In einer Wohnung werden Kat. B-Waffen in einem Safe gelagert, Munschrank natürlich deto versperrt.
Die Putzfrau hat nun meist einen eigenen Schlüssel zur Wohnung und putzt während der Wohnungsbesitzer nicht zuhause ist.
Die Putze, obwohl natürlich untersagt, nimmt Verwandte dabei mit (Mann, Cousin u.s.w.) denen fad ist während sie putzt und anfangen herzumzustöbern und entdecken den Waffenschrank. Die haben viel Zeit und reissen alles aus der Wand heraus, neben den Safe mit u.s.w.
Nun stellt sich meine Frage ob nun die Polizei der Meinung ist, dass ich ja freiwilig den vermeintlichen Dieben/Einbrechern Zutritt gewährt habe, da die sogar defakto einen Schlüssel hatten und nicht daran gehindert wurden, und es rechtlich ein Problem darstellen könnte bzw. man dann als "unzuverlässig" gilt.

Ich spreche nicht von einer moralischen Unschuld, sondern wie wohl Behörden darauf reagieren würden.
