Also WENN er das tatsächlich tut, was ich nicht glaube, jetzt nachdem mans ihm gesagt hat....
Dann ist er wahrscheinlich als Verkäufer fast noch ärger dran als der Käufer wenn der derwischt wird.
Ich tippe drauf dass die im nächsten See/Fluss landet oder im Altmetall.
Was mir noch in den Sinn kommt grade: Es war eine Einlaufflinte (keine DF wie in der Überschrift). Ich kann mich jetzt täuschen, meine aber dass es die auch mit gezogenem Lauf gibt?!?
Könnte also sein dass die beim Kauf von einem unwissenden Büchser tatsächlich als Kat. C verkauft und gemeldet wurde, und aufgrund diesen Umstandes, dass fälschlicherweise angenommen wurde es ist Kat. C auch vom selben Büchser so gekürzt wurde dass sie noch die Mindestlänge von 60cm für Waffen mit gezogenem Lauf bzw. Kat. C einhält....
Wäre für mich die logische Erklärung da ja im Text auch dabeistand "vom Büchser legal gekürzt"
(Wie sich bei mir mal ein Büchser schwer geirrt hat und mir eine Kat. B UHR-Flinte als Kat. D verkaufen wollte, mit der Begründung: es ist keine Pumpgun, also ist sie nicht Kat. A. Es ist auch kein HA und keine Gänseflinte, also kanns auch keine Kat. B sein. Demzufolge kanns nur D sein....

Geile Logik, spielt sich aber leider nicht....
Er hat mir auch erst geglaubt dass es B ist nachdem ich ihm die relevanten Stellen im Waffengesetz gezeigt habe..... Weil es ist nunmal eine Repetierflinte. Ich habe aber fast 20 Minuten gebraucht um ihn davon zu überzeugen.
Unter anderem hab ich da Argumente gehört von ihm wie: die war ja 1996 noch gar nicht auf dem Markt, darum ist sie vom Waffengesetz ganz sicher nicht "hochgestuft" zu Kat. B etc...)
Ja, wir wissen natürlich alle dass das so schlicht und ergreifend nicht funktioniert und schon gar nicht legal ist. Aber es gibt eben hin und wieder so "Spezialisten" die sich mit der Interpretation des WaffG ein bisschen verhaun...