Umbau von B auf C Waffe

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Umbau von B auf C Waffe

Beitrag von yoda » Di 10. Apr 2012, 12:47

Was ist mit einem S&W .500 Revolver, wenn man beim Händler einen Schaft montieren lässt ? Ist das dann auch ein Kat C Revolvergewehr ? ;)

Varminter

Re: Umbau von B auf C Waffe

Beitrag von Varminter » Di 10. Apr 2012, 12:53

yoda hat geschrieben:Was ist mit einem S&W .500 Revolver, wenn man beim Händler einen Schaft montieren lässt ? Ist das dann auch ein Kat C Revolvergewehr ? ;)



Mit genug Lauflänge und fest montierten, also nicht leicht demontierbarem Gewehrschaft, höchstwahrscheinlich ja.

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Re: Umbau von B auf C Waffe

Beitrag von yoda » Di 10. Apr 2012, 13:08

Der Schaft/Griff beim geposteten .357 Revolvergewehr ist auch nur mit 4 Schrauben befestigt....
Wo steht das mit der Mindestlänge vom Lauf ? Ich dachte für Kat C genügen 60cm aufwärts Gesamtlänge.

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Re: Umbau von B auf C Waffe

Beitrag von warbird » Di 10. Apr 2012, 13:21

Aber im Schaft ist noch eine Metallstange und die ist fix und sorgt für die mindestlänge.
Bild,

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Re: Umbau von B auf C Waffe

Beitrag von Thule » Di 10. Apr 2012, 13:25

yoda hat geschrieben:Wo steht das mit der Mindestlänge vom Lauf ?

Nirgends.
Gemeint war wie lange der Lauf sein muss um insgesamt die 60 cm zu erreichen.
einen Schaft oder eine metallische Verlängerung des Griffstückes ist nur bis zu einer gewissen Länge sinnvoll. Den Rest auf die 60 cm Gesamtlänge muss dann der LAuf machen. So ist es gemeint.

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Re: Umbau von B auf C Waffe

Beitrag von gewo » Di 10. Apr 2012, 15:38

yoda hat geschrieben:Was ist mit einem S&W .500 Revolver, wenn man beim Händler einen Schaft montieren lässt ? Ist das dann auch ein Kat C Revolvergewehr ? ;)


hi

nach meinem wissensstand nein

eine waffe bleibt immer das was sie war

aus einem revolver kannst selbst dann wenn du die stahlstange an den rahmen anschweisst wie beim 357 revolergewehr KEINE kat C waffe machen
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Re: Umbau von B auf C Waffe

Beitrag von sandman » Di 10. Apr 2012, 17:21

gewo hat geschrieben:hi

nach meinem wissensstand nein

eine waffe bleibt immer das was sie war

aus einem revolver kannst selbst dann wenn du die stahlstange an den rahmen anschweisst wie beim 357 revolergewehr KEINE kat C waffe machen


Um mein Post zu wiederholen: Soviel ich weiss, ist es genau so! Ob man mittels eines Büchsers und/oder Gutachters ändern kann, weiss ich nicht, aber ich bezweifle es. Einzig eine Neueinstufung vom BMI würde etwas ändern.

Grüße

Sandman
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Re: Umbau von B auf C Waffe

Beitrag von Von Tamfeld » Di 10. Apr 2012, 17:23

Das hätten schon Viele probiert...umgekehrt gehts auch nicht so einfach...ich hätt immer gerne eine ganz kurz abgesägte Schrotflinte als B angemeldet...das kannst Dir maximal neu "bauen" lassen...da gibts offenbar niemand der für sowas zuständig ist...
"The beauty of the .375 H&H is simple: you can take every animal on earth with the caliber without ever being over- and only rarely undergunned." -- Peter Hathaway Capstick, Safari: The Last Adventure, St. Martin's Press (1984), p. 97.

Varminter

Re: Umbau von B auf C Waffe

Beitrag von Varminter » Di 10. Apr 2012, 17:36

Von Tamfeld hat geschrieben:Das hätten schon Viele probiert...umgekehrt gehts auch nicht so einfach...ich hätt immer gerne eine ganz kurz abgesägte Schrotflinte als B angemeldet... das kannst Dir maximal neu "bauen" lassen... da gibts offenbar niemand der für sowas zuständig ist...



Sowas in der Art meinte ich.

Einen Büchsenmacher ein System (hier Rahmen und Trommel) besorgen lassen, damit er ein Custom-Revolvergewehr neu aufsetzt.

Dieses dann von Anfang an als C deklarieren und melden.

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Re: Umbau von B auf C Waffe

Beitrag von martin » Di 10. Apr 2012, 18:24

sandman hat geschrieben:Ob man mittels eines Büchsers und/oder Gutachters ändern kann, weiss ich nicht, aber ich bezweifle es. Einzig eine Neueinstufung vom BMI würde etwas ändern.


Solche offiziellen (Neu-) Einstufungen sind zumindest mit umgebauten (ehemaligen) Pumpguns durch einen Amtssachverständigen schon gemacht worden.
Daher wäre es auch ratsam sich in dieser Angelegenheit direkt an die Behörde zu wenden bzw. an einen Büchsenmacher der das abkären kann.

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