Ausgehrecht in einem Jagdrevier, ist rechtlich was genau??

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Schnittbrot
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Ausgehrecht in einem Jagdrevier, ist rechtlich was genau??

Beitrag von Schnittbrot » Mo 16. Apr 2012, 12:11

Würde gern mal wissen, wie sich ein "Ausgehrecht" in Bezug auf das NÖ Jagdrecht einordnet? Ich habe dazu nämlich nichts gefunden. Allerdings scheint das ja recht verbreitet zu sein.

Wie ist die Abgrenzung zu Jagdausübungsberechtigem, Mitglied einer Jagdgesellschaft und Jagdgast?

Sind die Rechte und Pflichten im JG geregelt oder ist das individuell mit dem Pächter (bzw. Jagdausübungsberechtigten) zu vereinbaren?

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Re: Ausgehrecht in einem Jagdrevier, ist rechtlich was genau

Beitrag von Gumbar » Mo 16. Apr 2012, 12:32

Schnittbrot hat geschrieben:Würde gern mal wissen, wie sich ein "Ausgehrecht" in Bezug auf das NÖ Jagdrecht einordnet? Ich habe dazu nämlich nichts gefunden.


Kein Wunder denn Ausdrücke wie "Ausgehrecht", "Jagdschein" oder "Waffenschein" sind reichsdeutsche Wortgebilde die in Österreich keine Anwendung finden.

PS.: Nicht ganz so schlimm wie "lecker" und "Tschüss"

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Re: Ausgehrecht in einem Jagdrevier, ist rechtlich was genau

Beitrag von MikeD » Mo 16. Apr 2012, 13:03

Das Ausgehrecht ist im Prinzip eine Jagderlaubnis wie sie unter §5 Abs. 4 NÖ JG erwähnt wird (Jagdgast).

Was diese Jagderlaubnis umfasst, muss mit dem Jagdausübungsberechtigten vereinbart werden.
Meistens erfolgt das dann schriftlich (Revier bzw. Revierteil, Dauer, freigegebenes Wild, evt. Pflichten, Kosten, etc.), ist aber kein Muss.

Man darf in einem Revier jagen, hat aber sonst keine Rechte (meist aber auch keine Pflichten).

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Re: Ausgehrecht in einem Jagdrevier, ist rechtlich was genau

Beitrag von gewo » Mo 16. Apr 2012, 13:26

Gumbar hat geschrieben:Kein Wunder denn Ausdrücke wie "Ausgehrecht", "Jagdschein" oder "Waffenschein" sind reichsdeutsche Wortgebilde die in Österreich keine Anwendung finden.


hallo

na dann gib "ausgehrecht" mal in google ein
da kommen praktisch NUR oesterreichische seiten

von jagdforen ueber landesjagdverbaende bis zu erlaessen der behoerde ...
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Re: Ausgehrecht in einem Jagdrevier, ist rechtlich was genau

Beitrag von Schnittbrot » Mo 16. Apr 2012, 13:28

@MikeD: vielen Dank für deine Information, das hilft mir schon mal weiter!!

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Re: Ausgehrecht in einem Jagdrevier, ist rechtlich was genau

Beitrag von josephiner » Mo 16. Apr 2012, 13:48

gewo hat geschrieben:
Gumbar hat geschrieben:Kein Wunder denn Ausdrücke wie "Ausgehrecht", "Jagdschein" oder "Waffenschein" sind reichsdeutsche Wortgebilde die in Österreich keine Anwendung finden.


hallo

na dann gib "ausgehrecht" mal in google ein
da kommen praktisch NUR oesterreichische seiten

von jagdforen ueber landesjagdverbaende bis zu erlaessen der behoerde ...


+1 es heißt bei uns genauso Ausgehrecht bzw es werden Ausgangsscheine vergeben!
Wahrscheinlich ist es in Kärnten wieder mal anders :mrgreen:

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Re: Ausgehrecht in einem Jagdrevier, ist rechtlich was genau

Beitrag von pointi2009 » Mo 16. Apr 2012, 14:48

hat eins und nennt es genauso :D - ist wie schon angegeben im JG enthalten und über Details mit dem Jagdherrn zu vereinbaren
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Re: Ausgehrecht in einem Jagdrevier, ist rechtlich was genau

Beitrag von gipflzipfla » Mo 16. Apr 2012, 15:04

josephiner hat geschrieben:....

+1 es heißt bei uns genauso Ausgehrecht bzw es werden Ausgangsscheine vergeben!
Wahrscheinlich ist es in Kärnten wieder mal anders :mrgreen:


Logisch

Mein Papierl in Kärnten heißt "Jagderlaubnisschein".
Is oba a wuascht, weil jo eh a jeda waß, wos damit gmahnt is!

Auf jeden Fall geht das einher mit eingeschränkten Jagdrechten bezüglich Wild (jeweilige Vereinbarungen beachten!) und untersagten Jagdschutzaufgaben.
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Re: Ausgehrecht in einem Jagdrevier, ist rechtlich was genau

Beitrag von MikeD » Mo 16. Apr 2012, 16:35

gipflzipfla hat geschrieben:Mein Papierl in Kärnten heißt "Jagderlaubnisschein".

Einige Landesjagdgesetze (z.B. Kärnten) schreiben vor, dass man eine schriftliche Jagderlaubnis mitführen muss, wenn man die Jagd alleine (ohne Begleitung durch den Jagdausübungsberechtigten) ausübt. In NÖ ist das (noch) nicht so.

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Re: Ausgehrecht in einem Jagdrevier, ist rechtlich was genau

Beitrag von pointi2009 » Di 17. Apr 2012, 11:09

In NÖ ist das nicht? Dachte schon, denn woher soll zB ein Jagdaufseher sonst wissen, dass du da rechtmässig bist und ka Wilderer :think:
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Re: Ausgehrecht in einem Jagdrevier, ist rechtlich was genau

Beitrag von gipflzipfla » Di 17. Apr 2012, 11:37

MikeD hat geschrieben:
gipflzipfla hat geschrieben:Mein Papierl in Kärnten heißt "Jagderlaubnisschein".

Einige Landesjagdgesetze (z.B. Kärnten) schreiben vor, dass man eine schriftliche Jagderlaubnis mitführen muss, wenn man die Jagd alleine (ohne Begleitung durch den Jagdausübungsberechtigten) ausübt. In NÖ ist das (noch) nicht so.


Landesjagdgesetz Niederösterreich:

Zitat:

Wer darf Jagen?

Jagen dürfen in Eigenjagdgebieten und umfriedeten Eigenjagdgebieten (ehemals als "Jagdgehege" bezeichnet) die Grundeigentümer (Eigenjagdberechtigte) bzw. die Jagdpächter (Jagdausübungsberechtigte). In Genossenschaftsjagdgebieten ist in der Regel der Jagdpächter jagdausübungsberechtigt. Wenn Sie in Niederösterreich jagen gehen wollen brauchen sie in jedem Fall die Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten und entweder eine NÖ Jagdkarte oder eine NÖ Jagdgastkarte.

Zitat Ende.

Frage dazu: wie macht man einer jagdschutzausübenden Person klar, dass man zur Jagd im kontrollierten Revier befugt ist?

Ich bin überzeugt davon, dass das NÖ Landesjagdgesetz eine oder mehrere tiefergehende Rechtsvorschriften dazu bereit hält?
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Re: Ausgehrecht in einem Jagdrevier, ist rechtlich was genau

Beitrag von MikeD » Di 17. Apr 2012, 11:57

gipflzipfla hat geschrieben:Wenn Sie in Niederösterreich jagen gehen wollen brauchen sie in jedem Fall die Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten und entweder eine NÖ Jagdkarte oder eine NÖ Jagdgastkarte.
Es steht nirgends, dass diese Zustimmung schriftlich erfolgen muss !

gipflzipfla hat geschrieben:Frage dazu: wie macht man einer jagdschutzausübenden Person klar, dass man zur Jagd im kontrollierten Revier befugt ist?
Normalerweise sollte das Jagdschutzorgan wissen, wer im jeweiligen Jagdgebiet zur Jagdausübung berechtigt ist. Da langt dann die Jagdkarte als Ausweis (und die muss man ja sowieso immer dabei haben). Normalerweise kennt man sich aber sowieso...

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Re: Ausgehrecht in einem Jagdrevier, ist rechtlich was genau

Beitrag von mgritsch » Di 17. Apr 2012, 13:59

Ausgehrecht... hmm, ist das nicht das was du mit der heirat verlierst? :think: :mrgreen:
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Re: Ausgehrecht in einem Jagdrevier, ist rechtlich was genau

Beitrag von Varminter » Di 17. Apr 2012, 16:38

mgritsch hat geschrieben:Ausgehrecht... hmm, ist das nicht das was du mit der heirat verlierst? :think: :mrgreen:

:laughing-rolling: :laughing-rofl: :laughing-rolling: :laughing-rofl: :laughing-rolling: :laughing-rofl: :laughing-rolling: :laughing-rofl: :laughing-rolling: :laughing-rofl:

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Re: Ausgehrecht in einem Jagdrevier, ist rechtlich was genau

Beitrag von Tobisch » Mi 18. Apr 2012, 17:02

Das Ausgehrecht muss man sich in einem Ehevertrag garantieren lassen ....... :mrgreen:

WTO

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