Aufbewahrung C - Waffen im Schrebergarten

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gewo
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Re: Aufbewahrung C - Waffen im Schrebergarten

Beitrag von gewo » Mo 18. Jun 2012, 18:03

nuovolemon hat geschrieben:wie sieht das aus, wenn ich einen eigenen Kellerraum habe und in diesem etwas verwahre - mit normaler abschliessbarer Tür und Alleinnutzung? :?:


hi

"allgemeinraum" ist ein raum immer wenn er "wohnungszubehoer" im sinne des WEG bzw MRG ist

dass heisst immer dann wenn du durch einen anderen allgemeinraum (stiegenhaus ect) durch musst um zu diesem raum zu gelangen ist er nicht mehr bestandteil der wohnung im sinne des waffG

zb: zweifamilienhaus, jeder hat "seinen" keller mittels eigener kellerstiege im direkten wohnungsverband: kein problem

aber: zweifamilienhaus, der eigene keller ist ueber den gemeinsamen vorraum und eine gemeinsames stiegenhaus zugaenglich: kein keller in dem die genannten waren (waffen, munition, treibladungspulver) aufbewahrt werden duerfen

wer es genau wissen will:
den EIGENEN, ZUSTAENDIGEN waffenreferenten auf der EIGENEN, ZUSTAENDIGEN behoerde anrufen
es ist durchaus moeglich dass der (ohne naehere kenntnis der rechtslage) sein OK zu so einer verwahrung gibt
in dem fall: gesprachsnotiz machen, datum, uhrzeit, namen ..
und wer es dann riskieren will ... warum ned ..... da sollte dann nimmer allzuviel passieren ... endet dann im ernstfall vermutlich nur mit einer aufforderung innerhalb frist eine ordnungsgemaesse verwahrung (in der wohnung) nachzuweisen
mit ernstfall ist gemeint dass bei einer verwahrungskontrolle das thema irgendwie auftritt und bekannt wird
wegkommen sollten waffen bei dieser art der verwahrung jedenfalls nicht, das geht wohl sicher ins auge ...
Zuletzt geändert von gewo am Mo 18. Jun 2012, 18:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Aufbewahrung C - Waffen im Schrebergarten

Beitrag von nuovolemon » Mo 18. Jun 2012, 18:06

@gewo :idea: Danke!
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Re: Aufbewahrung C - Waffen im Schrebergarten

Beitrag von BigBen » Mo 18. Jun 2012, 18:19

Die Meinung teile ich nicht...und in meine Wohnung kommt man auch durch dasselbe Stiegenhaus wie ins Kellerabteil und mein Kellerabteil ist für mein Verständnis zumindest eingefriedet. Aber mir prinzipiell eh egal, weil ich nicht vor habe im Kellerteil irgendwas waffenmäßiges zu bunkern und alls das jemand vor hat ist es sicher kein Fehler wie vorgeschlagen ein OK von der zuständigen Behörte einzuholen ;-)
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Re: Aufbewahrung C - Waffen im Schrebergarten

Beitrag von Robert » Mo 18. Jun 2012, 19:45

Es ist sicher noch ein Unterschied ob eine Stahltür mit Sicherheitschloss vor dem eigenen Kellerraum ist, oder obs ein schwindliger Bretterverschlag ist wo man durschauen kann mit einem Vohrhängeschloss, wobei die "Zaunlatten" vom Verschlag schneller weg sind als das Schloss.

In ersterem hätte ich jetzt weniger Skrupel einen Waffenschrank reinzustellen (würde ich trotzdem nicht tun, ich hab meine Waffen auch zur SV und im Keller sind die nutzlos) , in zweiteres würde ich es nichtmal für 100.000€ machen.
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Re: Aufbewahrung C - Waffen im Schrebergarten

Beitrag von gewo » Mo 18. Jun 2012, 20:11

Robert hat geschrieben:Es ist sicher noch ein Unterschied ob eine Stahltür mit Sicherheitschloss vor dem eigenen Kellerraum ist, oder obs ein schwindliger Bretterverschlag ist wo man durschauen kann mit einem Vohrhängeschloss, wobei die "Zaunlatten" vom Verschlag schneller weg sind als das Schloss.


hi

ich weiss was du meinst

das problem ist aber:
wenn es schon mal ausdruecklich so in einem erlass steht dann ist der ermessensspielraum weg ...
da gehts dann nimmer darum ob es wirkungsvoll ist oder nicht

das gleiche thema bei kat B verwahrung im kraftfahrzeug:
im prinzip ist ein - zb privat gebraucht gekaufter - alter gepanzerter werttransport-kastenwagen den man evt faehrt auf reisen zweifelsohne sicherer als aufbewahrungsort als ein windiges nachtkasterl ohne schloss in einer kleinen pension

trotzdem ist die verwahrung in jeder art von fahrzeug grundsaetzlich "nicht ordnungsgemaess", im nachtkasterl - im versperrten pensionszimmer (wenn keine andere bessere sicherungsmoeglichkeit zur verfuegung steht) aber zulaessig...
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