Zeitraum W-Führerschein => WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Centershot
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Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK

Beitrag von Centershot » Di 8. Mai 2012, 14:32

"Slug" und Streifschuss...wohl kaum...könnte eher in Richtung Blitz-Amputation gehen wenn Gliedmaßen getroffen werden... :shifty:
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Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK

Beitrag von DerSchwede » Di 8. Mai 2012, 19:49

Es gibt auch 4000 Joule Slugs die durch Motorblöcke schlagen ... aber ich rede hier primär von Gummi :D

Ich verweise hier mal auf dieses Gespräch : viewtopic.php?f=7&t=407&start=10
Da ist alles zu dem Thema gesagt, und es sind auch ein paar Tests gegen nächtlich einbrechende Melonen dabei :D

Auf einen gezielten Streifschuss würde ich mich allerdings nicht verlassen.
Dann wirklich lieber 1 Projektile - das non lethal ist aber bums hat.

Kannst ja im zweiten lauf ein "wirkungsvollere" Ladung mit dir führen.

Und bezüglich der besorgten Gattin:
Das da so einiges hin ist, ist kollateral würde ich sagen... Bei zb. 9mm Vollmantel Munition musst eher drauf achten das du nicht den Nachbarn gleich mit erwischt... die geht durch den Einbrecher und durch die Neubau-Wohnzimmerwand gleich mit ...
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Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK

Beitrag von noisemaker » Mi 9. Mai 2012, 07:57

Neuer Stand der Dinge, Termin beim Hrn. Dr. J nächste Woche Dienstag. Und die besorgte Gattin nehme ich auch gleich mit, die ist auf den Geschmack gekommen. ;-)
Zuletzt geändert von Stickhead am Mi 9. Mai 2012, 09:20, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Anonymisiert

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Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK

Beitrag von DerSchwede » Mi 9. Mai 2012, 08:51

Viel Spaß :D
"Ich sehe die Pistole ist als eine bequem zu führende Notlösung, bis wieder ein Gewehr zur Verfügung steht. " Jeff Cooper

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Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK

Beitrag von dodl » Mi 9. Mai 2012, 09:03

Ah, gehts auf einen guten Tee :)
Gute Wahl wenn mans eilig hat, ich hab dort inklusive Gutachten schreiben 20min gebraucht.

Das wirklich zermuerbende kommt aber noch! Wennst naemlich alles abgegeben hast und dann 1-2 Monate nix tun kannst, als warten ;)
Bin schon am ueberlegen mal in Himberg anzufragen ob sie mir zwischenzeitlich auch mal so was leihen. Fuern Standbetreiber muesste der Waffenfuehrerschein ja fast wichtiger sein, als eine WBK (die ja dann nurmehr Formsache ist).
Weil mindestens 6 Wochen warten, wie mir gestern gesagt wurde, is halt auch ein bissi zach...

Btw, weil oft von mürrischen Beamten beim WBK Antrag zu lesen ist - die beiden in der Fuhrmannsgasse waren Punkt 8.00 in der Frueh gut drauf und ausgesprochen freundlich. Wollt ich auch mal erwaehnen.

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Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK

Beitrag von Varminter » Mi 9. Mai 2012, 09:04

Centershot hat geschrieben: "Slug" und Streifschuss... wohl kaum...könnte eher in Richtung Blitz-Amputation gehen wenn Gliedmaßen getroffen werden... :shifty:
Centershot



Mach dir keine Illusionen... :roll:

Auf die kurze Entfernungen, die man bei der Heimverteidigung schiessen müsste, ist auch eine normale Schrotgarbe noch ein fast kompakter Klumpen Blei.

Sogar mit feinem Jagdschrot 2,4mm Schrotkorndurchmesser.

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Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK

Beitrag von DerSchwede » Mi 9. Mai 2012, 10:06

dodl hat geschrieben:Btw, weil oft von mürrischen Beamten beim WBK Antrag zu lesen ist - die beiden in der Fuhrmannsgasse waren Punkt 8.00 in der Frueh gut drauf und ausgesprochen freundlich. Wollt ich auch mal erwaehnen.



Bei mir im Bezirk waren sie auch SUPER freundlich, hilfsbereit und total nett - Antrag war nach 4 Wochen durch.

Nachdem ich nicht will das die netten Beamten nachher Ärger bekommen,
weil sie zu uns Antragstellern nett waren (komische Welt, hm?)

Schreib ich mal nicht öffentlich wo das war, aber wenn jemand Fragen hat gerne per PM.
Kann man sich die Behörde überhaupt auswählen ? Ich dachte das geht nach Wohnort.
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Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK

Beitrag von Stickhead » Mi 9. Mai 2012, 10:54

Das richtet sich nach dem Hauptwohnsitz.
Normalerweise ist die zuständige Behörde die Bezirkshauptmannschaft.
Ist es aber eine Stadt mit eigenem Statut, ist der Magistrat zuständig.
Gibt es dort eine BPD, ist jedoch diese zuständig.

§ 48. (1) Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde, in
Orten, für die eine Bundespolizeidirektion besteht, diese.
(2) Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, sofern nicht anderes bestimmt ist, nach dem Hauptwohnsitz
des Betroffenen, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach seinem Wohnsitz.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK

Beitrag von noisemaker » Mi 9. Mai 2012, 11:52

Habt ihr Tipps für ein bestimmtes Waffensgeschäft wo man den W-FS machen kann? Hätte mir jetzt mal den Professional Arms in Baden rausgesucht...

@stickhead: Sorry, wusste nicht dass Realnamen nicht erlaubt sind.

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Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK

Beitrag von Stickhead » Mi 9. Mai 2012, 13:32

Ich kann dir http://www.doubleaction.at empfehlen.
Das Unternehmen arbeitet sehr kundenorientiert und ist mit Sicherheit unter den Top-Waffenhändlern in Österreich!! :)

bzgl. Namen: Erlaubt schon, aber man muss die "Guten" nicht unbedingt beim Namen nennen... nicht, dass es für die dann Bompfe gibt. :?
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK

Beitrag von dodl » Mi 9. Mai 2012, 18:05

doubleaction kann ich auch empfehlen. War ich Montag (Praxis schon im April) und der macht das echt leiwand.

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Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK

Beitrag von noisemaker » Fr 11. Mai 2012, 11:13

Na sehr gut, dann wirds der werden. Hatten gestern kurz telefoniert, und habe einen sehr guten Eindruck.

Übrigens hat Hr. Dr. J. mir gegenüber erwähnt, dass die Gebührenerhöhrung beim psychologischen Gutachen doch nicht kommen soll..? Habe meinen Termin am 15.05. und mir sind noch die "alten" Kosten von EUR 185,- gesagt worden.

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Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK

Beitrag von Stickhead » Fr 11. Mai 2012, 11:33

Aha, wenn das wirklich so ist, wäre das natürlich äusserst erfreulich!! :)
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Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK

Beitrag von noisemaker » Mi 16. Mai 2012, 07:40

Kurze Rückmeldung zum gestrigen Termin: Sehr nettes Gespräch mit Dr. J. gehabt, als geistig normal eingestuft und EUR 185,- bezahlt. Anscheinend ist das Gesetz noch nicht ganz durch.
Nächster Stop: WFS bei doubleaction Anfang Juni. :-)

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Re: Zeitraum W-Führerschein => WBK

Beitrag von Stickhead » Mi 16. Mai 2012, 08:11

:clap:

Ja, die Verordnung ist noch nicht durch! Wir haben noch ein wenig Schonfrist!
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