Ausgehrecht in einem Jagdrevier, ist rechtlich was genau??

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Barry08
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Re: Ausgehrecht in einem Jagdrevier, ist rechtlich was genau

Beitrag von Barry08 » Do 19. Apr 2012, 14:38

Sollte ich als Jagdschutzorgan in unserem Revier jemand Bekannten oder Unbekannten bei der Jagd antreffen, kann ich mir die Jagdpapiere zeigen lassen. Ohne Jagdpapiere darf er ohnehin die Jagd nicht ausüben. Kommt mir etwas verdächtig vor, rufe ich den Jagdleiter an. (Ist in der heutigen Zeit ohnehin kein Problem).
Als "Ausgeher" ist man aus gesetzlicher Sicht ein Jagdgast.

p.s.: Der Aufseher kann auf der Jagd sogar die Papiere des Jagleiters kontrollieren (allerdings sicher nicht sehr oft, weil er sich dann bald anderen Aufgaben widmen darf)

WH
Barry
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