nimmt ein WS beim verkauf der waffe einen WBK platz weg?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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nimmt ein WS beim verkauf der waffe einen WBK platz weg?
servus die herren!
was passiert mit einem WS wenn ich die waffe auf die es als zubehör gemeldet ist verkaufe? nimmt das WS dann automatisch einen WBK platz weg - ich vermute fast ja, oder?
gruß
was passiert mit einem WS wenn ich die waffe auf die es als zubehör gemeldet ist verkaufe? nimmt das WS dann automatisch einen WBK platz weg - ich vermute fast ja, oder?
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wenn unrecht zu recht wird wird widerstand zur pflicht!
dem land tirol die treue!
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- herr_rhodes
- .50 BMG
- Beiträge: 540
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 14:51
Re: nimmt ein WS beim verkauf der waffe einen WBK platz weg?
Wurde mir von meiner BH auch so erklärt.
Re: nimmt ein WS beim verkauf der waffe einen WBK platz weg?
Yes, weil das WS für sich alleine ist Kat.B.
Solange die Waffe wofür es gedacht ist da ist, ist das WS deren Zubehör und nimmt keinen Platz der WBK weg sondern ist im Behördencomputer als zu einer genau bezeichneten Waffe zugehörig vermerkt. Das ist auch die Aussage eines Mitarbeiters im Landeskriminalamt NÖ anlässlich einer Überprüfung bei mir. (In einem anderen Thread wurde besprochen, dass manche BHs das auch auf die WBK schreiben. Der Sinn erschließt sich mir nicht.)
Interessant wird es erst, wenn es zu einer Waffe zwei Wechselsysteme gibt und diese Waffe verkauft wird. Verbraucht man dann statt einem plötzlich zwei Plätze der WBK?
(Ganz abgesehen davon, dass es schwindlig ist eine Waffe zu verkaufen ohne die dazu passenden Wechselsysteme.)
Alex
Solange die Waffe wofür es gedacht ist da ist, ist das WS deren Zubehör und nimmt keinen Platz der WBK weg sondern ist im Behördencomputer als zu einer genau bezeichneten Waffe zugehörig vermerkt. Das ist auch die Aussage eines Mitarbeiters im Landeskriminalamt NÖ anlässlich einer Überprüfung bei mir. (In einem anderen Thread wurde besprochen, dass manche BHs das auch auf die WBK schreiben. Der Sinn erschließt sich mir nicht.)
Interessant wird es erst, wenn es zu einer Waffe zwei Wechselsysteme gibt und diese Waffe verkauft wird. Verbraucht man dann statt einem plötzlich zwei Plätze der WBK?
(Ganz abgesehen davon, dass es schwindlig ist eine Waffe zu verkaufen ohne die dazu passenden Wechselsysteme.)
Alex
Re: nimmt ein WS beim verkauf der waffe einen WBK platz weg?
Ganz abgesehen davon, dass es schwindlig ist eine Waffe zu verkaufen ohne die dazu passenden Wechselsysteme.
find ich nicht - nehmen wir glock als beispiel: hier passt der 17, 34 & 35er schlitten auf das gleiche griffstück und da diese griffstücke ja frei sind könnte ich 3 komplette aber verschiedene waffen auf einen platz haben.
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- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
- Beiträge: 6823
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
- Wohnort: Los Karawancos
Re: nimmt ein WS beim verkauf der waffe einen WBK platz weg?
Das führt mich zu einer Frage...
nehmen wir an, man hat eine 1911er in .45 mit einem 9mm Wechselsystem als Zubehör, und weil man auch mal IPSC schießt, ein HiCap-Griffstück dazu.
(Das ist ein fiktives Beispiel!)
Dann hat man quasi 1 Platz durch die 1911er belegt, das 9er WS ist zur 1911er als WS eingetragen, aber man kann sich mit dem HiCap Griffstück eine 14schüssige .45er bauen und auf das gerade nicht benutzter Griffstück der .45er das 9er WS drauftun.
Kuddelmuddel perfekt.
Wie sieht das in rechtlicher Hinsicht aus?
ist alles eitel wonne Sonnenschein, solang immer nur 1 Griffstück mit einem der Schlitten verheiratet ist und das andere allein und oben ohne rumliegt, oder ist es schon ein Graubereich, wenn man zu einer Waffe ein Wechselsystem und ein Wechselgriffstück hat?
nehmen wir an, man hat eine 1911er in .45 mit einem 9mm Wechselsystem als Zubehör, und weil man auch mal IPSC schießt, ein HiCap-Griffstück dazu.
(Das ist ein fiktives Beispiel!)
Dann hat man quasi 1 Platz durch die 1911er belegt, das 9er WS ist zur 1911er als WS eingetragen, aber man kann sich mit dem HiCap Griffstück eine 14schüssige .45er bauen und auf das gerade nicht benutzter Griffstück der .45er das 9er WS drauftun.
Kuddelmuddel perfekt.
Wie sieht das in rechtlicher Hinsicht aus?
ist alles eitel wonne Sonnenschein, solang immer nur 1 Griffstück mit einem der Schlitten verheiratet ist und das andere allein und oben ohne rumliegt, oder ist es schon ein Graubereich, wenn man zu einer Waffe ein Wechselsystem und ein Wechselgriffstück hat?

illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
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Re: nimmt ein WS beim verkauf der waffe einen WBK platz weg?
sniffer hat geschrieben:servus die herren!
was passiert mit einem WS wenn ich die waffe auf die es als zubehör gemeldet ist verkaufe? nimmt das WS dann automatisch einen WBK platz weg - ich vermute fast ja, oder?
hi
normalerweise ja
wie es in tirol ist weiss ich ned ..

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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: nimmt ein WS beim verkauf der waffe einen WBK platz weg?
sniffer hat geschrieben:...und da diese griffstücke ja frei sind könnte ich 3 komplette aber verschiedene waffen auf einen platz haben.
hi
in dem moment ion dem du mehr als eine komplette kanone zusammengebaut hast ist das eigentlich nimmer legal wenn du nur einen platz dafuer frei hast ...
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- Sidekix
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Re: nimmt ein WS beim verkauf der waffe einen WBK platz weg?
kemira hat geschrieben:Kuddelmuddel perfekt.
Wie sieht das in rechtlicher Hinsicht aus?
wie Gewo schon angemerkt hat
rechlich geht nur die Grundwaffe mit entsprechenden Wechselsystem
wenn du ein anderes Griffstück (das zufällig auf das WS passen sollte) zuhause rumiegen hast
(was rechtlich bei uns ja kein Problem darstellt)
solltest du es nicht mit dem WS kombinieren, da dies dann schon illegal ist
Es wäre somit eine komplett eigenständige Waffe und kein Wechselsystem mehr
is das selbe wie mit den Autofeuer Wahlhebeln ala Glock oder Mauser C96
haben ja, aber net einbauen!

Es is wie´s is.....
Re: nimmt ein WS beim verkauf der waffe einen WBK platz weg?
Ich sehe es kommen.... bald werden die Griffstücke nicht mehr frei sein, wenn so weitergemacht wird.
Alex
Alex
Re: nimmt ein WS beim verkauf der waffe einen WBK platz weg?
Wieso soll sich da irgendwas ändern ? Es gibt Verwahrungskontrollen und wenn man eine komplette Waffen zuviel im Tresor liegen hat, aus Wechselsystem + nachgekauften Griffstück, hat man ein Problem. Für einen legalen Waffenbesitzer ist das Risiko viel zu hoch sowas zu machen, vorallem bringts überhaupt nix weil man den Verschluss eh in ein paar Sekunden wechseln kann.
Re: nimmt ein WS beim verkauf der waffe einen WBK platz weg?
vorallem bringts überhaupt nix weil man den Verschluss eh in ein paar Sekunden wechseln kann.
stimmt, warum sollte man sich dier auf eine diskussion einlassen?
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