Darf mann nun schreiben, dass ein LandRover Defender immer scheppert, oder ist das geschäftsschädigend oder ist es Werbung?
(Was scheppert, ist schließlich noch vorhanden und nicht verloren - also eine aktive Rückmeldung der Einzelteile des Defenders)
Es kommt meiner Meinung nach immer auf den konkreten Fall an, auf die Sichtweise der betroffenen Parteien - und im Ernstfall auf die Rechtsanwälte und letztendlich auf den Richter.
Allgemein gültige Regeln habe ich bisher noch nicht entdeckt. (Der Defender ist ein Klassiker, der wahrscheinlich einen Mororschaden hat, wenn nichts scheppert, also ist der Verweis auf das Scheppern nicht geschäftsschädigend sondern Allgemeinwissen).
Kleine Frage an unsere Juristen...
Re: Kleine Frage an unsere Juristen...
Jagen mit Herz und Hirn!
-
- Supporter .308 Win
- Beiträge: 3180
- Registriert: Do 13. Okt 2011, 16:16
- Wohnort: Oberösterreich
Re: Kleine Frage an unsere Juristen...
Also meine Erfahrung mit solchen Fällen: Ein gewissenhafter Händler geht auf Reklamationen jeder Art ein und versucht diese zu lösen.
Denn das schlimmste für einen Händler ist SCHLECHTE Mundpropaganda. im Schnitt werden negative Erfahrungen 14 x weitererzählt und positive Erfahrungen 3 x. (jaja jetzt wollen die spezialisten wieder quellen für meine vermutung..., habs auf nem verkaufsseminar gehört...)
Darum verabscheue ich zB Anschaffungen via Internet, es sei denn auf gebauchtbörsen.
Denn Reklamationen sind im Netz immer schwerer durchzuführen als face-face beim Händler.
Denn das schlimmste für einen Händler ist SCHLECHTE Mundpropaganda. im Schnitt werden negative Erfahrungen 14 x weitererzählt und positive Erfahrungen 3 x. (jaja jetzt wollen die spezialisten wieder quellen für meine vermutung..., habs auf nem verkaufsseminar gehört...)
Darum verabscheue ich zB Anschaffungen via Internet, es sei denn auf gebauchtbörsen.
Denn Reklamationen sind im Netz immer schwerer durchzuführen als face-face beim Händler.