[I-E-A DE] Walther WA2000

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Scaar
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[I-E-A DE] Walther WA2000

Beitrag von Scaar » Fr 20. Jul 2012, 09:22

Ich bitte den Missbrauch des EGUN-Bereichs zu entschuldigen, aber eine Walther WA2000 habe ich schon lang nicht mehr zum Verkauf gesehen, deshalb dachte ich, es interessiert vielleicht auch andere.

Der deutsche Händler I-E-A hat eine Walther WA2000, zweite Generation in .308 Winchester. Preis ist nicht angegeben, die letzte WA2000 in Deutschland wurde 2008 um 17.500 Euro angeboten. Die wird wahrscheinlich 20.000 Euro+ kosten.

Ist natürlich Kategorie A weil nicht eingestuft. Da es keine kompatiblen, vollautomatischen Teile gibt, keine Schienen und keine Möglichkeit einen Nachtsichtvorsatz zu montieren, könnte die Ausnahmebewilligung möglich sein. Und den Behörden ist man auch nicht überlegen, .308 Selbstlader gibts ja seit dem OA10 sogar "halb-taktische". Also, wer versuchts? :D

http://www.iea-guns.de/Waffen-6 (nach unten scrollen)

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Re: [I-E-A DE] Walther WA2000

Beitrag von Promo » Di 24. Jul 2012, 17:15

Ach Gregor, erzähl doch nicht sowas .. die Waffe ist in der Arbeitsrichtlinie Zoll doch sogar explizit als Beispiel für Kriegsmaterial angeführt, auch bei den auf den Waffenämtern vorhandenen Listen von Kat.A Waffen findet sich das WA2000 ;)
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Re: [I-E-A DE] Walther WA2000

Beitrag von Scaar » Di 24. Jul 2012, 17:29

Ach Georg, und woher soll ich das wissen, wenn du nicht auf ICQ Messages antwortest? ;) Gib her die Arbeitsrichtlinie Zoll und die Kat.A Liste der Ämter, wenn du anscheinend Zugriff darauf hast :D

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Re: [I-E-A DE] Walther WA2000

Beitrag von gewo » Di 24. Jul 2012, 20:13

Promo hat geschrieben:Ach Gregor, erzähl doch nicht sowas .. die Waffe ist in der Arbeitsrichtlinie Zoll doch sogar explizit als Beispiel für Kriegsmaterial angeführt, auch bei den auf den Waffenämtern vorhandenen Listen von Kat.A Waffen findet sich das WA2000 ;)


hi

der ordnung halber muss man aber sagen dass die arbeitsrichtline zoll nicht wirklich relevant ist
es ist eione arbeitsrichtline die sich der zoll angefertigt hat
und nicht die waffenbehoerde
da stehen genug dinge drinnen eben laut waffenrecht eben eigentlich doch NICHT so sind

und zwar in beide richtungen

du hast aber natuerlich recht dass es ein starkes indiz dafuer ist und dass es dadurch wahrscheinlich ist dass die waffe doch KM ist
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Re: [I-E-A DE] Walther WA2000

Beitrag von martin » Di 24. Jul 2012, 21:52

Georg hat recht, dieses Gewehr wurde schon vom BMI eingestuft

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Re: [I-E-A DE] Walther WA2000

Beitrag von Promo » Mi 25. Jul 2012, 17:39

Diese Arbeitsrichtlinie wurde kürzlich aufgrund des geänderten Außenhandelsgesetzes erneut herausgebracht, habe es in der Firma bekommen. Ist ein dickes PDF. Auch dort ist das WA2000 nochmals angeführt. Und wie gesagt steht es auch in dem Einstufungskatalog der bei den Behörden aufliegt, habe es selber schon drinnen gesehen weil ich schonmal gefragt habe. Und Gerhard, ich denke so vertrauenswürdig bin ich da schon dass das auch stimmt was ich sage ;)

@Gr: mein ICQ hat die letzten Tage gesponnen, hab alle eingehenden Nachrichten während ich offline war auf mein Handy bekommen .. aber auch nur die, nicht was vorher noch stand :? . Sollte aber jetzt wieder funktionieren!
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Re: [I-E-A DE] Walther WA2000

Beitrag von rhodium » Mi 25. Jul 2012, 22:54

Und dieser Halbautomaten-Furzer mit µ-Magazin ist Kat. A? ... ich fass es nicht. Diese Einstufung ist wohl der Fall-Martinz unter den Einstufungen ...

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Re: [I-E-A DE] Walther WA2000

Beitrag von Promo » Do 26. Jul 2012, 00:02

Bitte bedenken unter welchen Umständen diese Waffe damals entwickelt wurde. Ein Halbautomat war ein Exot, das erste Präzisionsgewehr auch noch welches dann halbautomatisch ist: diese Waffe *musste* fast zwangsläufig als gefährdend angesehen werden. Zudem auch die damaligen KM-Merkmale wie Zweibein, Pistolengriff, abnehmbares Magazin und Mündungsfeuerdämpfer alle zutreffend sind. Ich behaupte auch dass die Waffe selbst wenn sie heute auf den Markt kommen würde, gewissen Modifikationen unterworfen werden müsste um als Kat.B zu gelten.
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Re: [I-E-A DE] Walther WA2000

Beitrag von Scaar » Do 26. Jul 2012, 09:52

Promo hat geschrieben: Ich behaupte auch dass die Waffe selbst wenn sie heute auf den Markt kommen würde, gewissen Modifikationen unterworfen werden müsste um als Kat.B zu gelten.


Ja, die Mündungsbremse von der Version 2 muss man Abschrauben, sonst nix. Und Lochschaft ist nicht gleich Pistolengriff ;) Außerdem wurde es auf zivilen Maschinen gefertigt. Aber die Herumrederei bringt eh nichts. Wenn das damals exemplarisch als Kategorie A eingestuft wurde, werden es die Herren und Damen Beamten sicher nicht neueinstufen, nur weil sich in 30 Jahren einiges getan hat und mittlerweile weit "gefährlichere" Halbautomaten als Kat B im Umlauf sind

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Re: [I-E-A DE] Walther WA2000

Beitrag von Revierler_old » Do 26. Jul 2012, 14:25

Moment, wenns eine Bremse ist würds ja nix machen.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: [I-E-A DE] Walther WA2000

Beitrag von Scaar » Do 26. Jul 2012, 14:30

Bei Version 1 ist es eine Mündungsbremse, bei Version 2 ein Mündungsfeuerdämpfer (so wie oben abgebildet)

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Re: [I-E-A DE] Walther WA2000

Beitrag von Scaar » Fr 27. Jul 2012, 09:45

Damit es amtlich ist, hier die private Anfrage, was es (ohn Einstufungsversuche) ist. Ist eigentlich nicht überraschend, da ja prinzipiell jeder Halbautomat Kat A ist, bis er eingestuft wurde.

Unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 20.7.2012 teilt das Bundesministerium für Inneres
auf Basis der technischen Recherchen und Beurteilung durch den ho. Amtssachverständigen
mit, dass es sich bei der angefragten halbautomatischen Schusswaffe der Marke
Walther, Modell WA2000, Kal. .308 Winchester, nach ho. Rechtsansicht um Kriegsmaterial
im Sinne des Kriegsmaterialgesetzes BGBl. Nr. 540/1977 und der Bezug habenden
Kriegsmaterialverordnung BGBl. Nr. 624/1977 § 1, Abschn. I., Z. 1 lit. a, handelt.

Anfragen bezüglich einer Ausnahmebewilligung gem. § 18 WaffG 1996 idgF. richten Sie bitte
an das dafür zuständige Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Abteilung
Recht 1, recht1@bmlvs.gv.at .

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