Welche Waffen fallen nun definitv mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes nicht mehr unter die Stückzahlbeschränkung der WBK´s ?



Bilder mit Kaliber- und Munitionsdaten wären super!
Nur Schwarzpulver Kurzwaffen, die selbst oder deren System bereits vor 1871 entwickelt wurde.
§ 45 Ausnahmen für bestimmte Waffen
1. Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung
2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
3. ....
Waffengesetz 2010 hat geschrieben:In § 23 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.“
GSchoenbauer hat geschrieben:hier eine Aufzählung zu starten, wäre eine Doktorarbeit. Sinnvoller ist es. von Fall zu Fall im Wiki nachschaun', wann das Modell entwicklet wurde.