Promo hat geschrieben:Grundsätzlich bleibt festzuhalten dass das BMI zwar gutachtentechnisch als die "höchste Instanz" angesehen werden kann, worauf die unterliegenden Behörden zurückgreifen wenn sie sich bei einer Einstufung nicht sicher sind. Abseits davon ist aber auch das nur die Rechtsauffassung des BMI (eben eine wie viele andere) die vor dem VwGH angefochten werden kann.
So ist es auch, das BMI ist nix anderes als die "Gegenseite" die eine andere Rechtsansicht hat.Also was das BMI sagt ist nicht in Stein gemeisselt.
Was die Gerichte (VWGH OGH EUGH) dann entscheiden ist dann verbindlich so wie es bei fast jeden Gesetz oder Rechtsansicht einer Behörde der Fall ist.
Es gibt fast kein Gesetz was nicht ausjudiziert wurde und eine komplett andere Rechtsansicht hat als die in einen Gesetz steht.......... Ergo das Gericht legt ein Gesetz anderst aus als Du,Die Behörde,oder ein Rechtsanwalt.
