Irwin J. Finster hat geschrieben:Außerdem gilt es zu bedenken, dass eine Flinte mit gezogenem lauf trotzdem auch Schrot verschießen kann, und eine Repetierschrotflinte die nicht A oder B ist hätte schon was für sich....
wie bereits gepostet, das Ding ist Kat. B und hat 2+1 Schuss! Da stellt sich hierzulande schon die Sinnfrage (außer man hat Plätze auf der WBK bis zum Abwinken)
Bud Spencer hat geschrieben:§ 19. (1) Genehmigungspflichtige Schußwaffen sind Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schußwaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.
Egal ob mit Zügen und Feldern. Es verschießt Flintenmunition!
Capulus hat geschrieben:ist aber ohnedies nichts neues - dennoch nur 2 Schuss Kapazität
ob das einen Platz auf der Karte wert ist?