Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole
Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole
Aus gegebenen Anlass hätte ich einige Fragen zur Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole.
Folgendes Szenario:
Meine Freundin fährt von der Arbeit nach Hause. Das Ortsgebiet ist aus, gleich danach für ca. 250m eine 70km/h Beschränkung. Die Frau des Hauses fährt ca. 85km/h. Die 70km/h Beschränkung ist aus, meine Freundin beschleunigt, ca. 200m nach der 70km/h Beschränkung springt plötzlich ein Beamter vom Baum hervor und hält sie auf. Der meinte Sie wäre zu schnell gefahren blablabla kostet €35.-.
Darf in die Beschränkung "reingemessen" werden, wenn die Beamten eigentlich 200m danach stehen??
Wie ist daß jetzt genau mit dem Stativ?? Muss ein Stativ verwendet werden oder darf der Beamte einfach so locker flockig irgendwo angelehnt sein (seh ich des öfteren)??
Es geht nicht darum daß sie zahlen musste, da hat Sie einfach Pech gehabt, sondern ob es rechtlich in Ordnung ist. Diese Vorgehensweise ist in unserer Gegend nämlich gang und gebe (50m innerhalb der Ortschsft in einer Hauseinfahrt stehen und aufs Freiland rausmessen und ähnliches).
Folgendes Szenario:
Meine Freundin fährt von der Arbeit nach Hause. Das Ortsgebiet ist aus, gleich danach für ca. 250m eine 70km/h Beschränkung. Die Frau des Hauses fährt ca. 85km/h. Die 70km/h Beschränkung ist aus, meine Freundin beschleunigt, ca. 200m nach der 70km/h Beschränkung springt plötzlich ein Beamter vom Baum hervor und hält sie auf. Der meinte Sie wäre zu schnell gefahren blablabla kostet €35.-.
Darf in die Beschränkung "reingemessen" werden, wenn die Beamten eigentlich 200m danach stehen??
Wie ist daß jetzt genau mit dem Stativ?? Muss ein Stativ verwendet werden oder darf der Beamte einfach so locker flockig irgendwo angelehnt sein (seh ich des öfteren)??
Es geht nicht darum daß sie zahlen musste, da hat Sie einfach Pech gehabt, sondern ob es rechtlich in Ordnung ist. Diese Vorgehensweise ist in unserer Gegend nämlich gang und gebe (50m innerhalb der Ortschsft in einer Hauseinfahrt stehen und aufs Freiland rausmessen und ähnliches).
...every now and then, we see, the tree of liberty must be refreshed with the blood of patriots and tyrants...
Lieber in gefährlicher Freiheit leben, als in friedlicher Sklaverei. (Thomas Jefferson)
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Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole
würde mich auch interessieren wie das jetzt ist mit dem messen. Soweit ich imformiert bin müssens mindestens ein einbein haben.
Glock 17 Gen3
Glock 34 Gen3
CZ SP01 Shadow Mamba
GSG-5 1st Anniversary
Mossberg 930 SPX
STI Trojan 9mm
Howa 1500 .308Win
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Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole
bandit31 hat geschrieben: (50m innerhalb der Ortschsft in einer Hauseinfahrt stehen und aufs Freiland rausmessen und ähnliches).
Da werdens bei uns im Bezirk sofort verjagt, ist ja schliesslich Privatgrund.
Ein Freund von mir hat sich voriges Jahr im Sommer "versehentlich" 10cm vor ein Zivilfzg. mit Radar geparkt & ist dann zu Fuss auf an Kaffee gegangen

"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947
Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen
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Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole
maxl00 hat geschrieben:würde mich auch interessieren wie das jetzt ist mit dem messen. Soweit ich imformiert bin müssens mindestens ein einbein haben.
interessiert mich auch weil
ich hab die jetzt schon ein paarmal auf der südautobahn stehen sehen, wo der beifahrer soz. am fahrer vorbei "geschossen" hat,
da war sicher auch nix mit einbein und so.
Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole
bandit31 hat geschrieben:Aus gegebenen Anlass hätte ich einige Fragen zur Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole.
Folgendes Szenario:
Meine Freundin fährt von der Arbeit nach Hause. Das Ortsgebiet ist aus, gleich danach für ca. 250m eine 70km/h Beschränkung. Die Frau des Hauses fährt ca. 85km/h. Die 70km/h Beschränkung ist aus, meine Freundin beschleunigt, ca. 200m nach der 70km/h Beschränkung springt plötzlich ein Beamter vom Baum hervor und hält sie auf. Der meinte Sie wäre zu schnell gefahren blablabla kostet €35.-.
Ab der Beschrängkung muss sie 50 km/h fahren. Wenn sie 85 fährt oder vom gas weg geht ohne dass es 50 km/h in der 50er Zone sind, ist das strafbar.
Normalerweise, ist es so, dass man bei einer beschränkung von 50 km/h erst ab einer Geschwindigkeitüberschreitung von rund 15 km/h drüber aktiv wird. Also Fzg anhalten oder Anzeige.
Darf in die Beschränkung "reingemessen" werden, wenn die Beamten eigentlich 200m danach stehen??
Warum nicht?? Wenn die Dame in der 70er Zone 85 fährt dann ist das auch eine Verwaltungsübertretung. Wie sonst sollte man die Vergehen bestrafen wenn man nicht misst?
Oder habe ich die Frage nicht verstanden?
Wie ist daß jetzt genau mit dem Stativ?? Muss ein Stativ verwendet werden oder darf der Beamte einfach so locker flockig irgendwo angelehnt sein (seh ich des öfteren)??
Nö muss nicht, warum auch aus dem Ding geht ein Laserstrahl aus. Wenn der nicht trifft dann zeigt das gerät sowieso Error an. Wenn das Gerät die Geschwindigkeit anzeigt, dann passt auch der Messvorgang.
Es geht nicht darum daß sie zahlen musste, da hat Sie einfach Pech gehabt, sondern ob es rechtlich in Ordnung ist. Diese Vorgehensweise ist in unserer Gegend nämlich gang und gebe (50m innerhalb der Ortschsft in einer Hauseinfahrt stehen und aufs Freiland rausmessen und ähnliches).
Warum sollte es net gehn? Du wolltest wohl sagen VOR der Hauseinfahrt.
Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole
quildor82 hat geschrieben:bandit31 hat geschrieben: (50m innerhalb der Ortschsft in einer Hauseinfahrt stehen und aufs Freiland rausmessen und ähnliches).
Da werdens bei uns im Bezirk sofort verjagt, ist ja schliesslich Privatgrund.
Ein Freund von mir hat sich voriges Jahr im Sommer "versehentlich" 10cm vor ein Zivilfzg. mit Radar geparkt & ist dann zu Fuss auf an Kaffee gegangen
Wie kommst du drauf, dass das Privatgrund ist, wenn man vor einer Hauseinfahrt steht?
Was dein Freund gemacht hat ist auch in Ordnung, auf einen Kaffee gehn darf er ja...dann parkt man halt wonaders;)
Ich finds lustig wie sich Leute die es besser wissen sollten die Polizei als Feind ansehn.
Dank der Polizei kann man gefahrlos als Fußgänger die STraßen überqueren..siehe einige Entwicklungsländer..auch hier in Europa wo das nicht möglich ist. zB Griechenland
Sie bringt einigermaßen Sicherheit.
usw usf
Ganz ohne Polizei wäre das Leben ein anderes.
Jeden Tag Raube, Morde Vergewaltigungen, Plünderungen, Einbrüche... usw
Kurz gesagt es würde binnen kürzester Zeit das eintreten wofür ihr euch vorbereitet und wo die meisten hoffen, dass es nicht passiert.
Deswegen verstehe ich die Anfeindungen nicht.
Zuletzt geändert von Longchamp am Mi 15. Aug 2012, 21:48, insgesamt 1-mal geändert.
- josephiner
- .50 BMG
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Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole
Ich nehme mal an in einem Land wo die Geschwindigkeitsmessung mittels Schätzung erlaubt ist wird oben genanntes auch erlaubt sein 

Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole
ohne eine rechtsgrundlage zu kennen, i kann ma ned vorstellen warums ned in a 70er reinmessen dürften oder warum ned vom auto aus .. dann hätt jo auch a motorradstreife goakeine chance ..? ausserdem könnts ihr ja auch ohne stativ was anvisieren oder ?
das mit der hauseinfahrt is hingegen klare sache, ohne genehmigung des grundbesitzers geht goanix wenns IN der einfahrt stehen. auf da strasse isses öffentlich .. wobei, wenn i da rauswill und mir verparkt die polizei die grundstückseinfahrt, verscheich i s auch, wenn i durchgfoan bin kinans e wieda duan wos wolln ..
das mit der hauseinfahrt is hingegen klare sache, ohne genehmigung des grundbesitzers geht goanix wenns IN der einfahrt stehen. auf da strasse isses öffentlich .. wobei, wenn i da rauswill und mir verparkt die polizei die grundstückseinfahrt, verscheich i s auch, wenn i durchgfoan bin kinans e wieda duan wos wolln ..
Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole
josephiner hat geschrieben:Ich nehme mal an in einem Land wo die Geschwindigkeitsmessung mittels Schätzung erlaubt ist wird oben genanntes auch erlaubt sein
mittels schätzung wär mir neu, eine schuld muss man beweisen können !! .. mir hams des eine mal bisher die messung auf da radarpistole hinghoitn und gfragt ob i geständig und einsichtig bin -> schach matt

Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole
klar wenn jemand raus muss dann wird weggefahren und wieder eingeparkt. Im Auto verbleiben darf man ja wenn man vor einem Grundstück hält.
Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole
Hellboy hat geschrieben:josephiner hat geschrieben:Ich nehme mal an in einem Land wo die Geschwindigkeitsmessung mittels Schätzung erlaubt ist wird oben genanntes auch erlaubt sein
mittels schätzung wär mir neu, eine schuld muss man beweisen können !! .. mir hams des eine mal bisher die messung auf da radarpistole hinghoitn und gfragt ob i geständig und einsichtig bin -> schach matt
unkorrekt..schätzen ist in Österreich erlaubt. UVS Urteile bestätigen das.
Wird allerdings nicht oft angewendet. Eher bei Leuten die bei Amtshandlungen problematisch werden, wenn sie nicht merken dass man ihnen eh schon entgegen kommt.
Natürlich kann man nur Geldstrafen verhängen. Führerscheinabnahmen sind bei Schätzungen nicht möglich.
- Revierler_old
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Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole
Und bitte: Es gibt keine Radarpistole. Es werden Laserpistolen verwendet. Ebenso blitzen die Beamten nicht, sie machen Messungen. Die "uniformierten Fotografen" hört man auch dauernd, es werden aber keine Bilder gemacht. Nur Messwerte.
Es wird so viel Blödsinn verzapft und jeder zweifelt ständig die Rechtmäßigkeit des Tuns an, im Endeffekt kommt vielen Beamten schon fast der Kakao von der Erstkommunion wieder rauf, wenn so ein Besserwisser ihnen erklärt, was sie tun dürfen und auch wie das zu tun ist.
Wenn ich mich in eine Einfahrt stelle und der Besitzer will das nicht, suche ich mir eine andere Stelle. Dass der dann glaubt, er hat die Polizei verscheucht und sich Lametta aus der Weihnachtsbaumschmuckkiste holt, sich auf die Brust heftet und dann mit dem selbstgebastelten Orden im Stammlokal angibt, was er für ein Held ist... eh wurscht.
Wenn man ein persönliches Problem mit den einem Beamten hat, ist das natürlich blöd, aber Menschen sind halt so, dass sich nicht alle vertragen.#
Aber: Ja, Schätzen ist erlaubt, ja, hineinmessen in eine Beschränkung ist erlaubt (warum sollte es das nicht sein) und nein, ein Stativ ist nicht vorgeschrieben.
Es wird so viel Blödsinn verzapft und jeder zweifelt ständig die Rechtmäßigkeit des Tuns an, im Endeffekt kommt vielen Beamten schon fast der Kakao von der Erstkommunion wieder rauf, wenn so ein Besserwisser ihnen erklärt, was sie tun dürfen und auch wie das zu tun ist.
Wenn ich mich in eine Einfahrt stelle und der Besitzer will das nicht, suche ich mir eine andere Stelle. Dass der dann glaubt, er hat die Polizei verscheucht und sich Lametta aus der Weihnachtsbaumschmuckkiste holt, sich auf die Brust heftet und dann mit dem selbstgebastelten Orden im Stammlokal angibt, was er für ein Held ist... eh wurscht.

Wenn man ein persönliches Problem mit den einem Beamten hat, ist das natürlich blöd, aber Menschen sind halt so, dass sich nicht alle vertragen.#
Aber: Ja, Schätzen ist erlaubt, ja, hineinmessen in eine Beschränkung ist erlaubt (warum sollte es das nicht sein) und nein, ein Stativ ist nicht vorgeschrieben.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.


- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole
Ups, da war vorher nich eine Frage von bandit dazwischen.... daher mein 2. posting.
Gilt denn der 70er nicht, wenn der Beamte nicht drin steht? Sicher geht das. Kein Problem.
Es gibt auch so Fragen wie... gilt die Amtshandlung, wenn der Beamte die Kappe nicht aufhat?
Zur Einfahrt:
Also wenn sich die Streife in Privatgrund ohne Einverständnis des Eigentümers reinstellt und der das nicht wünscht, dann ciao.
Wie man das jetzt macht, ob "verjagen" oder höflich und bestimmt zum Verlassen auffordern, das ist halt wieder so die Sache, hat oft mit geistiger Reife zu tun. Ich bin zu niemandem unfreundlich, der mir persönlich nichts getan hat.
Gilt denn der 70er nicht, wenn der Beamte nicht drin steht? Sicher geht das. Kein Problem.
Es gibt auch so Fragen wie... gilt die Amtshandlung, wenn der Beamte die Kappe nicht aufhat?

Zur Einfahrt:
Also wenn sich die Streife in Privatgrund ohne Einverständnis des Eigentümers reinstellt und der das nicht wünscht, dann ciao.
Wie man das jetzt macht, ob "verjagen" oder höflich und bestimmt zum Verlassen auffordern, das ist halt wieder so die Sache, hat oft mit geistiger Reife zu tun. Ich bin zu niemandem unfreundlich, der mir persönlich nichts getan hat.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.


Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole
Revierler hat geschrieben:Ups, da war vorher nich eine Frage von bandit dazwischen.... daher mein 2. posting.
Ja, da hatte sich einiges überschnitten, die Fragen wurden zwischenzeitlich ja schon beantwortet.
...every now and then, we see, the tree of liberty must be refreshed with the blood of patriots and tyrants...
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Re: Frage zu Geschwindigkeitsmessung mittels Radarpistole
Revierler hat geschrieben:Zur Einfahrt:
Also wenn sich die Streife in Privatgrund ohne Einverständnis des Eigentümers reinstellt und der das nicht wünscht, dann ciao.
Wie man das jetzt macht, ob "verjagen" oder höflich und bestimmt zum Verlassen auffordern, das ist halt wieder so die Sache, hat oft mit geistiger Reife zu tun. Ich bin zu niemandem unfreundlich, der mir persönlich nichts getan hat.
verjagen kann ma auch höflich, schon klar, ich würd e ned schreiend rausrennen, bringt mir ja nix ausser ärger wenn sich mal die frage stellt ob ich im toleranzbereich war oder ned und sich der an mich erinnert

ausserdem isses mir völlig egal obs vor meiner einfahrt parken, solangs mich ned behindern.
Revierler hat geschrieben:Und bitte: Es gibt keine Radarpistole
es heisst auch ned schlitten sondern verschluss bzw laut glock manual verschlussstück, und trotzdem redet jeder von wintersportgeräten auf seinen waffen ..