Zeitraum W-Führerschein => WBK
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- noisemaker
- 9mm Para
- Beiträge: 14
- Registriert: Fr 4. Mai 2012, 07:55
- Wohnort: Wien / Tulln
Zeitraum W-Führerschein => WBK
Hallo,
darf mich kurz vorstellen, mein Name ist Michael, bin 30 Jahre und habe im letzten Jahr die Entscheidung getroffen, die WBK anzufordern, einerseits zur SV, andererseits, weil mich die Technik und der Schiesssport interessiert.
Lese hier schon ein paar Tage bei den diversen Themen mit, sehr interessant sind vor allem die Themen in denen es um die Notwehr bei Überfällen / Einbrüchen geht, da ich mir u.a. aus diesem Grund die Waffe anschaffen möchte (Wir sind gerade am Hausbau und ziehen in eine ländlichere Gegend)
Mal eine Einstiegsfrage von mir: Wie lange darf / sollte / kann der zeitliche Abstand von W-FS bis zur WBK sein? Könnte ich den W-FS jetzt schon machen, und die WBK dann erst in z.B. 3 Monaten beantragen? Oder macht das ein besseres "Bild" alles ein einem Rutsch durchzumachen?
Vorerst ist noch nicht geplant eine eigene Waffe anzuschaffen - kommt aber sicher noch. Mit der Überprüfung durch die Staatsgewalt muss ich dennoch rechnen, richtig?
Im Haus wird es dann selbstverständlich einen Tresor geben, nur solange das noch nicht steht, wird auch keine Waffe angeschafft.
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe!
darf mich kurz vorstellen, mein Name ist Michael, bin 30 Jahre und habe im letzten Jahr die Entscheidung getroffen, die WBK anzufordern, einerseits zur SV, andererseits, weil mich die Technik und der Schiesssport interessiert.
Lese hier schon ein paar Tage bei den diversen Themen mit, sehr interessant sind vor allem die Themen in denen es um die Notwehr bei Überfällen / Einbrüchen geht, da ich mir u.a. aus diesem Grund die Waffe anschaffen möchte (Wir sind gerade am Hausbau und ziehen in eine ländlichere Gegend)
Mal eine Einstiegsfrage von mir: Wie lange darf / sollte / kann der zeitliche Abstand von W-FS bis zur WBK sein? Könnte ich den W-FS jetzt schon machen, und die WBK dann erst in z.B. 3 Monaten beantragen? Oder macht das ein besseres "Bild" alles ein einem Rutsch durchzumachen?
Vorerst ist noch nicht geplant eine eigene Waffe anzuschaffen - kommt aber sicher noch. Mit der Überprüfung durch die Staatsgewalt muss ich dennoch rechnen, richtig?
Im Haus wird es dann selbstverständlich einen Tresor geben, nur solange das noch nicht steht, wird auch keine Waffe angeschafft.
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe!
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- Supporter .308 Win
- Beiträge: 3180
- Registriert: Do 13. Okt 2011, 16:16
- Wohnort: Oberösterreich
Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK
hi, mir wurde gesagt dass hier 6 wochen abstand sein dürfen: angaben ohne gewähr!
Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK
Der WFS gilt 6 Monate!
Ob du eine Überprüfung vor Ort hast, hängt von der jeweiligen Behörde ab.
Ich würde auf jeden Fall alles so schnell wie möglich durchziehen. Vor allem das psychologische Gutachten,
dass demnächst höchstwahrscheinlich teurer wird, würde ich mir auf schnellstem Wege holen.
II. WaffV § 5. (1) Im Verfahren zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde hat sich die Behörde
davon zu überzeugen, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schusswaffen sachgemäß
umgehen wird; dasselbe gilt anlässlich einer Überprüfung der Verlässlichkeit (§ 25 WaffG).
(2) Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben
dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die
Bestätigung eines Gewerbebetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen
Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im – praktischen – Umgang mit (seinen)
Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.
Ob du eine Überprüfung vor Ort hast, hängt von der jeweiligen Behörde ab.
Ich würde auf jeden Fall alles so schnell wie möglich durchziehen. Vor allem das psychologische Gutachten,
dass demnächst höchstwahrscheinlich teurer wird, würde ich mir auf schnellstem Wege holen.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK
Wenn du das Ding nur für die Selbstverteidigung brauchst hol dir doch einfach eine doppelläufige Flinte mit anständiger Munition.
Die Dinger sind Kat. (edit:) D und somit frei ab 18, und mit dem Geld welches du NUR für die WBK brauchst bekommst schon eine.
Wenn du sie vor 1 Juni kaufst hast noch bis 2014 Zeit die Waffe zentral zu registrieren, bis dahin gibts 100% keine Verwahrungskontrolle weil ja niemand weis das du sowas hast.
Die Dinger sind Kat. (edit:) D und somit frei ab 18, und mit dem Geld welches du NUR für die WBK brauchst bekommst schon eine.
Wenn du sie vor 1 Juni kaufst hast noch bis 2014 Zeit die Waffe zentral zu registrieren, bis dahin gibts 100% keine Verwahrungskontrolle weil ja niemand weis das du sowas hast.
Zuletzt geändert von yoda am Mo 7. Mai 2012, 13:58, insgesamt 1-mal geändert.
- DerSchwede
- .308 Win
- Beiträge: 391
- Registriert: Di 4. Okt 2011, 07:23
Zeitraum W-Führerschein => WBK
Die meisten SV Flinten sind sogar nur D
Und da gibt's nichtmal eine Nachregistrierungs Pflicht (aktuell)
Oder bin ich da falsch informiert?
Und da gibt's nichtmal eine Nachregistrierungs Pflicht (aktuell)
Oder bin ich da falsch informiert?
"Ich sehe die Pistole ist als eine bequem zu führende Notlösung, bis wieder ein Gewehr zur Verfügung steht. " Jeff Cooper
Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK
Andererseits gibts keinen besseren Zeitpunkt, die WBK zu beantragen, als jetzt. Billiger wirds sicher nicht!

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
- DerSchwede
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- Registriert: Di 4. Okt 2011, 07:23
Zeitraum W-Führerschein => WBK
Stimmt & leichter auch nicht ...
"Ich sehe die Pistole ist als eine bequem zu führende Notlösung, bis wieder ein Gewehr zur Verfügung steht. " Jeff Cooper
- noisemaker
- 9mm Para
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- Registriert: Fr 4. Mai 2012, 07:55
- Wohnort: Wien / Tulln
Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK
Danke für die Infos. Für das günstigere Gutachten bin ich - was ich jetzt so gelesen habe - so und so schon zu spät dran. Dumm gelaufen.
Doppelläufige für SV? Klingt mir ein wenig martialisch
Aber korrigiert mich, bin noch am Anfang meiner "Laufbahn" als Waffenbesitzer und muss noch einiges lernen.
Doppelläufige für SV? Klingt mir ein wenig martialisch

Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK
Die Verordnung ist soviel ich weiß noch nicht in Kraft getreten. Ruf einfach mal an und Frag wegen einem kurzfristigen Termin! 


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
- noisemaker
- 9mm Para
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- Wohnort: Wien / Tulln
Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK
@ Stickhead: Danke für den Tipp!!!
- DerSchwede
- .308 Win
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- Registriert: Di 4. Okt 2011, 07:23
Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK
noisemaker hat geschrieben:Doppelläufige für SV? Klingt mir ein wenig martialisch![]()
Spätestens wenn es um die "Rechtfertigung der Wahl des angemessenen Mittels zur SV" geht bist du eventuell froh wenn
dein gegenüber "nur" einen Slug in Richtung Oberschenkel bekommen hat und nicht Fuss voran aus deiner Wohnung getragen wird.
Aber das Thema hatten wir grad letztens erst ... daher ziehe ich mich jetzt wieder zurück

"Ich sehe die Pistole ist als eine bequem zu führende Notlösung, bis wieder ein Gewehr zur Verfügung steht. " Jeff Cooper
- noisemaker
- 9mm Para
- Beiträge: 14
- Registriert: Fr 4. Mai 2012, 07:55
- Wohnort: Wien / Tulln
Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK
Ja klar, die Verhältnismäßigkeit sollte gegeben sein. Meine Frau meinte gestern nur dazu: "Was glaubst du was dann alles im Haus kaputt
ist wenn du mit der Schrotflinte schiesst"
Slug = Streifschuss?
ist wenn du mit der Schrotflinte schiesst"

Slug = Streifschuss?
Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK
noisemaker hat geschrieben:Ja klar, die Verhältnismäßigkeit sollte gegeben sein. Meine Frau meinte gestern nur dazu: "Was glaubst du was dann alles im Haus kaputt
ist wenn du mit der Schrotflinte schiesst"![]()
Slug = Streifschuss?
Dafür ist die Wahrscheinlichkeit zu treffen auch sehr gut.
Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK
noisemaker hat geschrieben:@ Stickhead: Danke für den Tipp!!!
Gern!


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz