandman
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3773
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 21:54
Wohnort: Wien

Re: Waffe ,,schlachten"

Beitrag von sandman » Fr 16. Mär 2012, 10:13

@Thule:

Nur ein "n" bitte.

Ansonsten habe ich es eh so gemeint und eigentlich auch so geschrieben, dass eben Kat C waffen & Teile nicht bei der Behörde gemeldet werden müssen (sondern beim Büchser/Händler)

Grüße

Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89

Antworten