Begründung für den Erwerb von Kat. C (Kat. D ?)
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Begründung für den Erwerb von Kat. C (Kat. D ?)
Ich habe jetzt in einem anderen Thread gelesen das man zukünftig eine Begründung für den Erwerb von Kat. C Waffen (Kat. D auch?) angeben muss.
zB. SV, Sportschießen, Jagd
"Will haben" soll angeblich nicht reichen.
Stimmt das? Und wenn ja muss man seine Begründung bei zB. Sportschießen mit Ergebnislisten untermauern?
Vor wem muss man sich da eigentlich rechtfertigen? Ist der Büchser verpflichtet nachzufragen und die Antwort zu notieren oder wie soll das ablaufen?
zB. SV, Sportschießen, Jagd
"Will haben" soll angeblich nicht reichen.
Stimmt das? Und wenn ja muss man seine Begründung bei zB. Sportschießen mit Ergebnislisten untermauern?
Vor wem muss man sich da eigentlich rechtfertigen? Ist der Büchser verpflichtet nachzufragen und die Antwort zu notieren oder wie soll das ablaufen?
Re: Begründung für den Erwerb von Kat. C (Kat. D ?)
Tät mich auch interessieren, vielleicht kann hier ein Mann/Frau von Fach was dazu sagen?
Re: Begründung für den Erwerb von Kat. C (Kat. D ?)
Was ich bis jetzt weiss ist es nur ein Zusatzfeld das vom Büchser ausgefüllt wird. ( oder evtl. Multiple Choice und angekreuzt?)
Und zumindest vorerst hat das Feld keinerlei tiefere Bedeutung und ist meines Wissens auch nicht an Bedingungen geknüpft... Man muss halt irgendeinen der erlaubten Gründe angeben. Noch ist es meines Wissens nach reine Formsache um die EU Vorgabe zu erfüllen die eine Begründung vorschreibt.
Ob das so bleiben wird, wer weiss das schon.... Ich kann mir zumindest eine ganze Litanei an Einschränkungen und Erschwerungen vorstellen die an diese Angaben in Zukunft geknüpft sein könnten....
Und die kommen dann unter Umständen nicht mehr aus Wien sondern aus Brüssel die Einschränkungen wenns a so weitergeht.
PS: vom Fach bin ich auch nicht, das ist was ich bis jetzt dazu weiss
Und zumindest vorerst hat das Feld keinerlei tiefere Bedeutung und ist meines Wissens auch nicht an Bedingungen geknüpft... Man muss halt irgendeinen der erlaubten Gründe angeben. Noch ist es meines Wissens nach reine Formsache um die EU Vorgabe zu erfüllen die eine Begründung vorschreibt.
Ob das so bleiben wird, wer weiss das schon.... Ich kann mir zumindest eine ganze Litanei an Einschränkungen und Erschwerungen vorstellen die an diese Angaben in Zukunft geknüpft sein könnten....

Und die kommen dann unter Umständen nicht mehr aus Wien sondern aus Brüssel die Einschränkungen wenns a so weitergeht.

PS: vom Fach bin ich auch nicht, das ist was ich bis jetzt dazu weiss
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Re: Begründung für den Erwerb von Kat. C (Kat. D ?)
ich erweitere die Frage: AB WANN greift das Ganze?? Sprich, Meldepflicht bei D und ZWR??
Re: Begründung für den Erwerb von Kat. C (Kat. D ?)
Wird per Verordnung vom Innenminister in Kraft gesetzt.
Wahrscheinlich am 1.7.2012. Ausser die verschlafen was? Die Händler sind auf jeden Fall schon vorbereitet drauf was ich weiss, vielleicht kann der Gewo genaueres sagen.
Was ich weiss kann sowas nur entweder am 1.7. jedes Jahres, oder am 1.1. jedes Jahres in Kraft treten. Aber ich bin kein Profi was das angeht.
Ab Inkrafttreten wird das ganze für Neukauf zwingend. (auch wenn man von Privat kauft)
Bei Altbesitz Kat. C muss man bis irgendwann 2014 (oder sogar 2015?) nachregistrieren im ZWR, genauen Stichtag hab ich jetzt nicht im Kopf und auch nicht greifbar auf die Schnelle. Ich schätz mal es wird auch eine Begründung "Altbesitz" geben für die Nachregistrierung.
Kat. D Altbesitz muss vorerst nicht nachregistriert werden, kann man einfach ganz legal behalten. Wie gesagt vorerst. Vielleicht muss mans in 5-10 Jahren doch noch nachregistrieren. Und wichtig: Nach Inkraftreten des ZWRs müssen auch diese bei Kauf registriert werden, auch dann wenn man sie von Privat kauft.
Also in Kurzform: Alles was nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zugekauft wird, muss "sofort" (innert 6 Wochen) registriert werden egal ob vom Händler oder Privat.
Für Altbesitz hat man noch etwas spazi zum melden bzw. bei D vorerst noch unbegrenzt spazi diese weiterhin ungemeldet und LEGAL zu behalten.
ETA: Ganz oben im Forum wär übrigens ein Infothread dazu angepinnt: http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=5758
Da dürfte alles nötige drinstehen, wahrscheinlich auch ausführlicher.
Wahrscheinlich am 1.7.2012. Ausser die verschlafen was? Die Händler sind auf jeden Fall schon vorbereitet drauf was ich weiss, vielleicht kann der Gewo genaueres sagen.
Was ich weiss kann sowas nur entweder am 1.7. jedes Jahres, oder am 1.1. jedes Jahres in Kraft treten. Aber ich bin kein Profi was das angeht.
Ab Inkrafttreten wird das ganze für Neukauf zwingend. (auch wenn man von Privat kauft)
Bei Altbesitz Kat. C muss man bis irgendwann 2014 (oder sogar 2015?) nachregistrieren im ZWR, genauen Stichtag hab ich jetzt nicht im Kopf und auch nicht greifbar auf die Schnelle. Ich schätz mal es wird auch eine Begründung "Altbesitz" geben für die Nachregistrierung.
Kat. D Altbesitz muss vorerst nicht nachregistriert werden, kann man einfach ganz legal behalten. Wie gesagt vorerst. Vielleicht muss mans in 5-10 Jahren doch noch nachregistrieren. Und wichtig: Nach Inkraftreten des ZWRs müssen auch diese bei Kauf registriert werden, auch dann wenn man sie von Privat kauft.
Also in Kurzform: Alles was nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zugekauft wird, muss "sofort" (innert 6 Wochen) registriert werden egal ob vom Händler oder Privat.
Für Altbesitz hat man noch etwas spazi zum melden bzw. bei D vorerst noch unbegrenzt spazi diese weiterhin ungemeldet und LEGAL zu behalten.
ETA: Ganz oben im Forum wär übrigens ein Infothread dazu angepinnt: http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=5758
Da dürfte alles nötige drinstehen, wahrscheinlich auch ausführlicher.
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Re: Begründung für den Erwerb von Kat. C (Kat. D ?)
bin jedenfalls gespannt! ich komm aus der ländlichen gegend wo jeder landwirt irgendwo was mit gezogenem lauf rumstehen hat...ob diese personen die neue order aus brüssel erreicht ?! man wird kriminalisiert ohne es zu wissen...that suxx
- Irwin J. Finster
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Re: Begründung für den Erwerb von Kat. C (Kat. D ?)
Ich schätze mal das wird sich mit der Anmelderei so ähnlich verhalten wie damals mit den Pump-Guns - sind ja glaub ich nur so um die 10 % gemeldet worden. Vor allem Leute die sich nicht so intensiv wie die meisten hier mit Waffen befassen, vor die schießen also kein Hobby ist, sonder einfach eine Waffe zu Hause haben weil sie die vom Opa geerbt, mal gekauft oder sonst wie dazu gekommen sind melden die nie und nimmer!
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▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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Re: Begründung für den Erwerb von Kat. C (Kat. D ?)
Meinem Kenntnisstand nach, sind viele Büchsenmacher überhaupt noch nicht vorbereitet. Sie sind auch heute noch, über ein Jahr nach bekanntwerden, dass die Neuerungen in Kraft treten, oft noch immer nicht über einzelheiten aufgekärt worden. Manche Geschäfte in OÖ und NÖ haben noch nicht einmal den benötigten Internet-Anschluss.
Brennender würde mich interessieren wie es von staatlicher Seite aussieht und wie sich Behörden und Bundesrechenzentrum darauf vorbereiten.
Wir alle können nur hoffen, dass es so kommt wie in Kanada. Denen hats zuviel gekostet und zu wenig gebracht.
Brennender würde mich interessieren wie es von staatlicher Seite aussieht und wie sich Behörden und Bundesrechenzentrum darauf vorbereiten.
Wir alle können nur hoffen, dass es so kommt wie in Kanada. Denen hats zuviel gekostet und zu wenig gebracht.

Re: Begründung für den Erwerb von Kat. C (Kat. D ?)
Bud Spencer hat geschrieben:Meinem Kenntnisstand nach, sind viele Büchsenmacher überhaupt noch nicht vorbereitet. Sie sind auch heute noch, über ein Jahr nach bekanntwerden, dass die Neuerungen in Kraft treten, oft noch immer nicht über einzelheiten aufgekärt worden. Manche Geschäfte in OÖ und NÖ haben noch nicht einmal den benötigten Internet-Anschluss.
Brennender würde mich interessieren wie es von staatlicher Seite aussieht und wie sich Behörden und Bundesrechenzentrum darauf vorbereiten.
Wir alle können nur hoffen, dass es so kommt wie in Kanada. Denen hats zuviel gekostet und zu wenig gebracht.
Deine Aussage in Ehren und man kann es durchaus vorerst so stehenlassen,
nur dass es so kommt wie bein den Kanadieren glaube ich nicht wenn man länger drüber nachdenkt. Zu sehr kennt man schon die EU und auch die österreichische Mentalität in solchen Sachen...
Soll heißen: Egal was es kostet, die Käufer oder der Steuerzahler zahlens eh und ob es was bringt ist denen doch sowas von scheixx egal. Machen tun sie es trotzdem. Alleine weils die EU einfach vorgibt und es sich irgendwelche Damen und Herren eben so einbilden.
WaffG und Logik, nein das passt nicht zusammen! Beispiele brauch ich jetzt keine zu nennen, man kennt ja das kuriose Treiben und die seltsamen Formen!
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Re: Begründung für den Erwerb von Kat. C (Kat. D ?)
Man sollte die Kosten für diesen Schwachsinn der Bundesregierung direkt vom Gehalt abziehen, dann würde man ja sehen wie lange das Ganze noch Thema ist..... 

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Re: Begründung für den Erwerb von Kat. C (Kat. D ?)
savage3000 hat geschrieben:bin jedenfalls gespannt! ich komm aus der ländlichen gegend wo jeder landwirt irgendwo was mit gezogenem lauf rumstehen hat...ob diese personen die neue order aus brüssel erreicht ?! man wird kriminalisiert ohne es zu wissen...that suxx
Ja, net umsonst heißts ja bekanntlich (zumindest bei uns in OÖ am Land) jeder Bauer hat einen Karabiner zu Hause!

Re: Begründung für den Erwerb von Kat. C (Kat. D ?)
Robert hat geschrieben:Und zumindest vorerst hat das Feld keinerlei tiefere Bedeutung und ist meines Wissens auch nicht an Bedingungen geknüpft... Man muss halt irgendeinen der erlaubten Gründe angeben. Noch ist es meines Wissens nach reine Formsache um die EU Vorgabe zu erfüllen die eine Begründung vorschreibt.
hallo
das wurde mir anders kommuniziert
angeblich kommt das nicht von der EU
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Begründung für den Erwerb von Kat. C (Kat. D ?)
yoda hat geschrieben:http://www.bljv.at/infoblaetter/infoblatt2008_03/EU_Waffenrichtlinie.htm
hallo
die EU hat verlangt dass registriert werden muss
sie hat nicht verlangt dass es eine begruendung fuer den besitz geben muss
das kam von anderer seite
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Re: Begründung für den Erwerb von Kat. C (Kat. D ?)
Echt jetzt?
Von wo kam das?
Ich hab das noch so im Kopf dass in der EU Vorgabe von einer Begründung für den Besitz die Rede war, ich kann aber natürlich nicht ausschliessen dass ich mich da irre.
Bin ah nur a Mensch, net gefeit vor Fehlern.
Von wo kam das?
Ich hab das noch so im Kopf dass in der EU Vorgabe von einer Begründung für den Besitz die Rede war, ich kann aber natürlich nicht ausschliessen dass ich mich da irre.
Bin ah nur a Mensch, net gefeit vor Fehlern.
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