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von Robert » Mo 13. Aug 2012, 19:23
Nein.
Die unveränderte Verschlusseinheit ist trotzdem Kat. A weil sie mit "Kriegsmaterial" austauschbar ist bzw. in sich selber schon Kriegsmaterial.
Der Lauf auch ohne Gasbohrung ist ebenfalls Kat. A weil immer noch ein "Kriegsmaterial Verschluss" reinpassen würde. (Also der Lauf selber villeicht noch nicht, aber sobald eine Barrel Extension drauf ist die unverändert ist sodass der Kat. A Verschluss reinpasst... bamm: Kat. A.)
Diese Geradezugsrepetier die aus Kat. A oder B Waffen entstehen, sind bei uns trotzdem nicht Kat. C sondern gelten auch nach dem Umbau laut BMI weiterhin als Kat. B oder eben sogar Kat. A im Prinzip.
Natürlich könntest du trotzdem sowas kaufen, zusätzliche Abänderungen an Verschluss und Barrel Extension vornehmen (lassen) und dann dem BMI vorlegen zur Einstufung in die Kat. C..... Hast du 2 Jahre Zeit und 2-3000€ übrig zum in den Sand setzen?
Ich weiss, recht logisch ist das ganze nicht, aber nach meinem Wissen ist genau DAS der derzeitige Stand der Dinge.
Weder die AUG Z Geradezügler aus DE noch die AR15 und AR10 Geradezügler aus GB sind bei uns Kat. C derzeit.
It´s a damn poor mind that can think of only one way to spell a word. (Thomas Jefferson, 1743-1826)