grüße!
kleine frage:
arbeitsplatz büro, 3 leute sind hier. büro ist eine privatwohnung im besitz des chefs.
ist es erlaubt wenn man das einverständnis des chefs hat und sich hier einen möbeltresor an die wand dübelt zu dem man nur selbst zugang hat, die glock von zuhause ins büro zu bringen, dort zu verwahren um zb nach der arbeit zu einem turnier zu fahren und nicht extra 50km heim zu müssen, glock holen, dann erst hin fahren können - oder wenn man beispielsweise früher geht um zum büchser zu fahren, die glock gleich von der arbeit mitnehmen zu können?
lg gemein wie 10
verbringung an den arbeitsplatz - kat b
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
verbringung an den arbeitsplatz - kat b

Zombies gibt es nicht? Klicke hier für den Beweis!!!
PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!
Re: verbringung an den arbeitsplatz - kat b
Du darfst sie dort auch führen, wenn der Besitzer der Wohung es erlaubt ...
bzw. ist es dann kein Führen:
Ein Führen einer Waffe liegt nicht vorliegt, wenn die Waffe bloß in den eigenen Wohn- oder Betriebsräumen oder auf der eigenen eingefriedeten Liegenschaft getragen wird; dem steht gleich, wenn die Waffe in fremden Wohn- oder Betriebsräumen oder auf fremden eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des oder der Benützungsberechtigten getragen wird.
Das sagt jetzt zwar nichts über die Lagerung aus, aber wenn ich an einer Örtlichkeit eine Waffe fürhen darf, gehe ichdavon aus, dass sie auch dort gelagert werden darf.
bzw. ist es dann kein Führen:
Ein Führen einer Waffe liegt nicht vorliegt, wenn die Waffe bloß in den eigenen Wohn- oder Betriebsräumen oder auf der eigenen eingefriedeten Liegenschaft getragen wird; dem steht gleich, wenn die Waffe in fremden Wohn- oder Betriebsräumen oder auf fremden eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des oder der Benützungsberechtigten getragen wird.
Das sagt jetzt zwar nichts über die Lagerung aus, aber wenn ich an einer Örtlichkeit eine Waffe fürhen darf, gehe ichdavon aus, dass sie auch dort gelagert werden darf.
Zuletzt geändert von KGR84 am Di 17. Apr 2012, 11:22, insgesamt 1-mal geändert.

Re: verbringung an den arbeitsplatz - kat b
Gw10 hat geschrieben:grüße!
kleine frage:
arbeitsplatz büro, 3 leute sind hier. büro ist eine privatwohnung im besitz des chefs.
ist es erlaubt wenn man das einverständnis des chefs hat und sich hier einen möbeltresor an die wand dübelt zu dem man nur selbst zugang hat, die glock von zuhause ins büro zu bringen, dort zu verwahren um zb nach der arbeit zu einem turnier zu fahren und nicht extra 50km heim zu müssen, glock holen, dann erst hin fahren können - oder wenn man beispielsweise früher geht um zum büchser zu fahren, die glock gleich von der arbeit mitnehmen zu können?
lg gemein wie 10
Ja.
Re: verbringung an den arbeitsplatz - kat b
Übrigens, wenn die anderen Anwesenden, vorausgesetzt sie haben noch genug Plätze auf der WBK, damit sie nicht zu viele Waffen haben könnten, auch im Besitz eines waffenrechtlichen Dokuments sind, dann dürften die auch Zugriff darauf haben.

Re: verbringung an den arbeitsplatz - kat b
Gw10 hat geschrieben:ist es erlaubt wenn man das einverständnis des chefs hat und sich hier einen möbeltresor an die wand dübelt zu dem man nur selbst zugang hat..
hallo
ja
du darfst UEBERALL verwahren
WENN du ordnungsgemaess verwahrst
(und ein geregelter zugang zum verwahrungsort gegeben ist)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.