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§ 45 Abs. 3 WaffG
Auf
Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.
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6 mm BB Pistolen werden von Waffengewerbetreibenden immer wieder als "Frei ab 18 Jahren" angeboten.
zB. hier ...
http://www.airsoftcompany.at/product_in ... 93b12ace2a
So, jetzt steht im § 45 Abs. 3 WaffG ...
"sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt"
... drinnen.
Was gilt es nun tatsächlich bei 6 mm BB Pistolen zu beachten? Gibts irgendeine nachträgliche Verordung die das regelt?
Ist der Kauf bei einem deutschen Händler und das nach Ö schicken lassen unproblematisch?
.
6 mm BB
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: 6 mm BB
Airsofts sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes, kann man auch direkt in Hong Kong bestellen, geht problemlos durch den Zoll.
Bei den Deutschen sind vollautomatische Airsofts verboten, Preise sind auch nicht besser als in Österreich, von daher würd ich entweder in Österreich oder in Hong Kong direkt kaufen.
Bei den Deutschen sind vollautomatische Airsofts verboten, Preise sind auch nicht besser als in Österreich, von daher würd ich entweder in Österreich oder in Hong Kong direkt kaufen.
Zuletzt geändert von yoda am So 3. Jun 2012, 15:01, insgesamt 1-mal geändert.
Re: 6 mm BB
Jetzt wär es interessant eine 6mm BB zur Hand zu haben, denn wie die meisten Kaliberangaben wird Sie wahrscheinlich nicht stimmen und unter 6mm betragen und wenn es nur 5,99mm sind würd´s schon reichen! Siehe .308 bei 7,62x51 und .311 bei 7,62x39!
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard
9mm Para, .44 Mag, .22lr, Vierling, .223 Rem, .300 Blk, .308 Win, 8x50R, 8x57IS, .338 LM, Gauge 12
Gerhard
9mm Para, .44 Mag, .22lr, Vierling, .223 Rem, .300 Blk, .308 Win, 8x50R, 8x57IS, .338 LM, Gauge 12
Re: 6 mm BB
yoda hat geschrieben:Airsofts sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes
Erstaunlicherweise werden Druckluft- und CO2-Waffen im Waffengesetz § 45 Abs. 3 aber als Schußwaffen bezeichnet.
Das soll sich noch einer auskennen.
Re: 6 mm BB
Fast alle 6mm BBs sind kleiner als 6mm, ein 2-3 Marken gibts aber wo die Kugeln 6mm haben.
Hier kannst nachlesen unter welche Gesetze Airsofts in Österreich fallen.
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Oeffentlic ... waffen.pdf
Hier kannst nachlesen unter welche Gesetze Airsofts in Österreich fallen.
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Oeffentlic ... waffen.pdf
Re: 6 mm BB
Danke für eure Antworten.
Das habe ich dazu auch noch gefunden:
Meine Frage ist damit geklärt. Danke!
Das habe ich dazu auch noch gefunden:
Hier eine Antwort von Innenminister Einem auf eine parlamentarische Anfrage 1997:
"Air-Soft-Guns" sind Nachbildungen von Faustfeuerwaffen, mit denen Kunststoffkugeln verschossen werden können. Die beim Verschießen entstehende Geschoßauftreffenergie ist doch so hoch, daß Verletzungen im Augenbereich möglich und auch bereits aufgetreten sind. Diese Gegenstände unterfallen allerdings nicht dem Waffenbegriff des geltenden - und auch künftigen - Waffenrechtes, da sie ihrem Wesen nach nicht dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen durch unmittelbare Einwirkung herabzusetzen oder zu beseitigen, und auch bei der Jagd oder beim Schießsport nicht Verwendung finden
http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=13&t=10711
Meine Frage ist damit geklärt. Danke!
Re: 6 mm BB
woolf hat geschrieben:eXistenZ hat geschrieben:yoda hat geschrieben:Airsofts sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes
Erstaunlicherweise werden Druckluft- und CO2-Waffen im Waffengesetz § 45 Abs. 3 aber als Schußwaffen bezeichnet.
Das soll sich noch einer auskennen.
Ich kenn mich mir SoftAir ja nicht aus, aber wird dort nicht eine Feder als Energiequelle genutzt und nicht das Gas direkt? (das Gas dient nur dazu die Feder wieder zu spannen?)
Das würde erklären, warum die nicht unts Waffengesetz fallen.
Der Motor zieht eine Feder mit einem Piston auf...und durch die Federkraft schnellt der Piston dann vor, verdichtet Luft und treibt damit das Projektil an. Also wird definitiv mit Druckluft geschossen, diese wird aber durch die Feder erzeugt - wie bei den meisten anderen Druckluftwaffen mit z.B. Knicklauf auch.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: 6 mm BB
Waffengesetz 1996 Praxiskommentar, S27, Verein 978-3-902460-39-4Die sogenannten "Soft Guns" sind keine Waffen iSd WaffG. Allerdings regelt die "Schusswaffenähnliche ProdukteV" das Inverkehrbringen von schusswaffenähnlichen Produkten, die weder dem WaffG unterliegen noch Spielwaren gemäß § 6 lit d Lebensmittelgesetz 1957 sind und deren Geschosse eine mittlere Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule aufweisen, insbesondere Federdruckwaffen.
OGH„Soft-(Air)-Guns" verschießen durch komprimierte Luft oder Federdruck feste Körper (Kunststoffkugeln) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung. Da die damit zu verschießenden Plastikkugeln aber eine dermaßen geringe Verletzungskapazität aufweisen, dass sie vom Wesen her nicht dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen und sie auch nicht beim Schießsport Verwendung finden, mangelt es solchen Produkten sowohl an der Zweckbestimmung nach §1 Z1 WaffG als auch an der für den funktionalen Waffenbegriff des §143 erster Satz zweiter Fall StGB verlangten Gleichwertigkeit. (T1)
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... Suchworte=
Für Soft-Guns gilt also das Waffengesetz nicht. Hier die dazugehörige Verordnung:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10011082
§ 2 Abs. 2: Die Abgabe von schußwaffenähnlichen Produkten gemäß Abs. 1 an Personen unter 18 Jahren ist verboten.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
- Banana Joe
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Re: 6 mm BB
woolf hat geschrieben:eXistenZ hat geschrieben:yoda hat geschrieben:Airsofts sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes
Erstaunlicherweise werden Druckluft- und CO2-Waffen im Waffengesetz § 45 Abs. 3 aber als Schußwaffen bezeichnet.
Das soll sich noch einer auskennen.
Ich kenn mich mir SoftAir ja nicht aus, aber wird dort nicht eine Feder als Energiequelle genutzt und nicht das Gas direkt? (das Gas dient nur dazu die Feder wieder zu spannen?)
Das würde erklären, warum die nicht unts Waffengesetz fallen.
Hochwertige Airsoft-Pistolen (aber auch einige Gewehre) funktionieren mit direktem Gasantrieb. Meistens ist das ein schnell expandierendes Propan-Gemisch, manachmal auch CO2. Das Gas treibt das BB direkt aus dem Lauf und repetiert auch den Schlitten, bzw. spannt somit den Hahn. Der Hahn schlägt nicht auf ein Zündhütchen sondern auf das Gasventil im Magazin.
So your tighty whities have skid marks?