Wo dürfen Jäger mit Wp tragen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Bud Spencer

Wo dürfen Jäger mit Wp tragen?

Beitrag von Bud Spencer » Mo 30. Jul 2012, 13:28

Servus
Hätte da eine Frage.
Dürfen Jäger mit der Beschränkung Tätigkeit als Jäger auf dem wp überall, also auch in "zivil" führen?
Danke

buckshot

Re: Wo dürfen Jäger mit Wp tragen?

Beitrag von buckshot » Mo 30. Jul 2012, 13:47

wie lautet die konkrete formulierung der einschränkung?

soweit ich solche eingeschränkten wp kenne, gilt der wp solange der inhaber im besitz einer gültigen jagdkarte ist = also eine zeitliche beschänkung; - eine räumliche einschränkung aufs revier ist mir nicht bekannt...

wp einschränkungen gibt es ja auch auf die berufl. tätigkeit: solange man beim wachdienst beruflich tätig ist = wp gilt auch außerhalb der dienstzeit, also rund um die uhr;

allerdings wurde hier schon mal kontrovers diskutiert, wo man als jäger mit seiner jagdkarte eine kat c/d führen darf - uns hat man im kurs gesagt, man ist zum führen einer kat c/d waffe als jäger theoretisch überall berechtigt (also auch in der fußgängerzone in wien ... ;-) ) - allerdings würd ich das selber nicht unbedingt ausprobieren .... :whistle:

Gumbar
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Re: Wo dürfen Jäger mit Wp tragen?

Beitrag von Gumbar » Mo 30. Jul 2012, 14:57

buckshot hat geschrieben: uns hat man im kurs gesagt, man ist zum führen einer kat c/d waffe als jäger theoretisch überall berechtigt (also auch in der fußgängerzone in wien ... ;-) ) - allerdings würd ich das selber nicht unbedingt ausprobieren .... :whistle:


Ich habe eine Jagdkarte und einen uneingeschränkten Waffenpass.
Wenn ich aber tiefgeschnallt und mit einer Langwaffe im Anschlag ganz legal über den Neuen Platz in Klagenfurt laufe wird man mich trotzdem in die Klapsmühle bringen.

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slasher
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Re: Wo dürfen Jäger mit Wp tragen?

Beitrag von slasher » Mo 30. Jul 2012, 23:01

Gumbar hat geschrieben:
buckshot hat geschrieben: uns hat man im kurs gesagt, man ist zum führen einer kat c/d waffe als jäger theoretisch überall berechtigt (also auch in der fußgängerzone in wien ... ;-) ) - allerdings würd ich das selber nicht unbedingt ausprobieren .... :whistle:


Ich habe eine Jagdkarte und einen uneingeschränkten Waffenpass.
Wenn ich aber tiefgeschnallt und mit einer Langwaffe im Anschlag ganz legal über den Neuen Platz in Klagenfurt laufe wird man mich trotzdem in die Klapsmühle bringen.


tust mir ja nicht unseren lindwurm erlegen! :D
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sandman
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Re: Wo dürfen Jäger mit Wp tragen?

Beitrag von sandman » Di 31. Jul 2012, 06:30

Gumbar hat geschrieben:Ich habe eine Jagdkarte und einen uneingeschränkten Waffenpass.
Wenn ich aber tiefgeschnallt und mit einer Langwaffe im Anschlag ganz legal über den Neuen Platz in Klagenfurt laufe wird man mich trotzdem in die Klapsmühle bringen.



Wohl weniger in die Klapsmühle, als eher ins Gefängnis. Soweit mir das bekannt ist hat man zwar die Berechtigung die Waffen zu führen, es gibt ja aber noch so Gummiparagraphen bezüglich Erregung öffentlichen Ärgernisses (StGB 183a, wenn ich mich Recht entsinne) und Gefährdung der körperlichen Sicherheit (StGB 89), die Dir das untersagen.

Grüße

Sandman
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buckshot

Re: Wo dürfen Jäger mit Wp tragen?

Beitrag von buckshot » Di 31. Jul 2012, 08:58

daher hab ich ja geschrieben "theoretisch dürfte ich... - aber ich würde es nicht tun... ;-)
unser Referent für "Rechtskunde" beim Jgdkurs hat es so umschrieben, dass man zwar rein nach dem § im WaffG mit einer geladenen Jagdbüx am Stephansplatz gehen könnte, aber dass man sich dann durchaus auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen sollte... :lol:
(dieser Referent sollte aufgrund seines "Zivilberufes" durchaus wissen wovon er spricht...)

Varminter

Re: Wo dürfen Jäger mit Wp tragen?

Beitrag von Varminter » Di 31. Jul 2012, 09:02

buckshot hat geschrieben:daher hab ich ja geschrieben "theoretisch dürfte ich... - aber ich würde es nicht tun... ;-)
unser Referent für "Rechtskunde" beim Jgdkurs hat es so umschrieben, dass man zwar rein nach dem § im WaffG mit einer geladenen Jagdbüx am Stephansplatz gehen könnte, aber dass man sich dann durchaus auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen sollte... :lol:
(dieser Referent sollte aufgrund seines "Zivilberufes" durchaus wissen wovon er spricht...)



... man(n) kann sich das Parkpickerl nicht leisten und ist halt deshalb zu Fuss zum Seidler in der Heiligenstädterstrasse unterwegs...
:whistle:

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

buckshot

Re: Wo dürfen Jäger mit Wp tragen?

Beitrag von buckshot » Di 31. Jul 2012, 09:04

Varminter hat geschrieben:
buckshot hat geschrieben:daher hab ich ja geschrieben "theoretisch dürfte ich... - aber ich würde es nicht tun... ;-)
unser Referent für "Rechtskunde" beim Jgdkurs hat es so umschrieben, dass man zwar rein nach dem § im WaffG mit einer geladenen Jagdbüx am Stephansplatz gehen könnte, aber dass man sich dann durchaus auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen sollte... :lol:
(dieser Referent sollte aufgrund seines "Zivilberufes" durchaus wissen wovon er spricht...)



... man(n) kann sich das Parkpickerl nicht leisten und ist halt deshalb zu Fuss zum Seidler in der Heiligenstädterstrasse unterwegs...
:whistle:

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol:


meine ex hat daher immer das auto beim seixxx stehen gelassen - dort brauchst ka pickerl :mrgreen:

therion
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Re: Wo dürfen Jäger mit Wp tragen?

Beitrag von therion » Di 31. Jul 2012, 12:41

sandman hat geschrieben:es gibt ja aber noch so Gummiparagraphen bezüglich Erregung öffentlichen Ärgernisses (StGB 183a, wenn ich mich Recht entsinne) und Gefährdung der körperlichen Sicherheit (StGB 89), die Dir das untersagen.

Grüße

Sandman


Nein.

Der §183a StGB würde greifen, wenn Du deinen Penis raushängen lässt, wenn Du die Büchse führst. (bitte Paragraphen lesen!)
Der §89 StGB kann man ebenfalls vergessen, da die Gefahr iSd Gesetzes konkreter sein muss.

Was Du meinst, und worauf Du Dich anscheinend versuchst zu stützen, findet sich im SPG , genauer gesagt v.a. im §81 (1) SPG. Hier heißt es aber wiederum auch die anderen Absätze zu lesen und sie in eine System zu bringen.

Die von Dir genannten Paragraphen untersagen es gerade nicht. Gefährliches Halbwissen...

buckshot

Re: Wo dürfen Jäger mit Wp tragen?

Beitrag von buckshot » Di 31. Jul 2012, 12:57

Der §183a StGB würde greifen, wenn Du deinen Penis raushängen lässt, wenn Du die Büchse führst.


kommt drauf an - vielleicht ab einer gewissen größe... :whistle: :mrgreen: :lol:

Bud Spencer

Re: Wo dürfen Jäger mit Wp tragen?

Beitrag von Bud Spencer » Di 31. Jul 2012, 13:33

buckshot hat geschrieben:kommt drauf an - vielleicht ab einer gewissen größe... :whistle: :mrgreen: :lol:


Jetzt wissen wir wozu da buckshot einen Waffenschein braucht ;) :o


Nein mir gings konkret darum:
Manchmal stempeln BHs den Passus "für Ausübung der Tätigkeit als Jäger" und dgl in den Waffenpass. Er ist also beschränkt. Kann man mit so einem Passus also "Zivil" keine Ahnung zB in der Linzer Landstraße (logisch verdeckt) die Waffe führen. Oder geht das nur im Revier bzw. wenn man jagdlich unterwegs ist.
Danke für Antwort

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sandman
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Re: Wo dürfen Jäger mit Wp tragen?

Beitrag von sandman » Di 31. Jul 2012, 16:49

therion hat geschrieben:Nein.

Der §183a StGB würde greifen, wenn Du deinen Penis raushängen lässt, wenn Du die Büchse führst. (bitte Paragraphen lesen!)
Der §89 StGB kann man ebenfalls vergessen, da die Gefahr iSd Gesetzes konkreter sein muss.

Was Du meinst, und worauf Du Dich anscheinend versuchst zu stützen, findet sich im SPG , genauer gesagt v.a. im §81 (1) SPG. Hier heißt es aber wiederum auch die anderen Absätze zu lesen und sie in eine System zu bringen.

Die von Dir genannten Paragraphen untersagen es gerade nicht. Gefährliches Halbwissen...



bzgl gefährliches Halbwissen:

§183a StGB lautet in Ö:

Irrtum über Rechtsvorschriften und behördliche Aufträge

In Deutschland ist dieser § mit sexuellen Handlungen in der Öffentlichkeit assoziiert.

Was dem, was ich meinte wohl näher kommt, ist SPG §81 (Störung der öffentlichen Ordnung), wobei die Definition von "Wer durch besonders rücksichtsloses Verhalten die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt stört......" offensichtlich ziemlich weich ist, da in Kärnten unlängst jemand, unter Berufung auf diesen § verhaftet wurde, weil er bei einem Umzug ein T-Shirt mit der Aufschrift "Uwe - geh in Häfn" trug.

Grüße

Sandman
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Re: Wo dürfen Jäger mit Wp tragen?

Beitrag von Schnittbrot » Di 31. Jul 2012, 16:53

sandman hat geschrieben:Was dem, was ich meinte wohl näher kommt, ist SPG §81 (Störung der öffentlichen Ordnung), wobei die Definition von "Wer durch besonders rücksichtsloses Verhalten die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt stört......" offensichtlich ziemlich weich ist, da in Kärnten unlängst jemand, unter Berufung auf diesen § verhaftet wurde, weil er bei einem Umzug ein T-Shirt mit der Aufschrift "Uwe - geh in Häfn" trug.
:shock: ist ja auch ein "besonders rücksichtsloses Verhalten" :tipphead: Kärnten darf nicht China werden!

therion
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Re: Wo dürfen Jäger mit Wp tragen?

Beitrag von therion » Di 31. Jul 2012, 16:56

Kein Halbwissen, sondern Du hast Dich auf den §183a gestützt und wohl auch den dt. § gemeint. Wie dem auch sei, das oben Ausgeführte stimmt.

Auch der von Dir zitierte Paragraph zieht nicht. Einzig - wie schon oben erwähnt - der §81 SPG kann zur Anwendung kommen.

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